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Delebär

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1

Samstag, 23. Februar 2019, 19:14

Wann muss der Hund zum Wesenstest ?

Hallo ihr Lieben ,

ich hab da mal eine Frage :

eine Bekannte von mir hatte mit ihrem Hund gerade ein bisschen Pech ; die Hundedame hat den Paketboten „gelöchert“ . ;(
Es ist wohl nichts wirklich schlimmes passiert , aber es floss wohl ein wenig Blut .
Jetzt hat meine Bekannte Angst , das sie mit ihrem Hund zum Wesenstest muss und da die Hundedame keine fremden Menschen mag
befürchtet sie ,das das trage eines Maulkorbes angeordnet wird . :wacko:
Hat jemand Erfahrungen mit solchen Situationen oder kennt sich mit den rechtlichen Hintergründen aus ?

Erika

(Nein , es geht nicht um Mäddy — obwohl , ich glaube es könnte mir auch passieren ) :gr?:
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Colonia

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2

Samstag, 23. Februar 2019, 19:54

Schwierig - kommt auf das Bundesland, den Landkreis oder Stadt und die Rasse an.
Generell kann man sagen: ja die Aussichten auf Wesentest und Auflagen sind gegeben.
Beispiel NRW:
Landeshundeverordnung
§ 3
Gefährliche Hunde

(1) Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.........................

((3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind
.........................
...................................
3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,
4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,

Ich würde in einem solchen Fall unter anderem
a) versuchen kleine Brötchen zu backen und gütliche Einigung mit dem geschädigten
b) wenn schwierig , kann möglicherweise so jemanden kontaktieren:
http://www.hundesachverständiger-dietmar-busse.net/
Das hat aber nur Sinn, wenn es Aussichten gibt nach zu weisen, dass mein Hund provoziert, geärgert, bedroht oder angegriffen wurde.

Viel Glück

Delebär

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3

Sonntag, 24. Februar 2019, 10:59

Hört sich an , als wäre das alles Auslegungssache und abhängig vom jeweiligen Sachbearbeiter :gr?:

Erika
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kaiman

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Sonntag, 24. Februar 2019, 11:56

Hallo Erika,

weißt du denn wie weit die Sache schon ist? Ich meine, muss(te) der Paketbote zum Arzt? Dann nimmt das ja leider immer so einen blöden offiziellen Weg - vonwegen "Berufsunfall" Meldung etc. :(
Wenn man das im Guten regeln kann und der Geschädigte nichts publik macht/machen muss/machen würde, das wäre ja der Idealfall.
Sicherlich wird der Tathergang und Ort auch eine Rolle spielen in der Bewertung der Sachlage.
Habe das dazu gefunden:

Zitat

Wenn Ihr Hund den Briefträger beißt und der betroffene Postbote mit der Verletzung zum Arzt geht, wird der Fall aktenkundig. Hundebisse werden den zuständigen Behörden gemeldet. Diese nehmen daraufhin Kontakt zu dem Hundehalter auf.
Je nach Sachlage fordern die Behörden einen Wesenstest für den Hund. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Inhalte dieses Wesenstests. In jedem Fall ist es ratsam sich frühzeitig auf den Besuch der Behörde einzustellen und Vorkehrungen zu treffen, damit der Hund keine Möglichkeit mehr hat, den Briefträger zu beißen.


So eine blöde Situation aber auch. Ich hoffe wir bleiben zeitlebens davor verschont :wacko:
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Delebär

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5

Sonntag, 24. Februar 2019, 15:27

Wie schlimm die Verletzung ist , weiß ich nicht .Der Vorfall ereignete sich am Freitagnachmittag.Der Paketbote ist zu seinem Auto gerannt (wohl in Panik )hat telefoniert und ist davon gefahren.
Meine Bekannte wird wohl erst einmal abwarten müssen , aber die Nerven liegen blank .

Erika
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Colonia

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6

Sonntag, 24. Februar 2019, 16:17

weiß ich nicht .Der Vorfall ereignete sich am Freitagnachmittag.Der Paketbote ist zu seinem Auto gerannt (wohl in Panik )hat telefoniert und ist davon gefahren

Danach wird man davon ausgehen müssen, das der Briefträger seine Tour nicht beendet hat und der Vorfall als Arbeitsunfall gemeldet wird. Das könnte dann einen Rattenschwanz nach sich ziehen.
Daher würde ich als betroffener Hundehalter, mich mal ganz vorsichtig mit einem Hundesachverständigen m e i n e r Wahl unterhalten und versuchen , gelinde Vorkehrungen zu treffen.
Weil - nichts ist blöder, als wenn so ein Amtsveterinär vor der Tür steht und dem Amtsschimmel antraben lässt. Wenn man dann nicht die richtigen Sätze parat hat, kann das unangenehm werden.

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Sonntag, 24. Februar 2019, 18:52

Uups ,

ich dachte nicht , das es so ernst ist :gr?:

Ich hab noch versucht , meine Bekannte ein wenig zu beruhigen ;
da braucht sie vielleicht doch einen sachkundigen Anwalt ;(

Danke für die Rückmeldungen


Erika
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8

Montag, 25. Februar 2019, 19:25

@ Burkhard,

darf ich nocheinmal deinen Wissensschatz anzapfen ?

Was meinst du mit „gelinden Vorkehrungen „ und was währen deiner Meinung nach in diesem Fall „die richtigen Sätze „ ?

Meine Bekannte versucht zur Zeit einen Hundesachverständigen zu finden der sich den Hund einmal genauer ansieht und evtl. vorhandene Schwachstellen aufmerksam macht .

Erika
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Colonia

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Montag, 25. Februar 2019, 19:58

Richtig Erika, diesen Weg meinte ich. Wenn ich bestimmt Schwachstellen meines Hundes kenne, kann ich sie - auch mit Hilfe eines Sachverständigen - bei einer Befragung durch einen Amts TA p o s i t i v darstellen.
Gegebenenfalls könnte man auch darauf hinweisen, dass man ja schon von eigener Seite her den Willen zeigt, Schwachstellen zu beseitigen. Also die wichtige positive Außendarstellung.
Auf der anderen Seite kann man natürlich, wenn ein eigener Gutachter den Hund für in Ordnung hält, bei Vorhaltungen des Amts TA ganz andere Geschütze auffahren . Z.B. in die Richtung, dass der eigene Hund - gutachterlich festgestellt- k e i n e Schwachstelle hat und somit man von einem Fehlverhalten des Postboten aus zu gehen ist.
Das meinte ich mit " Vorkehrungen " und die " richtigen Sätze " von sich geben. Wenn ein Amts TA so konfrontiert wird, überlegt er sich schon mal vorschnelle Dinge.
Kurz um: im Krieg und für meinen Hund sind a l l e Mittel erlaubt - meine Einstellung :gr?:

Delebär

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Montag, 25. Februar 2019, 20:23

@ Burkhard

Danke für deine Ausführungen.


Erika
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