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bocamo

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1

Donnerstag, 15. November 2018, 13:58

Reaktion des Tierhalterhaftpflichtversicherers nach Schadensfall

In unserem Umfeld ist folgendes passiert: Ein Labradormischling hat beim zunächst „freundschaftlichen Raufen“ den Hund des Nachbarn verletzt. Die Kosten der tierärztlichen Behandlung von rund 250€ wurden bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung des Besitzers eingereicht und letztendlich auch übernommen. Die Versicherung wurde dabei zum ersten Mal in Anspruch genommen. Nach der Schadensregulierung kündigte die Versicherung den Vertrag (Sonderkündigung nach Schadensfall).

Leider ergeben sich für den Besitzer daraus weitere Probleme. Alle bisher angefragten Versicherungen haben seinen Antrag für eine Tierhalterhaftpflicht abgelehnt.

Wie haben eure Tierhalterhaftpflichtversicherungen auf Schäden reagiert?

Liebe Grüße
Bärbel mit Schnauzermischling Paule

kaiman

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2

Donnerstag, 15. November 2018, 14:08

Das ist ja heftig 8|
Grad gegoogelt und gesehen, dass das öfter vorkommt. Puhhh.

Auf die Schnelle habe ich Folgendes gefunden. Vielleicht ist es eine Möglichkeit :gr?:

Zitat

Kündigungsumkehr sichert den Neuabschluss einer Versicherung ab

Neben der Hoffnung auf einen Neuabschluss bleibt dem gekündigten Versicherungsnehmer die Möglichkeit, eine Kündigungsumkehr bei der Versicherung zu erwirken. Nach erfolgter Kündigung seitens der Versicherung hat man es als Versicherungsnehmer schwer, eine neue Police abschließen zu können. Denn der neue Versicherer muss über den Kündigungsgrund aufgeklärt werden und sieht es nicht gern, wenn die vorherige Versicherungsgesellschaft das Vertragsverhältnis gekündigt hat. Damit diese Problematik gar nicht erst aufkommt, ist es ratsam dem Versicherer um eine Kündigungsumkehr zu bitten. Dahingehend revidiert der Versicherer seine Kündigung und der Versicherungsvertrag wird vom Versicherungsnehmer gekündigt.


Viel Glück!
Signatur von »kaiman« LG
Bianca mit Riva & Ally

Riho

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3

Donnerstag, 15. November 2018, 14:09

Hallo Bärbel,

wir hatten bisher nur einen Schadensfall - Loch in Lederjacke - und der wurde schnell und ohne Probleme reguliert. Raus geworfen wurden wir auch nicht.

Grüße von
Rita

bocamo

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4

Donnerstag, 15. November 2018, 14:36

Hallo Ina,

danke für den Tipp! Ich habe ihn gleich weitergeleitet. Vielleicht kann der Betroffene damit ja noch etwas retten.

Liebe Grüße
Bärbel

Ina

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5

Donnerstag, 15. November 2018, 17:04

Aber komisch ist das ja schon. Tierhaftpflicht ist doch Pflicht, oder? Wie soll denn das gehen, wenn da so verfahren wird??? :gr?:

Und @Bianca: Danke fürs Recherchieren, sowas ist im Hinterkopf immer gut aufgehoben, aber dass man als „Normalverbraucher“ für alles Tricks braucht, ist doch übel, oder??

@Bärbel: Ich war das nicht. Aber wäre ich es gewesen, wäre es gern geschehen! :D
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bocamo

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6

Donnerstag, 15. November 2018, 18:33

@Bianca: Der Dank für die Info zur Kündigungsumkehr geht natürlich an dich!

@Ina: Zitat wikipedia: „Das Thema Pflicht zur Tierhalterhaftpflicht(versicherung) wird auf Länderebene entschieden. So besteht eine grundsätzliche Pflicht in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen. In Nordrhein-Westfalen besteht eine Erfordernis nur dann, wenn der Hund eine Körpergröße von mindestens 40 cm überschritten haben sollte.“

Aber auch ohne Versicherungspflicht ist man als Tierhalter verantwortlich und damit haftbar für alle Schäden, die dritten durch das Tier entstehen. Soweit man aufgrund des Wohnortes nicht versicherungspflichtig ist, kann man Schäden aus eigener Tasche ersetzen oder eben die Haftung versichern.

