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Rocket

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11

Mittwoch, 30. August 2017, 12:32

Hallo lieber Burkhard,

verhauen wirst du nicht, muss aber noch etwas gerade rücken. Die Luxusumsatzsteuer gab es mal in der Weimarer Republik und ist abgeschafft. Dort war auch die Hundesteuer angesiedelt, deshalb ist sie auch so strittig. Eine Steuer ist im Allgemeinen nicht zweckgebunden. Z.B. die Tabaksteuer wird für den Kampf gegen Terrorismus eingesetzt. Dann müsste man fair sein wenn Luxus versteuert wird, auch jeglichen Luxus zu versteuern. Swimmingpool im Garten, private Pferde, Katzen-, Eselhaltung.... den Porsche, die Kfz Steuer hat ja nichts mit Luxussteuer zu tun. Siehe Benzin, Mineralölsteuer und auf diese Steuer kommt noch Umsatzsteuer. Die Steuer ist auch nicht fürs Häufchen oder Abnutzung der Gehwege, wir zahlen auch Steuer und machen nicht in der Öffentlichkeit. Aber wer kann schon 100% aufschlagen. So steuerlicher Aspekt abgehandelt.

Ich bin ja für eine Gebühr, über diese man Rechenschaft ablegen muss. Die Tierheime sollten auch davon unterstützt werden.

100% aufschlagen ist für mich Willkür. Da kann ich als Vermieter ja auch sagen, o.k. den Quadratmeter für Küche, WC und Schlafzimmer erhöhe ich um 2 %, bei den restlichen Räumen verdopple ich den Quadratmeter.

Die Schlagzeile "das Millardengeschäft mit den Haustieren", da sieht man das dies schon ein eigener Wirtschaftszweig ist und unwahrscheinlich viele Arbeitsplätze sichert.

Grüße Harriet
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Rocket

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12

Mittwoch, 30. August 2017, 12:42

In Griechenland gibt es glaube ich eine Luxussteuer u.a. auf Swimmingpools. Kann mich erinnern im TV einen Bericht gesehen zu haben, wo mit einem Hubschrauber Steuersünder aufgespürt wurde.
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Highlander

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13

Mittwoch, 30. August 2017, 19:50

Und Adressen gebe ich nicht raus wegen Datenschutz.

@ Merlin -

Zitat

§ 14 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 KAG LSA handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
a).....
b).....
c)entgegen § 12 Abs. 5 Satz 2 bei der Abmeldung nicht Namen und Anschrift des Erwerbers angibt, und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen.
Die Ordnungswidrigkeit kann gem. § 16 Abs. 3 KAG LSA mit einer Geldbuße bis 10.000,00 € geahndet werden.

Bisher habe ich auch so gedacht, sogar am Telefon so angemerkt. Doch nun, nach Wissen der Satzung, WAS macht man?
Könnte der Hintergrund dieser Maßnahme im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Welpenhandels mit osteuropäischen Tieren zu sehen sein. :gr?:

Die Dame gab zu, dass eigendlich nur die Adressen der in der Stadt verbleibenden Hunde interessant wären. = neuer Steuerpflichtiger.
Zudem wäre ja, entgegen der osteuropäischen Händler, durch (m)einen TA nachweisbar, dass der Wurf hier geboren wurde.

Ich sträube mich innerlich auch extrem, Adressen von Käufern rauszugeben :nuho:
Signatur von »Highlander« Viele Grüße Astrid

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Uma-Lucy

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14

Mittwoch, 30. August 2017, 20:23

Boah, das ist ja mal wieder ein Ding.

Ja Astrid, da kannst Du in Deinem eigenen Interesse wohl nur die Adressen Deiner Welpenkäufer "rausrücken".
Deine Welpenkäufer werden aber wohl doch dafür Verständnis haben - ich hätte es.

