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Joe

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1

Mittwoch, 18. Dezember 2019, 11:15

Tierschutzgesetz in Bezug auf Hunde im Anhänger

Hallo

ich frage mich gerade, was diese neue Regelung für Auswirkungen auf zukünftige Veranstaltungen haben wird.

Dies wird ja bei konsequenter Umsetzung sowohl die Sportveranstaltungen als auch die Ausstellungen betreffen.

Wenn der Hunde immer 8qm Fläche zur Verfügung haben muss, reicht ja ein WoMo genauso wenig aus wie ein Anhänger.

Ich bin gespannt

Grüsse
Joe
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Ina

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2

Mittwoch, 18. Dezember 2019, 12:06

Moin!

Von welcher neuen Regelung sprichst Du da genau?? ?(
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3

Mittwoch, 18. Dezember 2019, 13:10

Auf der BSZS 2019 in Nürnberg schrieb die Polizei Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Die Hunde schliefen im Anhänger bzw. in der Box im Auto.
Nach Tierschutzgesetz muss ein DSH bei der HALTUNG immer mind. 8 qm zur Verfügung haben.
Das Schlafen der Hund im Anhänger wertete die Polizei als HALTUNG und nicht als Transport

Joe

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4

Mittwoch, 18. Dezember 2019, 13:20

Hund im Anhänger oder in der Autobox übernachtet

Hallo

Es soll wohl auf einer grösseren Veranstaltung des SV Kontrollen gegeben haben. Wenn Hunde im Anhänger oder im Auto über Nacht geblieben sind ist es zu Anzeigen wegen Verstosses gegen TSG gekommen.
Ein Hund darf wohl im Anhänger oder in der Autobax transportiert werden aber er darf dort nicht die Nacht verbringen weil Ihn die gesetzlich vorgeschriebenen 8 qm Fläche pro Hund da nicht zur Verfügung stehen.

MFG

Danke Akut

nun ich denke das der Platzbedarf auch für unsere Dackel vorgeschrieben ist
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Ina

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5

Mittwoch, 18. Dezember 2019, 13:24

Aha, danke für die Aufklärung. Ich kenne die Regelung, wusste aber nicht, dass das neu ist.
Und das sowas kontrolliert wird, ist ja n Ding. Normal wird unser TSG ja nicht besonders strikt geprüft. Und das bezieht sich nicht nur auf Hunde, sondern (und besonders) auch auf Nutztiere.
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6

Mittwoch, 18. Dezember 2019, 13:31

Kontrolle

Moin

nun ich denke auch das das Gesetz an sich nicht neu ist. Aber was mir seltsam erscheint ist die Kontrolle wo der Hund sich aufhält und auch die Auslegung in Bezug auf die Haltung.
Der Hund lebt ja nicht im Anhänger sondern es ist ja eine Ausnahme, dass er mal im Anhänger oder Box oder WoMo übernachtet.

Ralf
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Colonia

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7

Mittwoch, 18. Dezember 2019, 14:06

Vielleicht wäre es hilfreich, Erkundigungen darüber ein zu ziehen, ob es sich um eine Anlass unabhängige oder eine Anlass bezogene Kontrolle der Polizei handelte.
Ohne Vorurteile schüren zu wollen könnte ich mir allerdings vorstellen, wer der Urheber der Maßnahme war.
Sollte mich meine Vermutung nicht trügen, dann wäre es nur ein weiterer Schritt in die Richtung der Abschaffung unseres Sportes in den heute bekannten Dimensionen.
Also mal nach Ross und Reiter fragen
Bezugspunkt könnte auch ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster aus 2013 sein, dass nur auf den Transport abstellte:
Gemäß § 2 Nr. 1 TierSchG muss derjenige, der ein Tier hält, dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Was darunter in Bezug auf Hunde zu verstehen ist, regelt die aufgrund des § 2 a Abs. 1 TierSchG ergangene Tierschutzhundeverordnung (TierSchHundeVO) genauer. In § 2 TierSchHundeVO sowie in §§ 5, 6 TierSchHundeVO sind bestimmte Voraussetzungen für das Halten von Hunden insbesondere in geschlossenen Räumen oder Zwingern aufgestellt. Dabei muss dem Hund die in § 6 Abs. 2 TierSchHundeVO bezeichnete ausreichende Menge an Platz zur Verfügung stehen. Der vom Kläger benutzte Thermoanhänger genügt diesen Voraussetzungen nicht. Gleichwohl ist der Anhänger zum Transport von Hunden geeignet und zulässig. Während des Transports von Hunden sind gemäß § 1 Abs. 2 TierSchHundeVO die Vorschriften der Tierschutzhundeverordnung nicht anzuwenden.
Somit kann man bei entsprechenden Anzeigern auf Großveranstaltungen in Schwierigkeiten kommen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Colonia« (18. Dezember 2019, 14:36) aus folgendem Grund: Ergänzung


Traudel

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8

Mittwoch, 18. Dezember 2019, 18:06

Ich lach mich schlapp,
habe früher mit drei Riesen und Mann die Nacht im Wohnwagen verbracht, die Hunde waren glücklich, konnten in´s Bett hüpfen und wollten dort garnicht mehr raus, was ein Graus :love:

Auf dem Hundeplatz waren sie auch in Boxen, zu Hause in der Wohnung.

Mein Schwiegervater hat mir damals 2 Zwinger gebaut, da waren die Hunde nur bei ihrer Fütterung drinne, jetzt schlafen dort 2 Hühner, aber die haben Auslauf, 180 qm, bevor jemand schreit !

Ne Frage, waren das früher nicht 6 qm für Hunde ?

Ich finde dies albern, so ein Theater zu machen, bei einer Ausstellung, oder Veranstalltung.

Was ist dann im Urlaub mit Wohnmobil und Wohnwagen, soll ich mich dann mit meinem Hund in ein 5 Sterne Hotel einmieten ?
Signatur von »Traudel« Liebe Grüße, Traudel und alle meine Tierchen

9

Mittwoch, 18. Dezember 2019, 18:23

Ich lache mich auch schlapp Traudel.

Auf dem Hundeplatz waren sie auch in Boxen, vorallem zwischen verschiedene Übungen. Wenn's nicht optimal gelaufen war, konnte man sie aus dem Box nehmen und die Übungen neu durchführen.

Am 31.12. haben wir immer gefeiert im Club und die 4-Beiner, vorher ausgepowert, schliefen seelig ein.

Susanne

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10

Mittwoch, 18. Dezember 2019, 18:40

@Traudel
Die Quadratmeterzahl richtet sich nach der Körpergröße.
-50cm 6qm
-65cm 8qm
Ü 65cm 10 qm
Aber es ist ja schon komisch, daß plötzlich die Polizei bei solchen Veranstaltungen aufschlägt. Was macht man eigentlich mit 3 Hunden im Womo wenn man in Urlaub fährt. :gr?:
Signatur von »Susanne« Das Mittel gegen Stress und schlechte Laune
hat Fell und 4 Pfoten.
LG von Susanne und Leo

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