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Highlander

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Freitag, 24. Mai 2019, 22:10

Polizist für Diensthundeinsatz verurteilt

Ich kopiere den Fall erstmal kommentarlos hier rein. Quelle Facebook "Polizist=Mensch"

Zitat

Polizist=Mensch

Gestern um 20:13</abbr> · "Weltfremd": Diensthundeführer zu Freiheitsstrafe verurteilt, weil sein Polizeihund nicht hätte zubeißen dürfen
In Nordrhein-Westfalen ist kürzlich ein Diensthundeführer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sein Polizeihund hatte nach
einer Verfolgungsfahrt zugebissen und das Gericht befand nun, dass er das nicht hätte tun dürfen.

Es ist der 15. Oktober 2017, morgens gegen 4 Uhr. Kurz vor Schichtende wollte der Diensthundeführer seine Polizeihündin Ilvy, einer belgischen Schäferhunddame, auf der Briloner Hochfläche auslaufen lassen, als dem Polizist ein Auto auffiel.
Der Polizist, der mit seinem Hund alleine unterwegs war, setzte sich mit dem Dienstfahrzeug dahinter und gab eindeutige Anhaltezeichen. Doch der Fahrer des Wagens gab Gas und flüchtete. Der Diensthundeführer nahm die Verfolgung auf und alarmierte Unterstützungskräfte.
Der Fluchtwagen fuhr mit rund 100 km/h quer über die Hochfläche, durchbrach einen Zaun, fuhr quer über eine Weide
auf der sich Kühe befanden, flüchtete über Feldwege und Schotterpisten.
Der Polizist blieb dran.
Am Ende der halsbrecherischen Flucht rutschte der Wagen auf einem Waldweg in ein Gebüsch, der 36-jährige Polizist fährt dem Fluchtwagen auf und stand damit frontal dahinter. Die Flucht, als auch das was anschließend geschah, wurde von der Dashcam
aufgenommen, die sich standardmäßig im Polizeifahrzeug befindet und beim Aktivieren von Blaulicht und Martinshorn sich automatisch einschaltet.

Wie sich zeigte, war der Fluchtwagen mit drei Personen besetzt. Einer befand sich auf dem Fahrersitz, die beiden anderen auf der Rückbank.
Hinten links wurde die Tür geöffnet, zwei erhobene Hände waren zu sehen, dann sprang Diensthündin Ilvy ins Bild und biss zu.
Mehrfach biss der Polizeihund in Arme und Beine der Person. Dann öffnenten sich die anderen Türen und der Polizist forderte die Personen mit gezogener Dienstwaffe auf sich bäuchlings hinzulegen. Die Person, die zuerst den Wagen verlassen hatte, erhob sich kurz und wurde nochmals von Ilvy gebissen.
Soweit der Einsatz. Nun folgt das, was sich im Rahmen der folgenden Ermittlungen ergeben hatte. Die drei Fahrzeuginsassen,
alle 17 Jahre alt, hatten eine Party gefeiert, Bier getrunken. Der 17-jährige Fahrer hatte keinen Führerschein, das Auto war nicht zugelassen, das angebrachte Kennzeichen war auf ein Motorrad zugelassen.

Der Polizist hatte seinen Diensthund in Stellung gebracht, wie es der Erlass Diensthundewesen vorsieht. Der Hund sollte den Beamten sichern, da er sich ansonsten alleine am Einsatz befand. Mehrfach habe der Polizist, wie vorgeschrieben, auf den möglichen Einsatz des Diensthundes hingewiesen, was die Insassen des Fluchtfahrzeugs nicht bestätigten.
Die Dashcam konnte hier nicht weiterhelfen, da nur Video und kein Ton aufgenommen wird.
Der zuerst ausgestiegene 17-Jährige habe gezappelt und dabei den Polizisten an der Schutzweste berührt. Das sei das Startsignal für Ilvy gewesen, sein Herrchen zu beschützen. Laut dem Diensthundeführer sei der Einsatz in völligem Einklang mit den
Vorschriften verlaufen. Der Hund habe nur das getan, was er im Training beigebracht bekommen habe.
Für Oberstaatsanwalt Niekrenz war das kein Argument. Der Polizist habe seinem Diensthund völlige Entscheidungsfreiheit überlassen und deswegen habe er ohne Notwendigkeit den 17-Jährigen gebissen.

