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51

Montag, 23. Dezember 2019, 06:39

Nur mal so zur Sichtweise einer Box im Haus ... ist in Schweden strikt verboten !

@Burkhard, da bin ich entspannt, meine Art der Hundehaltung wird nicht zu einer Straftat fließen ;)
Bei Kontrollen durch Veterinäramt und Züchterverband (notwendig bei Zulassung als Trainer und Züchter) wurden meine Haltungsbedingungen ausdrücklich gelobt. Alle Schweden hatten mich gewarnt vor diesen Kontrollen, da Zwinger ungern gesehen sind und fest gebaute Hundeboxen nicht zulässig wären.
Ich habe zwei Zwinger und drei große Boxen, mit der richtigen Erklärung, waren die Kontrollen völlig problemlos.
Bei mir sagt man, kannst‘e pfuschen, kannst‘e anfangen :)

Ina

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52

Montag, 23. Dezember 2019, 06:54

Moin Udo!

Nur mal interessehalber. Was ist denn eine „fest gebaute Hundebox“?
Und bedeutet das was Du schreibst, dass z. Bsp. Mücke keine Box zum Schlafen haben dürfte, wenn wir in Schweden wohnen würden? Oder wie muss ich mir das genau vorstellen?
Und gibt es außer der Sichtprüfung auch eine theoretische Prüfung, die man ablegen muss, wenn man Züchter und Trainer sein möchte? Für Gesundheitsfragen oder wie mit ner tragenden Hündin umzugehen ist oder sowas in der Art??

Gehört vielleicht nicht komplett hierher, finde ich aber spannend! :D
Signatur von »Ina« Viele Grüsse, Ina, Lotta und Mücke

Coquette

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53

Montag, 23. Dezember 2019, 07:35

Das Thema ist ein heißes Eisen. Die Einstellung der Gesellschaft ist im Wandel, Tierschutz/Tierwohl ist schon länger mitten in der Gesellschaft an gekommen und wird auch öffentlich diskutiert. Vorrangig in der Nutztierhaltung und zunehmend auch im Haustierbereich. Angetrieben von Tierschutzorganisationen die das Feld (nicht selten schamlos) nutzen um Spenden zu generieren.

Oft entstehen Regelungen, die in der Praxis mit deutlichen Einschränkungen für die Tierhalter verbunden sind. Die Hundeboxen sind ein klasse Beispiel. Die Box ist nicht per se schlecht. Im Gegenteil, sie kann wie wir alle wissen für den Hund ein wichtiger Rückzugsort sein. Meiner Meinung nach schießt man wieder mal weit über das Ziel hinaus. Um ein paar schwarze Schafe zu eliminieren werden alle, die bisher "vernünftig" gehandelt haben mit in einen Topf geworfen und in der Praxis stark eingeschränkt.

Das zeigt, wie wichtig es ist unser Verhalten, unseren Umgang mit den Tieren ständig zu hinterfragen. Kritikern bereits im Vorfeld den Wind aus den Segeln nehmen indem man Missstände anzeigt, aufzeigt, handelt und nicht weg schaut. Wir müssen in den eigenen Reihen für einen guten, "sauberen" Umgang mit dem Tier sorgen sonst werden andere aktiv.

Colonia

unregistriert

54

Montag, 23. Dezember 2019, 08:36

@ Claudia
Erfurt 2020
Zitat:
.........Werden Transportboxen als Rückzugsort angeboten, muss vorgängig das Verschlussgitter dauerhaft entfernt worden sein............Die Unterbringung der Hunde in den Kraftfahrzeugen der Halter auf dem Messegelände wie auch im Umfeld der Messe ist untersagt.

Die Halter der Hunde haben für ausreichende Bewegungsmöglichkeiten der Tiere Sorge zu tragen.

Durch die Ausstellungsleitung werden Kontrollen durchgeführt. Festgestellte Verstöße können ordnungsrechtlich geahndet, den Tierhaltern Ausstellungs- und Hausverbot ausgesprochen werden...........
Und Hausverbot ist nach meiner Kenntnis identisch mit Platzverweis

Riho

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Hunde: Schnauzer pfeffersalz Hündin 14 Jahre alt

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55

Montag, 23. Dezember 2019, 10:36

Hallo Wilma,

da bin ich ganz bei dir.

