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11

Samstag, 3. Januar 2015, 13:40

Ich finde es auch absurd, mit einer Verordnung zur (angeblichen!) Gesundheitsvorsorge in Wahrheit - und zwar sogar ausdrücklich! - völlig andere Zwecke zu verfolgen, nämlich die "Einfuhr" von Welpen. Das sind eigentlich zwei völlig getrennte Baustellen. Meines Erachtens kann man das nicht vermischen - Verordnungen zur Gesundheitsvorsorge haben dieser zu dienen und nicht irgendwelche anderen Handlungen zu regeln.

12

Sonntag, 4. Januar 2015, 00:27

Ich finde es auch absurd, mit einer Verordnung zur (angeblichen!) Gesundheitsvorsorge in Wahrheit - und zwar sogar ausdrücklich! - völlig andere Zwecke zu verfolgen, ...


vielleicht ist das ein ansatzpunkt um gegen die verordnung vorzugehen.

im übrigen wäre der import - auch von einzeltieren - durchaus im ansatz kontrollierbar. man müsste nur verlangen, daß jeder import von heimtieren beim heim-amtsarzt desjenigen, der importiert im vorhinein angemeldet wird. diese anmeldung - ggfs. durch den amtstierarzt abgestempelt - wäre bei grenzübertritt vorzulegen und das tier binnen z. b. 10 tagen nach import dem entsprechenden amtstierarzt vorzuführen.

das wäre eine kontrolle.
die z. b. auch beinhalten könnte, das jeder, der ein heimtier besitz von ab frettchen-grösse, die herkunft des tieres nachweisen können muss.

damit wäredn diejenigen, die von ordentlichen züchtern kaufen, wirklich mal belohnt.
natürlich würde man herkunftszeugnisse nach wie vor fälschen können. eine anmeldung beim amtstierarzt aber schon schwerer.

nun ja. ich bin echt sauer.

für meinen nächsten welpen aus tschechien darf ich dann mal so eben 2 monate tschechien-urlaub einplanen :m:

lg claudia
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Janne

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13

Sonntag, 4. Januar 2015, 08:46

vielleicht ist das ein ansatzpunkt um gegen die verordnung vorzugehen.

Das und die Tatsache, daß die seriösen Züchter mit dieser Verordnung schwer bestraft würden. Und das ist wiederum kontraproduktiv zu dem, was man eigentlich erreichen will.
Signatur von »Janne« www.Riesenschnauzer-pfeffer-salz.de

14

Sonntag, 4. Januar 2015, 09:58

dein punkt janne - der stimmt - würde bedeuten, daß die herrschaften, die das verzapft haben, begreifen, was wirklich die folge ihrer verordnung ist.

und nicht, was sie vermeintlich erreichen.

diejenigen, die heute schon billig welpen mit gefälschten papieren über die grenzen bringen, werden das auch nach der verordnung machen. leider.

der ehrliche ist - wie immer - der dumme :(

lg claudia
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15

Sonntag, 4. Januar 2015, 13:10

@ Claudia,

grau ist alle Theorie.....
Bist Du schon jemals bei der Wiedereinreise aus Tschechien kontrolliert worden? Ich nicht.

Gruß Helga

baluese

unregistriert

16

Sonntag, 4. Januar 2015, 14:28

Boah.....und das, wo man doch endlich dazu übergeht, gerade TW erst nach der Zahnung zu impfen...

Ich hab hier mit Morris so einen Kandidaten...bei der Züchterin mit 11 Wochen geimpft ( lässt diese sich schon lange nicht mehr vom TA aufschnacken)und dann auf Anraten der TÄ bei uns mit 14 Wochen "geboostert", weil ihrer Meinung nach kein Schutz bestand....und ich war noch Greenhorn.

Resultat: Staupegebiss und der Beginn zahlreicher Zipperlein im ersten Lebensjahr.


Ganz ehrlich.....mich würde das enorm abschrecken von einem Welpenkauf im Ausland....schrecklich,dass wieder einmal gegen das Wohl des Tieres willkürlich Bestimmungen erlassen werden.
Einzig die TÄ werden von den Folgen profitieren.....wieder einmal.

Wütende Grüße von Barbara mit Morris, Lenny und Izzy

17

Sonntag, 4. Januar 2015, 15:57

Tasso

Hier mal was Tasso dazu meint, obwohl gerade Tasso wissen müsste, wie manche Papiere zu Stande kommen und dies bestimmt nicht den illegalen Welpenhandel eindämmt.