Das Urteil
Der Diensthundeführer wurde wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt vom Amtsgericht Brilon zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, die zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt wurde. Außerdem muss der Polizist an den Gebissenen ein Schmerzensgeld von 2.500 Euro zahlen.
Richter Härtel schloss sich der Argumentation der Staatsanwaltschaft an. Für ihn hätte der Polizist dem Diensthund keine
freie Hand lassen dürfen. Auch wenn die Verfolgungsfahrt recht wild gewesen sei, die Situation während der Kontrolle unübersichtlich und extrem angespannt gewesen sei, hätte der Dienstführer seinen Hund Ilvy im Griff haben müssen.
"Die Polizei darf nicht beliebige Mittel einsetzen", so Richter Härtel, auch dann nicht, wenn, wie im vorliegenden Fall, in extrem kurzer Zeit "existentielle Entscheidungen" getroffen werden mussten.
Der Polizist hatte für seine Entscheidung nur Sekunden, das Gericht ließ sich für die Sezierung des Dashcam-Videos und die Beweisaufnahme fünf Stunden Zeit.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Reaktion auf Seiten der Zuschauer war einhelliges Kopfschütteln. Man hörte, wie einer "Weltfremd" sagte.

https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilo…9bMUmhPtQlFaO7k

ℹ️ Für alle, die Interesse an einer Spende für den Kollegen haben:

Als Privatperson ist das nicht durchführbar, weil jede Spende, die auf ein Konto eingeht, als Einnahme gilt und mit dem persönlichen Steuersatz belegt werden würde.
Sinnvoll ist eine Spende nur über einen Verein oder eine Stiftung. Wir empfehlen hier, mit der Polizeistiftung NRW in Kontakt zu treten und dort anzufragen, ob eine Spende für den Kollegen möglich ist.
http://polizeistiftung-nrw.de/

marlene.z

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2

Samstag, 25. Mai 2019, 08:55

:m: :m: :m:

3

Samstag, 25. Mai 2019, 09:57

Eine blöde Situation, und ein guter Malinois!

Also erst muss der Polizist halb tot sein, dann darf Diensthund arbeiten.

So muss man das Urteil wohl interpretieren.

Dies ist keine Richterschelte, liegt alles in schlecht gemachten Gesetzen.

DieLuna

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Samstag, 25. Mai 2019, 13:15

Ich finde das Urteil gerechtfertigt. Der Hund hat unverhältnismäßig zugebissen. Und ich frage mich, ob der Hundeführer den Hund vernünftig führen kann. Und wie dieser Hund ausgebildet ist, dass er mehrfach nachfasst. Das Urteil ist rechtskräftig und der Halter wird wissen, warum er nicht in Revision gegangen ist.

Riho

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5

Samstag, 25. Mai 2019, 14:52

Hmmm - mein Bauchgefühl ist für den Polizisten, denn die Beamten halten für uns ihren Kopf hin.

Aber wie die Rechtslage ist, was er mit seinem Diensthund beachten muss, davon habe ich keine Ahnung. Burkhard könnte uns dazu sicher mehr sagen.

Grüße von
Rita

Susanne

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6

Samstag, 25. Mai 2019, 15:37

Also ich pflichte dem Hundeführer zu!!
Es gab keine Tonbandaufnahme zu dem Vorfall.Der Hund reagierte garantiert auf Schreie und aggressives Verhalten.Der Polizist war alleine am Einsatzort,warum! Personalmangel lässt grüßen. Es steht dann Aussage gegen Aussage und unsere besch....Deutsche Rechtsprechung kommt zum Tragen,keine Chance.
Es ist nicht zu erlesen ob der Diensthundeführer in Revision gegangen ist!!!
Hoffentlich hat der minderjährige, besoffene Fahrer die 2500€ benutzt um dem Bauer den Schaden zu ersetzen. :cursing:
Signatur von »Susanne« Das Mittel gegen Stress und schlechte Laune
hat Fell und 4 Pfoten.
LG von Susanne und Leo

Artefakt

unregistriert

7

Samstag, 25. Mai 2019, 19:13

Der zuerst ausgestiegene 17-Jährige habe gezappelt und dabei den Polizisten an der Schutzweste berührt. Das sei das Startsignal für Ilvy gewesen, sein Herrchen zu beschützen.
Für mich ist diese Passage oben die entscheidende.


