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Delebär

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1

Samstag, 12. Februar 2022, 11:57

Wie würdet ihr Entscheiden

Einer Bekannten von mir ist folgendes passiert :

Sie hält sich mit ihrem nicht angeleinten Hund ( ein Labrador, kein Schnauzer , hätte aber einer sein können) auf dem Grundstück einer Bekannten auf .Leider übersieht sie , das das Tor zum Grundstück nicht geschlossen ist . Auf dem Gehweg vor dem Grundstück läuft eine Katze vorbei . der Hund sieht die Katze und rennt hinter ihr her . Meine Bekannte ruft den Hund sofort zurück und dieser bleibt auch direkt auf dem Gehweg stehen während die Katze auf die Straße rennt , in das Rad eines vorbei fahrenden Fahrradfahrers. Der Fahrer stürzt , verletzt sich auch .Das Fahrrad ist beschädigt , der Helm und die Kleidung des Fahrers ebenfalls . ( Die Katze rennt weiter; niemand weis wem sie gehört , angeblich ist sie noch nie gesehen worden . )
Nun stellt der Radfahrer Ansprüche gegen meine Bekannte mit der Begründung, das der Hund nicht angeleint war .Die Hundehalterhaftpflicht weigert sich zu zahlen weil die Katze den Sturz verursacht hat . Das ganze liegt jetzt vor Gericht ; ich bin gespannt wie das ausgeht :gr?:

Erika
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Susanne

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2

Samstag, 12. Februar 2022, 19:33

Hallo Erika,
sowas nennt man wohl Verkettung widriger Umstände :S Ganz schwierige Situation, die bestimmt
vor Gericht landet. Man kann noch froh sein, dass nicht mehr passiert ist. Der Fahrradfahrer hätte
sich ja auch schwer verletzen können. Selbst wenn das Tor geschlossen gewesen wäre, hätte die
Katze warscheinlich genauso reagiert. Ich bin gespannt wie die Sache ausgeht.
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Highlander

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3

Samstag, 12. Februar 2022, 20:55

Da bin ich auch gespannt. Berichte bitte. Erfahrungsgemäß laden sie das immer dem Hundehalter auf :-|.

Die Katze hätte ja genauso reagiert, wenn der Hund an der Leine gewesen wäre :!:

4

Sonntag, 13. Februar 2022, 08:49

Hallo Erika,

also juristisch betrachtet geht man oft von der ersten Ursache aus.. z.B ich verhaue jemanden, der dann mit dem Krankenwagen mitgenommen werden muss, der Krankenwagen verunglückt und stirbt, ich werde dann wegen fahrlässiger Tötung verklagt, weil ja hätte ich den jenigen nicht geschlagen, hätte er auch nicht in dem Krankenwagen gesessen..etc.
Somit wird in meinen Augen die Haftpflichtversicherung auch zumindest anteilig was zahlen müssen, natürlich ist nicht ganz auszuschließen, dass die Katze nicht trotzdem auch so über die Straße gelaufen wäre, aber machen wir uns mal nichts vor, sie hätte höchst wahrscheinlich einfach besser auf sich aufgepasst und wäre da nicht so kopflos losgerannt, man kann hier einfach ein Eichhörnchen auch nehmen, Katzen, Eichhörnchen , Mäuse, Tauben , etc gehören zum gewöhnlichen Straßenbild, das Risiko ist daher nicht ungewöhnlich. Dann wird man vermutlich auch gucken, wie die örtlichen Verhältnisse waren und ob den Radfahrer nicht auch eine erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr nicht hätte abverlangt werden können, sprich hätte er da seine Geschwindigkeit runter drosseln können müssen oder sogar absteigen..aber ja alles Tatsachen, die man so von Außen nicht bewerten kann. Im Ergebnis sehe ich hier schon eine gewisse Teilschuld und Hafttung beim Hundebesitzer bzw bei der Haftpflichtversicherung.

LG
Karo

Billie

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5

Montag, 14. Februar 2022, 17:32

Hallo zusammen,
wenn also mein Hund auf meinem Grundstück hinter dem GArtentor wäre und die Katze auf der Straße erschrickt sich und rennt in ein Fahrrad dann hafte ich ? übel übel.....
Da bin ich auch gespannt wie das ausgeht.
LG Elke mit Maggie, die gern kläfft wenn Katzen am Gartentürchen vorbei schleichen

6

Montag, 14. Februar 2022, 18:22

also juristisch betrachtet geht man oft von der ersten Ursache aus.. z.B ich verhaue jemanden, der dann mit dem Krankenwagen mitgenommen werden muss, der Krankenwagen verunglückt und stirbt, ich werde dann wegen fahrlässiger Tötung verklagt, weil ja hätte ich den jenigen nicht geschlagen, hätte er auch nicht in dem Krankenwagen gesessen..etc.


Hast Du für dieses Beispiel eine reale Quelle?
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Susanne

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7

Montag, 14. Februar 2022, 18:44

:D Also in dem Beispiel bleibt es bei einer Körperverletzung. Der Unfall mit Todesfolge muss der Träger des entsprechenden Krankenwagens ausbaden.
Unsere Justiz geht ja schon mal seltsame Wege, aber so dann doch nicht.
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LG von Susanne und Leo

8

Mittwoch, 23. März 2022, 12:35

Hi zusammen,
na gibt es diesbezüglich schon Neuigkeiten?
Bin einfach ziemlich neugierig wie das ganze ausgeht...?
Das bringt jetzt zwar nix bzw. ist nicht wirklich von Interesse...aber wenn mir das passiert wäre (als Radfahrer) hätte ich wahrscheinlich dies als Shit happens abgestempelt und hätte deswegen kein Fass aufgemacht. Aber das zählt ja mittlerweile schon zum guten Ton... :gr?:
Gruß
Wolf

Delebär

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9

Donnerstag, 24. März 2022, 07:18

Moin ,

viel Neues gibt es nicht ;(

jetzt soll ein Mediator die Parteien zusammen bringen .

Das kann noch etwas dauern ?(
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ori1412

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10

Freitag, 25. März 2022, 10:41

Wirklich interessantes Thema. Ich bin gespannt wie es ausgeht. Auf jeden Fall würde ich ernsthaft darüber nachdenken die Versicherung zu wechseln.
Was die Kausalkette angeht: darf ich meine Katze eigentlich herum streunen lassen? Vielleicht wäre die Katze ja auch ohne Hund über die Straße gelaufen?
War vielleicht der Radfahrer unvorsichtig schnell unterwegs (bei uns düsen einige Radler mit e-Motor Unterstützung so schnell herum, dass sie auf nix reagieren könnten)?
Schreib bitte mal wie es ausgeht.