Wenn Veranstalter sich nicht nur für den Platz oder die Halle bei Prüfungen und Schauen verantwortlich fühlen, sondern auch mal im Umfeld schauen, ob es den Hunden gut geht, müssen die Behörden nicht eingreifen. Es sei denn, für ganz renitente Hundehalter, die sich nichts sagen lassen. Als wir damals die Jahressiegerauslese des PSK ausgerichtet haben, habe ich für draußen zwei Leute abgestellt, die geschaut haben, dass alles sauber bleibt und ob Hunde in den Autos sitzen. Es war warm und es gab wirklich welche, die ihre Hunde dort geparkt hatten. Sie wurden übers Mikro aufgerufen und gebeten, die Hunde aus den Autos zu holen. Bis auf einen Aussteller, der total uneinsichtig war, haben es auch alle gemacht. Eine Dame bekam schon gleich beim Einlass Ärger, weil sie sieben Zwergschnauzer in einer Box hatte, die von der Größe gerade mal für einen kleinen Riesen gereicht hätte. Die Amtstierärztin hat uns geholfen und die Dame war stinksauer.

Aber wie du schreibst, müssen wegen einiger Uneinsichtiger alle anderen, die verantwortungsvoll mit ihren Hunden umgehen, unter bestimmten Maßnahmen leiden.

Grüße von
Rita

56

Montag, 23. Dezember 2019, 10:59

@ Claudia
Erfurt 2020


Ah - dacht ich es mir doch.
Die Leitung der Cacib hat dieses Jahr - 2019 - sich dazu geäussert.

Hier der Post von Rainer Jacobs vom 25.05.2019 auf Facebook dazu:
"Rainer Jacobs
25. Mai ·

sorry liebe Leute jetzt reicht es!!!!!!!!
Ich beziehe mich auf den Kommentar von Frau Maske zur Ausstellung am kommenden Wochenende in Erfurt (und andere Kommentare...). Diese Verordnung des Veterinäramtes gibt es schon seit 4!!!!!!! Jahren und wir sind daran gebunden und die Messe Erfurt, welche das Hausrecht hat muss es veröffentlichen. In den vergangenen 4 Jahren gab es keinerlei Probleme diesbezüglich, es wurden KEINE Verstöße festgestellt! Noch Fragen? Und danke liebe Frau Kiehn für Ihren Kommentar... ja, richtig lesen, das hilft manchmal. Ich denke es liegt in der Verantwortung eines jeden einzelnen wie er mit seinen Tieren umgeht, wie er sie hält und betreut. Verstöße werden wir ahnden. Ein Beispiel zum letzten Jahr: Da kamen Beschwerden von anderen Ausstellern das ein Neufundländer über Stunden in einem Käfig in der Halle alleine war ohne dass sich jemand kümmerte!!! Nachdem der Halter festgestellt war wurde das Problem so gelöst das der Neufundländer am VDH-Infostand "geparkt" wurde wieder für lange Zeit. Dort bekam er Wasser, Zuwendung und man ging auch mal mit ihm raus. Ein Dankeschön dafür???? Raten Sie mal!!!!! Weiteres will ich nicht kommentieren. Was Auflagen bedeuten kann man ja am jüngsten Beispiel von Bremen sehen und ich hoffe für die Veranstalter dort auf ein positives Ende der Angelegenheit. Wir alle arbeiten hier ehrenamtlich und versuchen unser bestes zu geben, immer nur eine handvoll Leute. Unter diesen Umständen überlege ich ob es überhaupt Sinn macht weiter zu machen und das alles auf sich zu nehmen. Oder möchte jemand Erfurt kaputt machen?????? Kaputt reden ist ja schon mal ein Anfang. Mir haben Sie jedenfalls den Spaß auf das Ausstellungswochenende gründlich verdorben. Und trotzdem, denjenigen die sich auf Erfurt freuen sage ich ein herzliches Willkommen und wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg bei uns!"

Nochmal: Die Regelung ist nicht neu - auf den Cacibs wird von Amtstierärzten kontrolliert. Auch 2016, 2017, 2018 UND 2019 konnten Hunde während der Ausstellung in Boxen untergebracht werden, ohne daß man eine Anzeige bekam.

Ich würde mich freuen, wenn hier keine Panik gemacht wird, wo es nicht notwendig ist.

