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Coquette

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1

Samstag, 19. September 2020, 18:45

Gerichtsurteil zur Euthanasie

Ein neuer Blog-Artikel von Dr. Ralph Rückert zum Thema Euthanasie beschäftigt mich.


https://www.tierarzt-rueckert.de/blog/de…odul=3&ID=21053


Zu dem Fall kann ich natürlich nichts sagen. Ein paar Fragen drängen sich mir aber auf.

Was wäre gewesen, wenn der Hund ein paar Tage später ein Kind gebissen hätte? Wie begutachtet ein Gutachter einen toten Hund? Wie viel an Diagnostik muss betrieben werden, wenn die Ursache nicht gefunden werden kann? Wer zahlt die Kosten? Und was unterscheidet einen Hund von einem Nutztier, wenn beide juristisch als "Sachen" gelten?

Riho

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2

Samstag, 19. September 2020, 19:28

Wenn ich das richtig gelesen habe, wurden gar keine Untersuchungen gemacht, weil der Hund die Tierärztin gebissen hatte und es nicht möglich war, ihm einen Beißkorb anzulegen. Also wurde der Hund nur auf Aussagen der Halter hin eingeschläfert. Das, denke ich, geht so nicht. Die erste einfache Maßnahme wäre gewesen, dem Hund übers Futter ein Schlafmittel zu verabreichen und ihm dann den Beißkorb anzulegen. Wenn ich von unserem Tierarzt so höre, mit welchen Argumenten manche Leute auf warten, um einen Hund einschläfern zu lassen (los zu werden) darf ein Tierarzt darauf nicht so viel geben. Er muss sich selber durch entsprechende Untersuchungen überzeugen, ob das nötig ist. Sind keine gesundheitlichen Probleme vorhanden und der Hund hat eine Verhaltensstörung, müssen Fachleute ran. Ich denke nicht, dass ein normaler Tierarzt, ohne Zusatzausbildung, das beurteilen kann, nur weil ein Hund beißt.


Dass der Hund niemanden beißt, dafür haben die Halter zu sorgen und die sind auch in der Verantwortung. Können sie das nicht leisten, sollte der Hund in kundige Hände gegeben werden.

Gutachter toter Hund - keine Ahnung, bin kein Fachmann.

Was dem einzelnen Halter an Diagnostik und entsprechenden Kosten zugemutet werden kann, hängt sicher von seiner wirtschaftlichen Lage ab. Eine alleinstehende Rentnerin hätte da sicher große Probleme.

Deine letzte Frage habe ich nicht verstanden.

Grüße von
Rita

Susanne

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3

Samstag, 19. September 2020, 21:03

Also kein Tierarzt den ich kenne würde ein Tier ohne gründliche Diagnose einschläfern. Und Mittel zur Sedierung gibt es wirklich genug. Wenn der Verdacht auf einen Hirntumor oder Sonstiges besteht muss der Hund halt ins MRT und die Kosten hat man als Halter zu tragen. Diese Verantwortung kostet dann halt etwas . Eine Opduktion meines Hundes würde ich in Auftrag geben wenn ein junger Hund plötzlich und unerwartet verstirbt. Dann möchte ich genau wissen wie es zu dem Todesfall gekommen ist.
Dein Vergleich zu Nutztieren verstehe ich auch nicht. Kühe und Schweine werden ja zum schlachten gezüchtet. Der Vorgang wird ja Heute auch "sanfter " als früher durchgeführt. Da hat sich im Tierschutz Gott sei Dank ja einiges getan.
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Coquette

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4

Sonntag, 20. September 2020, 10:11

Ich denke das Urteil könnte richtungsweisend sein. Mit möglicherweise weitreichenden Konsequenzen.
Und was unterscheidet einen Hund von einem Nutztier, wenn beide juristisch als "Sachen" gelten?
Es wird mit 2erlei Maß gemessen. Das Haustier und die Tiere für die Pfanne, krass formuliert. Für mich ist das verlogen. Denn auch das Haustier halten wir nicht um seiner selbst willen. Wir haben auch einen Mehrwert, einen "Nutzen" davon.

