Aber mir erschließt sich dennoch nicht so ganz das Problem, du hast einen Liebhaber Hund? Dann ist es doch total unerheblich, was in der AT für ein Name steht
... nun ja ... wenn man mit seinem Hund in bestimmten Bereichen Sport machen möchte, ist das nicht unerheblich. Denn es gibt Prüfungen, da muss man sich anmelden und dabei den Namen des Hundes melden.
Egal ist es für Ausstellungen und selbst für Zuchthunde. Denn das steht es nur auf dem Papier und ich kann eben einen anderen Namen in den Mund nehmen.
Ich selber habe schon einige Male für ein herzliches Grinsen und auch für die Nachfrage "wie heisst der?" auf Prüfungen gesorgt, wenn ich vor dem Richter (und vor Publikum) stand und mich anmeldete mit "Claudia mit Unconditional Love Grand Calvera zur Fährtenarbeit angetreten".
Und der Richter spricht den Namen - teilweise mehrfach - in der Besprechung aus.
Ich kann daher sehr gut verstehen, wenn man einen Namen in der Ahnentafel haben möchte, der einem gefällt.
Ansonsten: Ja - in einem Zwinger darf ein Rufname nur einmal verwendet werden. Wenn es also einen Drago schonmal gab, ist das nicht möglich.
Einfach ohne Absprache etwas ändern, was man sogar schriftlich vereinbart hat, ist aber auch nicht einfach so möglich.
Ich bin gespannt, wie die Geschäftsstelle reagiert.