Diese sog. "Kündigungsumkehr" gibt es schon seit vielen Jahren.
Viele Versicherer lassen sich nach einem Schadenfall darauf ein, dass der Kunde - statt gekündigt zu werden - die Kündigung selbst ausspricht. Das ist aber ein Entgegenkommen seitens der Versicherung; ein Recht darauf hat der Versicherungsnehmer nicht.
Aber dadurch erhöht sich dessen Chance, bei einer anderen Versicherung wieder einen Vertrag zu erhalten.
Allerdings fragen die Versicherer bei jedem Neuantrag nach Vorschäden.
Beantwortet der Kunde die Frage ehrlich (Anzahl der Schäden, Höhe, Datum) kann es vorkommen, dass der Antrag abgelehnt wird.
Schwindelt er bei der Frage und das kommt bei einem weiteren Schaden raus, ist der Versicherer berechtigt, den Schaden wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung abzulehnen und den Vertrag ab Beginn aufzuheben. Dann wird es für den Hundehalter echt schwierig, wieder Versicherungsschutz zu bekommen...
Wer Mitglied in einem Hundeverein ist, der dem DVG angehört, kann seinen Hund über den Sammelvertrag des DVG versichern lassen. Der Antrag kann nicht an den DVG direkt gestellt werden, sondern läuft über den Vorsitzenden des Vereines oder der Ortsgruppe.
Da es ein Sammelvertrag ist, kann der Versicherer nur den Gesamtvertrag kündigen; nicht aber einzelne Hunde (z.B. wegen Schäden) rauswerfen.
Für eine Kündigung nach dem 1. Schaden in Höhe von 250 Euro kann es viele! Gründe und Begleitumstände geben, die wir alle nicht kennen.
Maria