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31

Montag, 13. April 2020, 11:16

Zitat aus der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg:

Zitat


§ 3
Leinenpflicht und Maulkorbzwang

(1) Hunde sind

bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
auf Sport- oder Campingplätzen,
in umfriedeten oder anderweitig begrenzten der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen,
in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln und
bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen

so an der Leine zu führen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. Die Leine muss reißfest sein und darf ein Höchstmaß von zwei Metern nicht überschreiten. Darüber hinaus ist ein Hund, der als gefährlich gilt, auch außerhalb des befriedeten Besitztums ständig an einer höchstens zwei Meter langen und reißfesten Leine zu führen.


Der Wald ist hier nicht aufgeführt. Und meine Schnauzer gelten auch nicht als gefährlich.

Im Landeswaldgesetzt lautet die Formulierung:

Zitat

( 8 ) Hunde dürfen nur angeleint mitgeführt werden. Dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen der Ausübung der Jagd sowie für Polizeihunde.


Eine Länge der Leine ist hier nicht genannt.

Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang anzumerken, daß ich schon mehrfach den Herrschaften der Forstbehörden hier begegnet bin und keiner jemals die Länge meiner Leinen (die offensichtlich länger als 2 Meter waren) bemängelt hat.

Grüße,

Claudia
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Artefakt

unregistriert

32

Montag, 13. April 2020, 13:07

Ich gehe mit meinem Hund auch mit einer Schleppleine durch den Wald.
Ich habe mir diesen Text damals durchgelesen, weil ich wissen wollte, wie lang denn eine Hundeleine sein darf.
Ich dachte nämlich auch, mit meiner 5-Meter Schleppleine mache ich es dann richtig.
Aber der Gesetzgeber hat die Leinenlänge definiert.



Um die gefährlichen Hunde geht es in §1.


Ich denke, dass mit "der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen" auch der Wald gemeint ist.
Wald ist öffentlich zugänglich. Hier trifft man auf andere Menschen mit Hunden, Pilzsammler, Spaziergänger, Radfahrer etc. Und die möchten natürlich nicht von einem fremden Hund angehopst werden.


Wenn ein Hund gut erzogen ist, wird auch keiner etwas sagen und die lange Leine ist dann ja schnell kurz gefasst.






33

Montag, 13. April 2020, 14:41

Dann liefer doch bitte die Quelle wo der Gesetzgeber die Leinenlänge definiert hat.

Und nein: Der Wald gilt nicht als Grünanlage oder ähnliches.
Mal abgesehen davon, daß die Hundehalterverordnung sich auch nur auf "umfriedete oder anderweitig begrenzte" derartige Anlagen bezieht.
Der Wald hinter meinem Haus ist nicht umfriedet.

Im übrigen wird - so ein Gesetzeshüter sich äussern möchte (und das möchten sie im Zweifel) - eine lange Leine nicht zu einer kurzen Leine, nur weil man sie kurz fasst.
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34

Montag, 13. April 2020, 17:14

Also man kann hier nicht pauschal , ohne Wissen um welchen Teil Deutschlands es sich handelt in dem der "Betroffene herumläuft", einen Maßstab nennen.
Ich hab hier>>> https://www.hundehaftpflichtversicherung…/leinenpflicht/ etwas gefunden und die Erkenntnis, dass jedes Bundesland das anders regelt.

Und davon mal ab, Ärger gibt es doch meist immer erst wenn etwas passiert ist. Ein Jäger der mich mit einer 10/8/5 Meter Schleppi sieht, ist wahrscheinlich glückseelig, dass ich die Leinenpflicht überhaupt einhalte.
Gibts aber Probleme, weil mein Hundi einem Radfahrer/Fußgänger /etc. aufgrund seines Leinenradiusses in die Quere kommt, dann ist man schon der Gelackmeierte wenn die Leinenlänge vorgeschrieben war und eben nicht kurz genug.... :gr?:

LG Bianca
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Artefakt

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35

Montag, 13. April 2020, 17:48

Ja, genau
Und bekanntlich schützt Dummheit (Unwissenheit) vor Strafe nicht.
Darum ist es immer gut, die Regeln zu kennen -
und dann bewusst zu entscheiden, wie man sich verhält.

Billie

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36

Montag, 13. April 2020, 18:26

Hallo zusammen
in dem Link von Bianca steht z.B. dass es in Rheinland-Pfalz keine Leinenpflicht gibt. Dabei kann hier jede Kommune das selbst entscheiden. Bei uns ist im Ort Leinenpflicht und außerhalb muss man den Hund an die Leine nehmen wenn Personen in Sicht kommen.

Über die Länge der Leine steht nix in der Gemeindeordnung.


Ist also überall unterschiedlich. Bei einer Freundin in Bayern gibt es keinerlei Leinenpflicht. :gr?:


LG Elke

37

Montag, 13. April 2020, 19:18

Ja, genau
Darum ist es immer gut, die Regeln zu kennen - ...


Deshalb wäre es super, wenn Du Dein Wissen teilst und uns hier die Quelle nennst, auf die Du Dich beziehst.
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Artefakt

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38

Dienstag, 14. April 2020, 07:45

@Claudia

Du hast aus der Quelle doch gestern selbst zitiert, um 11:16

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-211875

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39

Dienstag, 14. April 2020, 07:47

@ Artefakt
Ich war jetzt auch stutzig, weil Claudia das schon richtig gesagt hat. Es gibt für den Wald keine vorgeschriebene Leinenlänge. Jedenfalls habe ich das auch nirgends finden können.
Ich las nur irgendwo im Netz (allerdings NICHT im Brandenburgischen Waldgesetz), das sinnbildlich lautete, dass der Hund auch mit der Leine nicht stöbern, jagen oder wildern können darf. Ich muss gleich mal im Verlauf schauen wo das war :gr?:

Nachtrag:
Jetzt hab ichs gefunden. Das ist allerding etwas für Niedersachsen Geschriebenes gewesen.
Hier >>>https://www.ml.niedersachsen.de/startsei…aft-132036.html unter Punkt 10.

Und wenn man für sich und sein Gebiet ganz sicher gehen möchte, einfach mal den Bezirksjäger anrufen und nachfragen. Eigentlich sind die dankbar um jeden, der überhaupt anleint - so zumindest hier bei uns ;)
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Bianca mit Riva & Ally

40

Dienstag, 14. April 2020, 20:20

Lieber Udo,

und genau in dieser Quelle ist eben nur für bestimmte Orte festgelegt, wie lang die Leine zu sein hat.
Und der Wald gehört nicht dazu.

Grüße,

Claudia
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