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21

Mittwoch, 15. April 2015, 14:21

Ihr wollt ja sicher die TA Kosten zurück? Sie dürfen ihn nicht weg schicken. Es ist sein gutes Recht, eine Anzeige aufzugeben.

Völlig richtig - nur: leider kommt es immer öfter vor, dass man Behörden - teilweise recht nachdrücklich - auf bestehende Rechte ( des Hilfesuchenden ) und Pflichten ( der zuständigen Behörden ) hinweisen muss.
K:A: ob das Desinteresse, Arbeitsüberlastung oder sonst was ist. :gr?:

Es wird sich hier nicht um Desinteresse, oder Arbeitsüberlastung handeln, sondern darum, dass die Sache als Fahrlässige Sachbeschädigung einqualifiziert wurde. Diese gibt es nach dem StGB nicht. Allerdings sollte es den Beamtem zu Denken geben :gr?: , denn der verantwortliche Hundeführer, hat sich seiner Verantwortung entzogen. Soll heißen, besteht eine Person auf eine Anzeige, muss diese aufgenommen werden. Herr des Verfahrens, ist die Staatsanwaltschaft. Diese trifft die letzte Entscheidung.

Colonia

unregistriert

22

Mittwoch, 15. April 2015, 14:40

Polizei kann man hier getrost vergessen. Männe war gestern und wollte Anzeige erstatten. Das einzige was sie machen ist den Halter des Fahrzeuges ermitteln, was aber auch schon das eine OA gemacht hat, und festzustellen ob, derjenige auch der Hundehalter ist. Mehr machen sie nicht.

Tja, Julius, ich weiß ja nicht, wie Du zu Deiner profunden Aussage hinsichtlich " fahrlässiger Sachbeschädigung " kommst oder vor welchem Hintergrund Du deutlich Desinteresse oder Arbeitsüberlastung ausschließt.
Möglicherweise liest Du - wohlmeinend - nicht alle Beiträge. Fakt ist aber doch wohl - anhand des o.a. Zitates, das die Neigung der örtlichen Polizei zu rechtmäßiger Amtswaltung suboptimal entwickelt scheint.
Grob gesagt: Geschädigter kommt, will Anzeige erstatten, wird abgewimmelt. Wie nennt man das ?
Und sei Dir sicher, ich weis, wie man das handhabt. ::

Djamila

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23

Mittwoch, 15. April 2015, 18:23

Zuerst tut es mir für den Hund natürlich leid.
Mir fehlt jedes Verständnis für das Verhalten der anderen Hundebesitzer, und schon deshalb mögen sie selbst den entsprechenden Ärger bekommen.
Es gibt auch die Möglichkeit, sich schriftlich an die Staatsanwaltschaft (einschliesslich der "abgewimmelten" Anzeige) zu wenden, diese Variante wird die örtliche Polizeibehörde sicher nicht bevorzugen... ;)

Alles Gute für Mylo

24

Mittwoch, 15. April 2015, 20:15

Polizei kann man hier getrost vergessen. Männe war gestern und wollte Anzeige erstatten. Das einzige was sie machen ist den Halter des Fahrzeuges ermitteln, was aber auch schon das eine OA gemacht hat, und festzustellen ob, derjenige auch der Hundehalter ist. Mehr machen sie nicht.

Tja, Julius, ich weiß ja nicht, wie Du zu Deiner profunden Aussage hinsichtlich " fahrlässiger Sachbeschädigung " kommst oder vor welchem Hintergrund Du deutlich Desinteresse oder Arbeitsüberlastung ausschließt.
Möglicherweise liest Du - wohlmeinend - nicht alle Beiträge. Fakt ist aber doch wohl - anhand des o.a. Zitates, das die Neigung der örtlichen Polizei zu rechtmäßiger Amtswaltung suboptimal entwickelt scheint.
Grob gesagt: Geschädigter kommt, will Anzeige erstatten, wird abgewimmelt. Wie nennt man das ?
Und sei Dir sicher, ich weis, wie man das handhabt. ::

Na gut, Unlust bzw. Desinteress kann man nie ganz ausschließen. Fakt ist auch, das solche Sachverhalte in jedem Bundesland anders gehändelt werden. Ich sag mal so, bei uns wird jede Anzeige aufgenommen, wenn es der Bürger wünscht. Dafür gibt es bei uns ganz klare Vorgaben.

