Die Bandbreite von Reaktionsmöglichkeiten auf derartige Assis ist weit gefächert.
Bei irgendwelchen Irren, die auf Deiner Strecke nur einmalig auftauchen kannst Du an die Situation,
sofern Dein Hund keinen Schaden genommen hat, getrost einen Haken machen.
Bei Uneinsichtigen, welche Deinen Weg wöchentlich mehrmals kreuzen, also immer wieder
in Erscheinung treten gibt es mehrere Möglichkeiten:
-mal zu mehreren befreundeten Hundebesitzern losgehen, den Kracher abfangen und zur Rede stellen,
fragen, ob es heute wieder zu Beleidigungen und Gefährdungen,
wegen der aggressiven aber trotzdem frei laufenden Töle kommen wird
und wie derjenige sich die Spaziergänge und sein eigenes soziales Auftreten in Zukunft vorstellt ?
Erklärt ihm, dass sein Benehmen in der Öffentlichkeit absolut keine Zivilisationsleistung darstellt.
(die Wortwahl hierzu sei Euch überlassen
)
-oder den eigenen Hund nach Hause bringen und anschließend mal allein mit dem Fahrrad zurück
ins Gebiet, wo dieser aggr. Hund frei rumläuft und den Besitzer mal zur Rede stellen, sich sein Gesicht
dabei schon mal gut einprägen und bei der Verabschiedung sagen, wir sehen uns und ich erkenne Sie wieder.
-oder sich mal auf Dumm vor Schreck vom Rad purzeln lassen, wenn der Hund in der Nähe ist
und Hilfe verlangen, bei Verweigerung per Mobiltelefon Polizei und Rettungswagen anfordern...
Wenn der Hundebesitzer die Hilfe verweigert und verschwindet, wird ermittelt,
da es sich um eine Sache öffentlichen Interesses handelt, somit wird der ganze Kram
auch ohne Namen und Anschrift desjenigen erstmals amtlich.
-oder Polizei, Ordnungsamt, Hundesteuerstelle und Kreisveterinäramt über einen aggressiven frei laufenden
Hund informieren, vor dem Du und eventuell andere Menschen beim Spazierengehen oder Radfahren
angegangen wurdest und vor dem Du/Ihr jetzt immer sehr großé Angst habt und Euch kaum noch
traut, spazieren zu gehen, was Eure Lebensqualität als Anwohner natürlich enorm einschränkt.
Bei uns in der Region sind die Ämter stets sehr froh über solche Hinweise und gehen denen
gerne, gezielt und sehr zeitnah nach, was natürlich nicht überall so sein muss.
Schön ist hierbei immer, wenn man in etwa eingrenzen kann, wo die Zielperson ungefähr
wohnhaft ist und man Angaben über den Rufnahmen des Hundes machen kann,
gut auch, wenn es mehrere Leute im Umkreis gibt, denen gleiches wiederfahren ist.
Von der Sache erzählen...fragen...und sich ggf. zusammen tun...
Beim Ordnungsamt auch mal Zweifel am Bestehen eines Wesenstestes anmelden,
sowohl den Hundeführer als auch das Tier mal amtlich in Augenschein nehmen lassen.
Ist der Hund ordnungsgemäß haftpflichtversichert?
Verfügt der Hundeführer über den vielerorts geforderten Sachkundenachweis?
(irgend etwas liegt bei solchen Witzfiguren immer im Argen...da sei mal sicher.)
Bei Zweifeln an der Motivation von Ordnungshütern und Ämtern zeitnah telefonisch nachfragen,
was bisher in der Sache bereits unternommen wurde.
Bei uns war jemand mit freilaufendem aggressiven SH unterwegs,
immer dabei: seine Uneinsichtigkeit gepaart mit dicker Alkoholfahne
Alkoholabhängige Führer und Besitzer großer Hunderassen gelten in NRW als unzuverlässig,
der Hund wird denen nach Auffälligkeiten dann entzogen, so auch dem SH Besitzer aus unserem Umfeld,
(da muss wohl jemand die Polizei angerufen- und denen mitgeteilt haben, dass in der örtlichen Verkehrsfläche
jetzt gerade wieder dieser stark angetrunkene Mann mit seinem unangeleinten aggressiven großen Hund
unterwegs sei und man Angst um sich und die Unversehrtheit seiner Kinder habe)
Bei der Auffindung und Überprüfung dieser Person war dem auch so...der Hund ist jetzt jedenfalls weg...
Anwenden kann diese Tipps natürlich nur derjenige,
der selbst in allen Punkten unangreifbar und somit unantastbar ist.
Sollte allerdings für einen sozialkompetenten, mittelintelligenten Durchschnittseuropäer kein Ding sein.
...ok, der Zeitfaktor spielt dabei natürlich auch eine nicht ganz unerhebliche Rolle.
Gruß!
M.P.U