Der geschilderte Fall hat sich in einem Bundesland ohne Versicherungspflicht ereignet. Trotzdem möchte der Halter wieder eine Versicherung abschließen. Ich werde euch über die weitere Entwicklung berichten.

Liebe Grüße
Bärbel

Ina

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Donnerstag, 15. November 2018, 19:24

Ja das wäre schön Bärbel! Ich bin mal gespannt was da raus kommt. Und ich finde es ein Unding, dass die Versicherung nach 250€ kündigt. Wozu hat man die dann?
Und ich wohne in Niedersachsen. Also dachte ich, wenn das hier Pflicht ist, dann überall :D
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8

Donnerstag, 15. November 2018, 19:57

Guck mal hier, da sind auch schon einige Fälle aufgelistet.

Unsere Versicherung hatte damals ohne Beanstandungen bezahlt. Wir sind heute noch dabei.
Signatur von »Highlander« Viele Grüße Astrid

Man lebt ruhiger, wenn:
- man nicht alles sagt, was man weiß,
- nicht alles glaubt, was man hört und
- über den Rest einfach nur lächelt.

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9

Freitag, 16. November 2018, 03:34

Diese sog. "Kündigungsumkehr" gibt es schon seit vielen Jahren.
Viele Versicherer lassen sich nach einem Schadenfall darauf ein, dass der Kunde - statt gekündigt zu werden - die Kündigung selbst ausspricht. Das ist aber ein Entgegenkommen seitens der Versicherung; ein Recht darauf hat der Versicherungsnehmer nicht.
Aber dadurch erhöht sich dessen Chance, bei einer anderen Versicherung wieder einen Vertrag zu erhalten.

Allerdings fragen die Versicherer bei jedem Neuantrag nach Vorschäden.
Beantwortet der Kunde die Frage ehrlich (Anzahl der Schäden, Höhe, Datum) kann es vorkommen, dass der Antrag abgelehnt wird.
Schwindelt er bei der Frage und das kommt bei einem weiteren Schaden raus, ist der Versicherer berechtigt, den Schaden wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung abzulehnen und den Vertrag ab Beginn aufzuheben. Dann wird es für den Hundehalter echt schwierig, wieder Versicherungsschutz zu bekommen...

Wer Mitglied in einem Hundeverein ist, der dem DVG angehört, kann seinen Hund über den Sammelvertrag des DVG versichern lassen. Der Antrag kann nicht an den DVG direkt gestellt werden, sondern läuft über den Vorsitzenden des Vereines oder der Ortsgruppe.
Da es ein Sammelvertrag ist, kann der Versicherer nur den Gesamtvertrag kündigen; nicht aber einzelne Hunde (z.B. wegen Schäden) rauswerfen.

Für eine Kündigung nach dem 1. Schaden in Höhe von 250 Euro kann es viele! Gründe und Begleitumstände geben, die wir alle nicht kennen.

Maria
Signatur von »Moustache« Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.
Aristoteles

Anke E.

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10

Freitag, 16. November 2018, 07:13

Dazu kann ich noch einwerfen wenn man mehrere Schadensfälle innerhalb einer Versicherung hatte(z.B. Hausrat, Tierhalter, Wohngebäude...) kann es auch zum Rauswurf kommen.

Ich wurde aus meiner Rechtsschutz geworfen(4. Schadensfall und ich hatte NUR die RS beim Versicherer) und hatte danach dasselbe Problem. Eine Umkehr der Kündigung wurde verweigert. Ich bin dann zu einem ortsansässigen Versicherer gegangen und die haben davon einfach mehr Ahnung was geht/nicht geht, siehe da eine neue RS...Das würde ich auch hier versuchen.....

In über 30 Jahren Tierhaltzng gabs 2 Versicherungsfälle, 1 x Hund und 1x Pferd, 2 verschiedene Versicherer und es gab keine Probleme.

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