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Madze

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1

Sonntag, 12. April 2015, 20:07

Welches Ordnungsamt ist nach Beisserei zuständig

Hallo,

Mylo wurde vor ca. 2 1/2 Wochen bei uns am Parkplatz vom Fürther Stadtwald von einer Bulldogge heftig gebissen. Nachdem mein Mann mich von einem naheliegenden Hotel aus anrufen wollte, weil Mylo verletzt war und nicht mehr richtig laufen konnte, haben sich die Besitzer mitsamt dem Hund aus dem Staub gemacht.

Durch Aushänge am Parkplatz hat sich nach ca. 2 Wochen ein Zeuge gemeldet, der gesehen hat in welches Auto der Hund nach der Beisserei gebracht wurde. Das Fahrzeug war aus einer anderen Stadt in der Nähe von Fürth. Nun habe ich mich beim OA in Fürth gemeldet. Die meinten aber, dass das OA der Stadt zuständig ist, in der das Fahrzeug angemeldet ist. Diese meinten aber, dass doch eigentlich Fürth dafür zuständig ist. Ich soll jetzt zwar den Vorgang schriftlich melden und sie wollen sich darum kümmern. Aber ich hätte doch gerne gewusst, welches OA denn tatsächlich zuständig ist.

Weiß jemand genaueres?
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Zibirian

unregistriert

2

Sonntag, 12. April 2015, 20:12

Ich weiß es auch nicht genau ;(

Aber ich würde ein entsprechendes Schreiben fertigen und an ALLE schicken die infrage kommen könnten.

Meiner Meinung nach das OA wo der Vorfall statt gefunden hat, aber wie gesagt, genau weiß ich es nicht .

Schrein einfach alle an und dann wirst du ja wohl hoffentlich Antwort bekommen.

Der Ingrid

3

Sonntag, 12. April 2015, 20:21

Ich denke, dass das OA der Stadt zuständig ist, in der der Hund angemeldet ist, also der Stadt, in der der Halter des Hundes wohnt. Die Adresse des Fahrzeug-halters erfährst Du über die Zulassungsstelle, wenn Du Dein berechtigtes Interesse nachweist. Ob der Hund zum Auto gehört, muss man dann aber sehen, war vielleicht ja nur zu Besuch oder so. Das sind die Fallkonstellationen, wo man ev. eine Anzeige erstatten muss, weil man sonst nicht an die Daten kommt. Aber ich würde erst mal sehen, wie weit man ohne kommt.

LG, Renate

4

Sonntag, 12. April 2015, 20:50

Wenn der Hund zu Schaden gekommen ist, warum nicht eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung. Klingt immer wieder blöd , ist aber so. Bei der Strafanzeige das Kennzeichen benennen und der Rest wird von der zuständigen Polizeidienststelle übernommen. Bei Hundebissen, gibt es eine Meldepflicht. Sollte der Verursacher die Kosten freiwillig übernehmen, kann man den Strafantrag ja zurücknehmen.

Madze

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Sonntag, 12. April 2015, 22:00

3 Antworten 3 verschiedene Meinungen. Ich würde sagen, dass das OA hier in Fürth, wo der Vorfall passiert ist, zuständig ist, aber die wiegeln ja ab.

Die Polizei wollte mit dem Vorfall schon gar nix zu tun haben, obwohl, wie wir jetzt durch den Zeugen festgestellt haben, er sich ca. 15 Min. später über Notruf dort gemeldet hat. Wir haben ein paar Tage später bei der Dienststelle angerufen, da wurde uns nix von einem Zeugen gesagt. Nur dass das eben nur Sachbeschädigung wäre und da nix unternommen wird. Da wussten wir aber auch noch kein Kennzeichen und nix. Ist schon echt doof.

Wir haben nun das OA, in dem das Fahrzeug angemeldet ist angeschrieben und hoffen mal, dass sie auch zuständig sind.

Vielleicht kommen ja noch ein paar Antworten.
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Hundefriseurin

unregistriert

6

Sonntag, 12. April 2015, 22:36

Hm..weiß gar nicht, wie das bei den Ordnungsämtern ausschaut..gerichtlich wäre es zumindest so...

