@ Burkhard: Ich habe schon Prüfung mit einem K9 geführt. Was anstandslos möglich war. Worauf Zuschauer der Meinung waren,das es nicht zulässig ist. Darauf hat der Leistungsrichter gesagt,das ich mit jeden handelsüblichen Geschirr führen kann.
Lg Sabine
dass ich für die Fährte eigentlich gar kein Geschirr möchte
Das ist selbstverständlich Deine eigene Entscheidung.
Die Verwendung eines prüfungszugelassenen Suchgeschirrs kann, je nach Hund und seiner Art der Suche, aber durchaus Vorteile mit sich bringen.
Ist aber ein anderes Thema und hier zu OT.
läuft das Niggeloh Geschirr denn auch unter "handelsüblich"?
Ich bin mit meinem "Lütten noch beim Fährtenkreis mit Halsband und wollte danach dann auf Geschirr umstellen.
Meinem Verständnis nach müsste das Niggeloh zugelassen sein, aber bevor ich mich vertue, vielleicht wisst Ihr es ja.
Die 10 Meter lange Fährtenleine kann über den Rücken, seitlich oder zwischen den
Vorder- und/oder Hinterläufen geführt werden. Sie kann entweder direkt am nicht auf Zug
eingestellten Halsband oder an der Anbindevorrichtung des Suchgeschirres (erlaubt sind
Brustgeschirr oder Böttgergeschirr ohne zusätzliche Riemen) befestigt sein
Bei dem von Dir erwähnten Geschirr wird der Bewerter in der Regel die breiten Riemen bemängeln, die Raum bieten, versteckte " Schweinereien ein zu bauen ".
Ich denke, spätestens auf Landeseben wäre damit Schluß und die Diskussion vor dem Start braucht keiner !
also, Yvana sucht mit Böttgergeschirr und Geronimo hat das K9 für Alles. Ich dachte, dass das auch bei Fährtenprüfungen erlaubt sei.
Denken reicht wohl nicht immer . Mache mich schlau, nicht, dass da was in die Hose geht, wenn es mal "soweit " ist.