Und sollte eine Polizeidienststelle die Anzeigenaufnahme verweigern , würde ich als Bürger die Strafanzeige einfach über die Internetwache erstatten. :: :D

Madze

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25

Mittwoch, 15. April 2015, 20:59

Die Halterin des Fahrzeuges hat zugestimmt, dass die Polizei die Adresse und Telefonnummer von ihr an uns weitergibt. Sie bzw. ihr Hund hatte aber mit der Beisserei nichts zu tun. Sie hat nur eine franz. Bulldogge. Von einer Beisserei hat sie nix mitbekommen, weil sie nicht mal anwesend war, obwohl unser Zeuge ausgesagt hat, dass ein Hund nach der Beisserei in ihr Auto gebracht wurde. Leider weiß dieser Zeuge aber nicht, ob es der Hund war der Mylo gebissen hat oder ihre franz. Bulldogge. Nun geht die Suche weiter.

Aber irgendwie stinkt die Geschichte zum Himmel.
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Die Intelligenz eines Hundes zeigt sich oft in der Fähigkeit, Wege zu finden, wie er einem Befehl nicht gehorchen muss.

Colonia

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26

Donnerstag, 16. April 2015, 07:03

Leider weiß dieser Zeuge aber nicht, ob es der Hund war der Mylo gebissen hat oder ihre franz. Bulldogge

Öhhhhhhhhhhh, Dein Göttergatte wird doch bestimmt eine Erinnerung daran haben, was das für ein Hund war und wie der aussah ?
So einfach - meiner wars nicht - ist ja irgendwie putzig :gr?:

Madze

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27

Donnerstag, 16. April 2015, 08:18

Mein Mann weiß, dass es irgendeine größere Bulldogge war, aber keine französische. Es war keine englische, weil die wäre kleiner als Mylo gewesen, aber es war auch keine American, denn die wäre wiederum sehr viel größer.

Es waren aber definitiv 2 Hunde vor Ort, nämlich eine franz. und eben diese größere. Der Zeuge weiß aber nicht mehr, welche Bulldogge in dieses Auto verfrachtet wurde. Und mein Mann war zu dem Zeitpunkt wohl schon auf dem Weg zu diesem Hotel um mich anzurufen, dass ich meinen Hund mit dem Auto holen soll. War leider etwas kopflos, ich weiß. Aber er wollte einfach unseren Hund aus der Schußlinie bringen, falls der andere sich noch mal losreißt.

Im Schock macht man eher was, was nicht sehr sinnvoll ist. Aber das weiß man leider erst hinterher.
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Anke E.

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28

Donnerstag, 16. April 2015, 08:21

Hmmm als mich der freilaufende Hunde auf der Landstrasse gebissen hat war ich bei 3 verschiedenen Dienststellen und die 3. habe ich dann so lange genervt bis die Anzeige aufgenommen wurde.....die wollten es nicht machen weil es eh nix bringen würde bzw. ich selbst schuld bin gebissen worden zu sein(hätte ja nicht aussteigen brauchen...). Im Nachhinein bin ich froh, dass ich so stur war und Anzeige erstattet habe....
Meiner wars nicht ist genauso wie der tut nix oder hat der noch nie gemacht....hat die keine Versicherung oder was?

Madze

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29

Donnerstag, 16. April 2015, 08:52

Anke, das ist aber noch ne ganz andere Sache, wenn Menschen gebissen werden. Weil du eigentlich keine Sache bist, so wie ein Hund.

Und ja, sie hat eine Versicherung, aber ihr Hund war es ja nicht, denn sie hat eine franz. Bulldogge.

Aber eigentlich hat das jetzt nicht mehr mit meiner ursprünglichen Frage zu tun welches OA zuständig ist. Es ist das OA von dem Fahrzeughalter. Aber weil deren Hund ja nicht der Verursacher war, geht die Suche weiter. Entweder über das OA oder ich schalte nun einen Rechtsanwalt ein, denn die Aussage der Fahrzeughalterin ist sehr mysteriös.
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Colonia

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30

Donnerstag, 16. April 2015, 09:13

da die Frage nach dem OA abschließend geklärt ist, nur kleiner Gedanke zum Abschluss:
- hat die einen 2. - nicht gemeldeten - Hund
- betreut die Hund von Bekannten
:gr?:
Kam mir nur so in den Sinn.
Viel Erfolg

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