Susanne

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5

Sonntag, 20. September 2020, 11:09

Das dieser Fall für Haustiere z.B Hund ,Katze, Maus Folgen hat leuchtet mir ein und wäre auch richtig so. Aber einen Vergleich mit Nutzvieh zu ziehen halte ich persönlich für nichtig. Rinder ,Schweine, Ziegen werden zur Fleischgewinnung gezüchtet und gehalten. Der Bauer hält die Tiere um Profit zu machen, ist natürlich auch für ihre Gesundheit verantwortlich. Aber der Vergleich zum geliebten Hündchen hinkt gewaltig .
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6

Sonntag, 20. September 2020, 15:41

Und was unterscheidet einen Hund von einem Nutztier, wenn beide juristisch als "Sachen" gelten?
Es wird mit 2erlei Maß gemessen. Das Haustier und die Tiere für die Pfanne, krass formuliert. Für mich ist das verlogen. Denn auch das Haustier halten wir nicht um seiner selbst willen. Wir haben auch einen Mehrwert, einen "Nutzen" davon.


Ich denke es geht nicht um den Grund, warum die Tiere gehalten werden, sondern um den Grund, warum die Tötung erfolgt.

Fleischgewinnung - Lebensmittelgewinnung - gilt als vernünftiger Grund für die Tötung eines Tieres.
Ein Tier loszuwerden, weil man mit dem Tier nicht klar kommt, nicht.
Signatur von »Claudia_R« .. ich hab ja sonst nix zu tun ...

schnauzer.claudia-ringwald.de - Q, U-Man & Ziggy im Netz
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7

Sonntag, 20. September 2020, 20:14

@Claudia :thumbsup: :love:
Signatur von »Uma-Lucy« Grüßlis Mona mit Bella-Lotta bei uns und Uma-Lucy im Herzen - beides Mädels vom Ahrensfeld

***
Regenbögen entstehen, wenn Sonne durch die Wolken scheint.
Möge bei uns allen immer wieder die Sonne durch Wolken scheinen.
* * *
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann!

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8

Montag, 21. September 2020, 14:26

Fleischgewinnung - Lebensmittelgewinnung - gilt als vernünftiger Grund für die Tötung eines Tieres.
Ein Tier loszuwerden, weil man mit dem Tier nicht klar kommt, nicht.
Dem Tier ist es wurst warum es stirbt - oder etwa nicht :gr?: .

Colonia

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9

Montag, 21. September 2020, 15:18

dass sein Hund in kurzer Zeit 15 Beißvorfälle verursacht hatte. Das Beißen erfolge in Alltagssituationen ohne Provokation, auch gegenüber dem Tierhalter selbst und dessen Familienangehörigen habe es Beißvorfälle gegeben. Eine Untersuchung durch die Tierärztin konnte nicht vorgenommen werden, da dem Hund kein Maulkorb angelegt werden konnte. Auch die Tierärztin wurde einmal durch den Hund gebissen. Die Tierärztin diagnostizierte als mögliche Ursachen für die Aggressivität des Hundes - ohne Untersuchung - eine Verhaltensstörung oder das Vorliegen eines Hirntumores
Eine Gehirntumors; beides sei nicht therapierbar. Nach Abwägung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten empfahl die Tierärztin die zwingende Notwendigkeit, das Tier zu euthanisieren. Nach Aufklärung des Tierhalters gab dieser die ausdrückliche Zustimmung,

Zitat Ende

Ein Gericht, dasss darin eine tierschutzrechtlichg relevante Vorgehensweise sieht, zeigt offen , dass es von entsprechenden veterinärischen Bildern nicht die geringste Ahnung hat. Sicher wäre das Gericht auch persönlich bereit, persönlich die hohen Kosten für ein MRT zu übernehmen - ohne Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Tierhalters - . solche Richter machen sich Gott sei Dank durch solche Urteile juristische und veterinärmedizinisch angreifbar.

Wer einen Hund nach 15 plötzlichen Beißvorfällen , auch innerhalb des engen sozialen Umfeldes, sedieren will und dann nachgucken, was er hat, der lebt in eine illusorischen Welt. Die Symthome sind sehr eindeutig.

Und nur der guten Ordnung halber: mein vorletzter RSs ist mit diesem Krankheitsbild gegangen.

ulrike

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10

Montag, 21. September 2020, 15:20

Dem Tier ist es wurst warum es stirbt - oder etwa nicht

Das stimmt natürlich. Wahr ist aber auch, dass Tiere, die zur Lebensmittelgewinnung getötet werden, erst gar nicht gelebt hätten, wenn es nicht so wäre.
Signatur von »ulrike« LG Ulrike mit Lava, Whopper und Summer
und mit Sari und Yellow im Herzen
______________________
Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was du dir vertraut gemacht hast.
Aus " Der kleine Prinz" von Antoine de Saint-Exupéry

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