Das ist ein Anspruch aus Deliktsrechts oder auch aus "unerlaubter Handlung" genannt, du als Geschädigte kannst theoretisch in dem Ort wo es passiert ist gegen den Schädiger vorgehen (§32 ZPO) oder an deinem Wohnsitz (§29 ZPO) da man dem Geschädigten nicht zumuten muss durch die Weltgeschichte zu pendeln um sein Recht zu bekommen....ich frage mich nur, warum Ordnungsamt? Ich würde eine Anzeige bei der Polizei machen? Da kann man einfach zu jeder beliebigen Polizeidienststelle gehen

Viel Erfolg
Karo

Poldi

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7

Sonntag, 12. April 2015, 23:31

Hallo und guten Abend,

Eigentlich OA wo der Hund gemeldet ist.....l dazu würde ich auch wegen des Verhaltens des Hundehalters wahrscheinlich Anzeige erstatten. Ich gebe aber Ingrid recht, dennoch ggf beide OÄ anschreiben, mit jeweiligem Abdruck an das andere, dann muss einer tätig werden.

Viele Grüsse Bettina

Madze

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Montag, 13. April 2015, 06:29

Danke für eure Antworten.

Bisher weiß ich ja noch gar nicht, wo der Hund gemeldet ist. Ich hab ja jetzt erst nur das Kennzeichen des Autos in das der Hund nach dem Beissvorfall gebracht wurde. Ob der Halter des Fahrzeugs auch der Halter des Hundes ist, weiß ich noch nicht mal. Wobei in dem Auto ein Gitter/Netz oder so was zwischen Vorder- u. Rücksitz war, sodass man annehmen kann, dass er zu dem Fahrzeughalter gehört. Der Name des Halters durfte mir auch nicht genannt werden.

Polizei werde ich dann auch noch fragen, aber wie gesagt ohne das Kennzeichen haben sie sich überhaupt nicht als Ansprechpartner gefühlt. Ich wollte ja Anzeige gegen Unbekannt machen. Ich warte jetzt mal ab, was die Tante vom Ordnungsamt am Ort des Fahrzeughalters sagt/schreibt.

Das hiesige Ordnungsamt kann nicht tätig werden, weil sie niemanden aus anderen Gemeinden vorladen kann. So sagte mir die Dame hier. Komplizierter Fall, aber Hauptsache Mylo geht schon wieder besser, das ist für mich auch erst mal das wichtigste.
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9

Montag, 13. April 2015, 07:50

Iche noch mal :rolleyes: da hier in erster Linie eine Straftat vorliegt, würde ich auf jeden Fall eine Strafanzeige erstatten. Mit dem vermutlichen Kennzeichen, liegt ein Ermittlungsansatz vor, dem nachgegangen werden muss. Somit können durch die Polizei auch Daten erhoben werde. Das Ordnungsamt ist nicht für Straftaten zuständig- würde also den Sachverhalt sowieso weiterleiten. Die Polizei würde, wenn der verantwortliche Täter ermittelt ist, dies dem OA melden. Das OA kann dann Auflagen und ...... erteilen. Die Schadenswiedergutmachung ist Zivilrecht. Egal ob Zivilrechtsklage, Mitteilung an das Ordnungsamt, oder Kostenübernahme durch die Versichung des Hundehalters, ein polizeiliches Aktenzeichen, ist immer von Vorteil. Sollte der Hundehalter ermittelt werden und dieser freiwillig die Kosten übernehmen, kann die Strafanzeige, zu jeder Zeit ( weil Antragsdelikt) zurück genommen werden.

Madze

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Montag, 13. April 2015, 08:09

Danke Julius. Dann werden wir das mal machen, denn ich finde das Verhalten schon, so was von....... Wenn mein Hund beisst, was ja durchaus mal vorkommen kann, dann muss ich auch dazu stehen. Der Hund hat sich meiner Meinung nach eh nicht normal verhalten, das möchte ich auch noch überprüfen lassen. Er kam nämlich hinter einem Auto hervor geschossen und ist Mylo sofort an den Nacken. Das waren nur Sekunden, da konnte nicht mal Mylo reagieren und Männe schon gleich gar nicht. Übrigens war mein Hund an der Leine.
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