Liebe Grüße,

Claudia
Signatur von »Claudia_R« .. ich hab ja sonst nix zu tun ...

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Claudia_R« (23. Dezember 2019, 11:19) aus folgendem Grund: Wort ersetzt, da sinnentstellend.


57

Montag, 23. Dezember 2019, 11:15

... und hier noch ein weiterer Post vom selben Tag von Herr Jacobs (beide Posts im übrigen "öffentlich", d. h. man muss nicht auf Facebook angemeldet sein, um sie zu lesen).

"Rainer Jacobs
25. Mai ·

ich möchte mich ganz herzlich für die positiven und aufmunternden Kommentare hier bedanken!! Das baut auf und lässt einen wieder positiv nach vorne blicken, auch das gesamte Team der Ausstellungsleitung in Erfurt welches wirklich sehr getroffen war: Ich bedanke mich herzlich bei Frau Petra Krivy für den übersandten Artikel zu diesem Thema von Rechtsanwältin Susan Beaucamp der alles beinhaltet um was es hier geht, nicht mehr und nicht weniger. Und damit ist diese ganze Diskussion für mich beendet und nun freue ich mich wieder auf ein tolles Wochenende unter vielen Gleichgesinnten. DANKE das es solche Menschen wie Euch gibt!!!

Zum Artikel:

Hunde in Hundeboxen tierschutzgerecht? Unter welchen Umständen und wie lange darf ein Hund in einer Hundebox untergebracht werden?

Für die Unterbringung eines Hundes gilt § 2 Nr. 1 TierSchG. Hiernach ist der Hund seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen unterzubringen.

Unterbringung meint hier die Gewährung von Aufenthalt und Obdach (Lorz/Metzger, TierSchG-Kommentar, 6. Auflage 2008, § 2 Rn. 35).

Angemessen meint in erster Linie verhaltensgerecht. Die Unterbringung muss dem Tier die Ausübung seiner elementaren und artgemäßen Verhaltensbedürfnisse ermöglichen (von Loeper in: Kluge-TierSchG Kommentar, 1. Auflage 2002, § 2 Rn. 35).

Was angemessen ist, konkretisiert die Tierschutzhundeverordnung. Für die Unterbringung von Hunden in geschlossenen Vorrichtungen legt § 6 Abs. 2 Tierschutz-Hundeverordnung Mindestgrößen fest, die Hundeboxen i.d.R. nicht erfüllen.

„Angemessen“ bedeutet allerdings nicht nur „verhaltensgerecht“. „Angemessen“ bedeutet zudem „verhältnismäßig“ (Lorz/Metzger, TierSchG-Kommentar, 6. Auflage 2008, § 2 Rn. 37).

So kann die Unterbringung eines Hundes im Einzelfall auch dann angemessen sein, wenn sie in viel zu kleinen und nicht artgerechten Boxen erfolgt, soweit dies verhältnismäßig ist. Hierbei müssen Zweck, Mittel, Erforderlichkeit, Geeignetheit und Zumutbarkeit der Unterbringung positiv geprüft werden.

Beispiele hierfür sind Unterbringung in einer Hundebox zwecks Transport oder zum Schutz des Hundes nach OP.

Aus dem Umkehrschluss zu § 6 Abs. 2 Tierschutz-Hundeverordnung ergibt sich allerdings, dass die Unterbringung des Hundes in solch kleinen Boxen nur für die vorübergehende Unterbringung gestattet ist und nur so lange andauern darf, wie der rechtfertigende Grund hierfür vorliegt ( VG Stuttgart, Beschluss v. 18.09.13 – 4K 2822/13 Rn.4; VG Würzburg, Beschluss v. 03.09.12 – W5 S.12.718 Rn. 12)

Die erlaubte Maximaldauer einer solchen Unterbringung generell und abstrakt zeitlich festzulegen erscheint allerdings nicht möglich und wäre lebensfern. Vielmehr muss dies individuell im Einzelfall entschieden werden.

Eine maximale Zeitangabe wird nirgendwo festgelegt.

Es kommt tatsächlich auf den Einzelfall und die Umstände an.

Meinen Hund darf ich beispielsweise nicht lange in meinem Auto lassen, sofern dieses im Juli in praller Mittagssonne steht und sich der Innenraum auf 60 Grad erhitzt. Das darf ich auch dann nicht, wenn ich ein riesiges Wohnmobil habe und der Hund sich darin gut bewegen kann. Grund: durch das Einsperren kann der Hund der Hitze nicht entweichen.