Der Hundeführer hat dem Hund kein Einsatzsignal gegeben: "Fass!" (oder ähnliches).
Der Hund wollte sein Herrchen beschützen. Ist das so rechtlich abgedeckt? Sollen die Diensthunde zubeissen, wenn
jemand ihrem Herrn zu nahe kommt?
Das ist wirklich schwierig. Ein Angreifer könnte eine Keule schwingen, ein Betrunkener einen Uniformknopf abdrehen wollen.
Das Erste wäre für den Polizisten lebensgefährlich, das Zweite eine Bagatelle.

Hier hat der Hundeführer den Hund aus dem Auto gelassen (weil er nicht wusste, was das für Typen sind).

Wenn der Hundeführer den Hund als Beistand dazu holt, muss er dem Hund einen sauberen Befehl geben.
Wenn Herrchen an der Weste berührt wird, sollte der Hund drohen und auf das Einsatzkommando warten.

So würde ich das sehen.

Was die Revision betrifft:
Der Vorfall ist während eines Einsatzes passiert. Auch noch während er Dienstzeit, aber das spielt keine Rolle.
Ein Polizist ist immer im Einsatz.
Sein Dienstherr hat ihn anscheinend nicht bestraft. Oder wartet der Dienstherr auf den Ausgang des Urteils?
(Ich weiss es nicht. Kann das aber erfragen)

Und - was für mich auch noch wichtig ist:
Wie schwer waren denn die Bissverletzungen?
Zwischen den Zeilen klingt es so, als wäre das nicht so schlimm gewesen. Mehr Schrecken, als Fleischwunden.
Da steht nicht, dass die Wunden genäht werden mussten.

Highlander

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Samstag, 25. Mai 2019, 20:29

Hmmm - mein Bauchgefühl ist für den Polizisten, denn die Beamten halten für uns ihren Kopf hin.

Das sehe ich ganz genau so.

Wer sich mal in der Mondioringszene umguckt, wird auch dort feststellen, dass kein Hund nach vorn marschiert, solange der HF nicht behelligt wird. Der Körperkontakt :!: ist das Signal für den Einsatz. Und den hat es ja hier wohl gegeben.
Ich persönlich finde es unter aller .... , dass ein Polizist, im Einsatz für Recht und Ordnung, einer kriminellen Gruppe hinterher, für seine Arbeit bestraft wird. DOPPELT! Das Schmerzensgeld ist ja wohl der Hohn schlechthin.
Und bedenkt mal die Auswüchse. Wie bitte soll jetzt der Polizei noch Respekt abverlangt werden? Wenn sie nichts dürfen? Hab einen Hund mit, der mein Partner ist, aber mein Leben darf er nicht beschützen?
Laufen demnächst sicherlich Retriever mit :m:
Wer weitere Infos über den Ausgang findet, immer her damit. Interessiert mich.

Highlander

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Samstag, 25. Mai 2019, 20:33

Und ich frage mich, ob der Hundeführer den Hund vernünftig führen kann.
Stimmt. Ein ausgebildeter Polizist mit ausgebildetem Diensthund, die von ihrer Dienststelle als Team alleine auf Streife geschickt werden, sind mit Sicherheit stümperhaft ausgebildet und nicht fähig, miteinander klar zu kommen :evil:

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Samstag, 25. Mai 2019, 20:37

Wir kennen nicht alle Fakten, nur diesen Medienbericht.
Auch wenn ich eher beim DHF bin braucht es für eine Beurteilung alle Fakten.
Was ich aber aus privaten Kontakten erfahre ist die Tatsache das es für die Ausführende Gewalt immer schwieriger wird ihren Job zu machen ohne angefeindet zu werden, sich für ihr Handeln zu verantworten und die Notwendigkeit zu belegen, was leider oft nicht einfach ist. Die armen stehen also beim arbeiten oft mit einem Fuß vorm Richter oder haben ein Problem orientiertes Gespräch mit der Inneren gewonnen, nicht lustig. Finde es ist mehr als überfällig da die entsprechende Rechtssicherheit zu geben so das die Leute ihren Job machen können ohne Ungewissheit.
Wenn die Fakten aber in dem Bericht vollständig sind bekomme ich Pickel! :cursing:

Auch wenn es nicht wirklich zum Thema passt..... wenn ein Einbrecher in eurem Garten in ein Loch fällt und sich verletzt, weil ihr evtl. da am nächsten Tag einen Baum pflanzen wollt, und das Loch nicht ordnungsgemäß abgesichert ist, kann der Einbrecher euch anzeigen und bekommt wahrscheinlich auch Schmerzensgeld, ja, schon interessant die Welt in der wir leben.