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Delebär

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11

Montag, 22. August 2022, 18:28

Ist jetzt schon etwas länger her , aber ich wollte ein kleines Update geben .
Nachdem die Bemühungen eines Mediators gescheitert sind und die Hundehalterhaftpflicht nicht bereit ist die Forderungen des Radfahrers zu begleichen ,soll das „Problem“ Zivilrechtlich geklärt werden. Der Radfahrer klagt auf 7000,00 € Schadenersatz. Ich bin gespannt wie das ausgeht :gr?:
Signatur von »Delebär« Ich brauche keinen Therapeuten; ich gehe Gassi

Wenn du nicht weißt wie du deinen Hund erziehen musst , frag Leute die keinen Hund haben , die wissen das

Riho

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12

Montag, 22. August 2022, 19:43

So ein Ärger und das kann sich hin ziehen.

Highlander

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13

Montag, 22. August 2022, 20:26

:-O :spinn: Na da bin ich gespannt, wie das ausgeht.

Danke für's auf dem laufenden halten. -:-

Colonia

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14

Dienstag, 23. August 2022, 09:03

Aus altem, beruflichen Interesse mal folgende Lektüre:

Der zugrundeliegende Gedanke bei der Gefährdungshaftung ist, dass derjenige, welcher für die Allgemeinheit eine besondere (aber erlaubte) Gefahrenlage schafft, einer verschärften Haftung unterliegt.
Auf den Tierhalter von Hunden bezogen erlaubt der Staat grundsätzlich zunächst einmal das private Halten von Hunden (sogenanntes “Luxustier” im Gegensatz zum “Nutztier”), regelt aber im Gesetz, dass man nicht nur dann haftet wenn man Schuld hat (Verschuldenshaftung - § 823 Schadensersatzpflicht), sondern auch verschuldensunabhängig aufgrund der Haltung eines Tieres mit Gefahrenpotenzial für andere Menschen (Gefährdungshaftung - § 833 Haftung des Tierhalters).
Dem Halter eines Hundes nützt es demzufolge aufgrund der Gefährdungshaftung nichts, wenn er seine Unschuld nachweist. Er haftet in der Regel trotzdem für seinen Hund.


Also an sich ist die Beurteilung des Sachverhaltes gar nicht so schwierig.

15

Mittwoch, 24. August 2022, 09:08

... das Problem hier ist aber glaube ich, daß ein anderes Haustier dasjenige war, daß das Fahrrad zu Fall gebracht hat.

Denn der Hund hat die Katze zwar gejagt, aber er ist ja stehengeblieben auf Zuruf des Halters und hat damit den Unfall nicht direkt verursacht.

Stellt sich also die Frage, wie es mit der Haftung des Katzenhalters ist.
Signatur von »Claudia_R« .. ich hab ja sonst nix zu tun ...

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