Parallel hierzu könnte ich meinen Hund wahrscheinlich länger in einer kleinen Box lassen, sofern Temperatur etc. angenehm sind.

Der Zweck ist auch entscheidend. 12 Stunden in die Box sperren, zwecks einmaligem Flug nach Australien wird vermutlich nicht gegen das Gesetz verstoßen. Regelmäßig seinen Hund 12 Stunden lang in eine Box„einsperren“ weil der Hund einem „lästig“ ist oder den eigenen Tagesablauf belastet, dürfte verboten sein. Auch hierbei ist zu berücksichtigen, ob die Box geschlossen ist, ob die Box freiwillig und gerne als Rückzugsort gewählt wird( aber kaum ein Hund wird freiwillig täglich über viele Stunden allein in einer Box eingesperrt sein wollen)

Bei allen Sachverhalten, die einer Bewertung nach dem Tierschutzgesetz oder der Tierschutz-Hundeverordnung unterzogen werden, ist immer die Abwägung zwischen dem Schutz des Lebens und Wohlbefindens des Tieres einerseits, sowie der gegenläufigen Belange des Menschen entscheidend (OVG NRW, Urteil vom 10.08.2012 – 20 A 1240/11, juris).

Soweit die regelmäßige und Stunden anhaltende Unterbringung von Hunden in Boxen ausschließlich der Vereinfachung des Tagesablaufs des Hundehalters dient, halte ich diese unter Umständen für tierschutzwidrig.

Bei diesen und ähnlichen Begründungen äußert der Hundehalter sein menschliches Interesse an größtmöglicher Bequemlichkeit. Dagegen steht das „Recht“ des Hundes auf körperliche und psychische Integrität.

Es ist immer zu fragen, ob die Zufügung von Schmerzen, Leiden oder Schäden beim Tier erforderlich, verhältnismäßig und alternativlos ist."

Link zum Post: https://www.facebook.com/rainer.jacobs/p…hc_location=ufi
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Riho

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Montag, 23. Dezember 2019, 12:10

Danke Claudia fürs Einstellen.

Bisschen Vernunft und gesunder Menschenverstand ohne Polemik ist bei dieser Sache wohl angebracht.

Colonia

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59

Montag, 23. Dezember 2019, 16:11

Und ich würde mich freuen, Claudia, wenn mal die Ausgangsbegebenheit berücksichtigt wird:

Auf der BSZS 2019 in Nürnberg schrieb die Polizei Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Die Hunde schliefen im Anhänger bzw. in der Box im Auto.
Nach Tierschutzgesetz muss ein DSH bei der HALTUNG immer mind. 8 qm zur Verfügung haben.
Das Schlafen der Hund im Anhänger wertete die Polizei als HALTUNG und nicht als Transport


Genau das war - nicht nur hier - der Ausgangsgedanke hinsichtlich der Durchführbarkeit von mehrtägigen Prüfungen im Bezug auf die Unterbringung der Hunde.
Das Ausstellungswesen mit seiner Anforderung an die Boxen ( Ausbau der Fronttür ) ist nur ein Nebenprodukt, weil sich da andere mit dem Ausstellungswesen drangehängt haben, das mich - persönlich - gar nicht interessiert.
Ich habe diesen gedanklichen Querverweis nur aus einer anderen Quelle übernommen im Sinne der grundsätzlichen Gedankengänge.
Hat mit Panikmache rein gar nichts zu tun - bezog sich vordergründig eben auf die Sporthundeproblematik.
Da werden die nächsten anstehenden mehrtägigen Veranstaltungen zeigen , wohin die Reise geht.
In diesem Sinne :xmas-smilie:

Riho

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Hunde: Schnauzer pfeffersalz Hündin 14 Jahre alt

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60

Montag, 23. Dezember 2019, 17:05

Hallo Burkhard,

auch wenn dich die Schauen nicht interessieren, sind die Aussteller durch das ganze Gedöns auch mit Problemen konfrontiert. Sicher mit anderen, als die Sportler, aber eben auch. Du siehst ja in dem Posting, wie das die Erfurter belastet hat.
Oder habe ich dein Posting falsch verstanden?

Grüße von
Rita

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