Ich habe den Steuermeldebogen für unsere Lotta schon hier ausgedruckt liegen :D
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Mittwoch, 30. August 2017, 20:41

Hallo Astrid,

bei euch ist der Welpe doch auch erst zu versteuern wenn er 3 Monate alt ist und man hat gemäß Satzung 14 Tg. zum anmelden Zeit. In dieser Zeit ist der Welpe noch kein "Steuergegenstand" somit müssen die Käufer doch nicht gemeldet werden. Bei Züchter ist doch nichts anderes geregelt. Wenn die Welpen älter sind, müssen bei euch die Züchter Welpen anmelden. Dann muss bei Veräußerung auch eine Abmeldung erfolgen mit der Adresse des neuen Käufers. Bei uns in BaWü ist dies für Nichtzüchter genau gleich. Man muss nachweisen weshalb man keine Hundesteuer mehr bezahlt wird.

Oder sehe ich das falsch? Was kein Steuergegenstand ist, muss weder ab- noch angemeldet werden.

Grüße Harriet
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Mittwoch, 30. August 2017, 21:27

...bei euch ist der Welpe doch auch erst zu versteuern wenn er 3 Monate alt ist und man hat gemäß Satzung 14 Tg. zum anmelden Zeit.

Korrektur - 14 Tage nach Anschaffung anmelden....
@ Harriet - das KÖNNTE eine Lücke sein -:- (noch nicht Steuerpflichtig, wird also auch nicht abgemeldet!) und doch hat's mir die Stadtdame so auf's Brot geschmiert. Ich werde mir den Gedankengang aber merken! :!:
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17

Mittwoch, 30. August 2017, 21:30

Hallo zusammen,

ich hatte die Meldung der Adressen der Käufer mal vergessen, da wurde ich angeschrieben, dass doch Familie XX in XX von mir einen Hund bekommen hätte. Die Kommunen tauschen sich wohl miteinander aus, was die Hundesteuerzahler betrifft. Wie hätten die sonst wissen können, wer von mir einen Welpen bekommen hat?!

Grüße von
Rita

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Donnerstag, 31. August 2017, 09:30

Bei uns in BaWü gibt es ja eine Zwingersteuer. Z.B. 5 Hunde 240, 00€ . Wenn man züchtet muss man u.a. nachweisen, das es ein Rassehund ist, in einem anerkannten Verein gemeldet und nicht länger als 3 J. keine Welpen. Sonst erlischt die Steuerermäßigung. Das man hierfür event. Nachweise erbringen muss, dies kann ich verstehen es besteht ja eine Steuerermäßigung. Bei uns muss man auch ein Zuchtbuch abgeben.

Aber wenn nichts anderes geregelt ist, dann gilt was in in der Satzung als Steuerpflichtig erklärt wird. Ehrlich gesagt, da das Steuerrecht sehr kompliziert ist würde ich aus eigener Erfahrung immer hinterfragen.

Ich persönlich bin gestern auch auf etwas aufmerksam geworden, dies ist mir total entgangen. Die Steuerpflicht gilt wenn ich im "Stadtgebiet" wohne. Nachweislich wohne ich auf einem Gewerbegebiet. :gr?: Wenn es mir danach ist, werde ich dies abklären.

Grüße Harriet

@Astrid, da im Steuerrecht die Erbsenzählerei dominant ist und es immer exakt auf den Wortlaut ankommt, ist die Korrektur nicht ganz richtig " Anschaffung und der Hund 3 Monate alt ist." D.h. wenn Leni Welpen bekommen würde und ich eines behalte, dann muss ich das Welpchen wenn es 3 Mon. ist anmelden. Bei euch gibt es noch eine generelle Frist von 14 Tg., bei uns 1 Monat.
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Donnerstag, 31. August 2017, 09:34

@Rita

der oder die Mitarbeiter / in, war wohl auf ein Fleißkärtchen aus. :D . :streicheln:

Grüße
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Donnerstag, 31. August 2017, 09:57

Jooooo Harriet,

aber es nützt nix, sich gegen diese blöden Vorschriften zu wehren. Außer Ärger und kaputte Nerven bringt das nix ein. Da gebe ich meine gute Energie lieber in schönere Dinge :)

Grüße von
Rita

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