Die Hunde sind angeleint (kurze Führleine - ohne Fährtengeschirr) zu führen. Die Leine muss
locker gehalten werden. HZ sind nicht zu geben.
Solange es interessierte Kreise verschiedener Verbände aus dem Hundesport gibt, die diese PO - Regelung noch in soweit verschärfen möchten, dass bei nicht Einhaltung der oben zitierten Vorgabe eine erneute BH ab zu leisten ist, bevor man wieder weiter machen kann, solange wirst Du mit Deiner Idee alleine sein.
Man stelle sich das mal vor:
Hund mit angekratzten Nerven - aber freundlich - geht mit Dir zur Chipkontrolle oder Anmeldung und möchte gerne an der Leine ziehen. Du möchtest ein HZ geben und darfst es laut aktueller PO nicht. Na Mahlzeit !
Gott sei Dank hab ich voraussichtlich nur noch 4,5 Jahre Hundesport vor mir.
Ist aber nur meine Sichtweise.
Hallo Burkhard,
ich verstehe nicht, in welchem stillen Kämmerlein Du Dir immer Deine Schreckens-Szenarien ausdenkst. Das ist ja schon fast eine fixe Idee... woher hast Du Deine Weisheiten und wo steht das in der PO, was Du hier heraufbeschwörst?
Ich zitiere gerne aus der aktuellen PO:
Durchführung der Unbefangenheitsprobe
Zu Beginn jeder Prüfung vor der ersten abzuleistenden Abteilung muss der LR den Hund einer
Unbefangenheitsprobe (Wesenstest) unterziehen. Bestandteil der Unbefangenheitsprobe ist die
Überprüfung der Identität des Hundes (z.B. Überprüfen der Tätowiernummern, Chip, usw.). Hunde,
die diese Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, können an der Prüfung nicht teilnehmen bzw.
müssen disqualifiziert werden. Eigentümer von gechipten Hunden müssen dafür sorgen, dass eine
Identifizierungsmöglichkeit vorhanden ist.
Darüber hinaus beobachtet der LR die Unbefangenheit (das Wesen) des Hundes während der
gesamten Prüfung.
Der LR ist verpflichtet, den Hund bei Erkennen von Wesensmängeln sofort zu disqualifizieren. Die
Disqualifikation muss im Leistungsheft mit Angabe der Wesensmängel eingetragen werden.
Ausführung der Unbefangenheitsprobe
1. Die Unbefangenheitsprobe hat unter normalen Umwelteinflüssen an einem für den Hund
neutralen Ort zu erfolgen.
2. Alle teilnehmenden Hunde sind dem LR einzeln vorzuführen.
3. Der Hund ist mit einer gebräuchlichen Führleine angeleint vorzustellen. Die Leine muss locker
gehalten werden.
4. Der LR hat jegliche Reizeinflüsse zu unterlassen. Der Hund muss akzeptieren, dass er berührt
wird.
Beurteilung
a) positives Verhalten des Hundes: Der Hund verhält sich bei der Überprüfung z.B. neutral,
selbstbewusst, sicher, aufmerksam, temperamentvoll, unbefangen.
b) noch zu vertretende Grenzfälle: Der Hund verhält sich z.B. etwas unstet, leicht überreizt oder
leicht unsicher. Diese Hunde können zugelassen werden, sie sind jedoch im Prüfungsverlauf
genauestens zu beobachten.
c) negatives Verhalten des Hundes bzw. Wesensmängel : Der Hund verhält sich z.B. scheu, unsicher,
schreckhaft, schussscheu, unführig, bissig, aggressiv (Disqualifikation).
Da steht sogar, dass sich der Hund "temperamentvoll" verhalten darf? Wo deckt sich diese Definition mit Deinem Schrecks-Szenario von einer dumpfen Trantüte, die alles über sich ergehen lassen muss?
Mir ist es ehrlich gesagt schleierhaft, in welchen Hundesport-Kreisen Du Dich herumtreibst, wo offensichtlich jeder Leistungsrichter (sofern er natürlich nicht zur edlen Gattung der RSV-2000 Leistungsrichter gehört), feixend und händereibend darauf wartet, möglichst viele Hunde zu disqualifizieren, weil die nur mal komisch gucken. Es sind aber offensichtlich völlig andere Kreise als die, in denen ich mich aufhalte.
Ich bin jetzt seit 12 Jahren Prüfungsrichter und ich habe bisher 3 Hunde bei der Wesensüberprüfung disqualifiziert... von mehreren Hundert, die bei mir Prüfung gelaufen sind. Diese 3 Hunde waren übrigens im Alltag etwas verhätschelte Familienhunde, die eine BH-VT machen sollten und aus Unsicherheit bei der Chipkontrolle entweder panisch und nicht mehr regelbar wurden (war einmal der Fall) oder mich aus der Angst heraus beißen wollten (die anderen beiden Fälle).
Wenn ein Hund mal brummt, mich anspringt, sich etwas unsicher zeigt oder signalisiert, dass er die Chipkontrolle gerade etwas doof findet, disqualifiziere ich nicht... und ich kennen keinen Richterkollegen, der das anders handhabt.
Viele Grüße
Sören