Welpen: TASSO e.V. erfreut über neue

02.01.2015 - Bundesregierung beschließt Tollwutimpfpflicht für Welpen: TASSO e.V. erfreut über neue Verordnung im Kampf gegen illegalen Welpenhandel
Sulzbach, 2. Januar 2015 – Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt setzt Zeichen im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel. Die seit dem 31. Dezember 2014 geltende Verordnung, die es Privatpersonen untersagt, Welpen ohne Tollwutimpfung nach Deutschland zu bringen, erschwert auch illegalen Welpenhändlern, Jungtiere einzuführen. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. begrüßt diesen Schritt der Bundesregierung ausdrücklich.

„Wir bei TASSO begrüßen den Schritt der Bundesregierung in Sachen Welpenhandel sehr“, sagt Philip McCreight, Leiter von TASSO. „Dank der neuen Verordnung wird es gerade für die illegalen Händler erheblich schwerer, Tiere für den Verkauf nach Deutschland zu bringen. Sie ist ein wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen, unter anderem eine europaweite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Tiere.“

Durch die an Silvester 2014 in Kraft getretene Verordnung können Welpen erst nach der 15. Lebenswoche nach Deutschland verbracht werden. Zwischen der ab sofort für alle Hunde unerlässlichen Tollwutimpfung und der Ausfuhr der Tiere müssen mindestens drei Wochen liegen. Eine Impfung des Hundes vor der 12. Lebenswoche ist nicht erlaubt.

Besonders mit Blick auf den illegalen Welpenhandel, gegen den TASSO federführend bereits seit 2010 gemeinsam mit dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) und anderen Partnern in der Arbeitsgemeinschaft Welpenhandel mit Aufklärungskampagnen vorgeht, wirkt sich die neue Verordnung positiv auf die Tiere aus. Denn: Die illegal eingeführten Hunde sind den Erfahrungen von TASSO nach fast immer viel jünger. „Die meisten Welpen werden viel zu früh von der Mutter getrennt“, erklärt Philip McCreight. „Meist sind sie erst zwischen vier und sechs Wochen alt, damit der Knuddelfaktor bei der Vermittlung noch ausreichend hoch ist.“

McCreight rät allen, die sich ein Jungtier anschaffen wollen: „Wie auch Kinder brauchen Welpen genügend Zeit an der Seite ihrer Mutter, um entscheidende und lebenswichtige Erfahrungen zu machen und von ihr zu lernen. Wer ein Tier aus dem illegalen Welpenhandel kauft, riskiert es, ein verhaltensgestörtes und krankes Tier bei sich aufzunehmen.“ Leider weiß TASSO auch sehr gut, welches Schicksal den Tieren dann blüht: Sie landen im Tierheim und haben wenig Chancen, wieder ein liebevolles Zuhause zu finden.

Die neue Verordnung legt illegalen Welpenhändlern bei ihren Machenschaften große Steine in den Weg. Meist führen sie die Hunde als Privatpersonen nach Deutschland ein, um die notwendigen Formalien wie beispielsweise die Tollwutimpfung zu umgehen. „Wir freuen uns, dass die Bundesregierung die Notwendigkeit erkannt hat, sich dem immer größer werdenden illegalen Handel von Welpen zu stellen“, erklärt Philip McCreight abschließend. „Für Tierfreunde bleibt, die Faustregel zu beachten, dass Tiere, die eklatant jünger als vier Monate sind, entweder illegal nach Deutschland gebracht worden sein oder von einem unseriösen Züchter stammen können.“ TASSO rät, nur seriösen Tierschutzorganisationen sowohl im Inland als auch im Ausland, Tierheimen und Züchtern zu vertrauen.

Weitere Informationen zum Thema Wühltischwelpen und die Gefahren, denen Mensch und Tier ausgesetzt sind, finden Sie hier: http://www.tasso.net/wuehltischwelpen
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18

Sonntag, 4. Januar 2015, 16:19

Puh, nun müßte man also auch mit TASSO reden, und denen verklickern, wie schwer diese Verordnung es seriösen Züchtern ab sofort macht, und daß eine TW-Impfung vor der Zahnung absoluter Mist ist. 8-|
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19

Sonntag, 4. Januar 2015, 16:22

Ja, eigentlich sollte man meinen die verstehen was davon. Ich habe geschrieben, nicht nur an Tasso auch an die Stelle die für so einen sch---verantwortlich ist.


Gruß Ute
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20

Sonntag, 4. Januar 2015, 16:54

Hallo Ute,
das finde ich gut! :thumbsup:
Teilst Du uns deren Antwort - so denn eine kommt - mit?
LG Heike
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