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Ina

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Hunde: RSs Pinalotta vom Unicorn *29.12.2013 und ZSss VOYAGER´s Victor Hugo, genannt Mücke *12.3.2016

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111

Sonntag, 10. Dezember 2017, 22:00

Sehr interessant, vielen Dank! :thumbsup:
Signatur von »Ina« Viele Grüsse, Ina, Lotta und Mücke

112

Montag, 11. Dezember 2017, 09:52

interessante Ausführungen, Danke !

113

Montag, 11. Dezember 2017, 10:48

Es ist zwar ein Witz, passt aber hier:

Eine junge Frau fährt mit ihrem Hund in der Strassenbahn und krault ihm ständig hinter dem Ohr.
Ein Mann der das sieht, sagt: "Ich würde gerne mit ihrem Hund tauschen!"
"Das glaube ich kaum! Ich fahre mit ihm zum Tierarzt und lasse ihn kastrieren!"

114

Montag, 11. Dezember 2017, 12:29

:exla: :D

Rocket

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Hunde: Leni Kleinspitz *20.12.2011;Rocket vom Schwarzwaldtal *10.09.2007 - +08.05.2021. Assy, Samson und Cash im Herzen.

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115

Samstag, 30. Dezember 2017, 10:53

Hallo Zusammen,

Ich möchte euch noch im alten Jahr noch den §6 TSchG aus juristischer Sicht nicht vorenthalten. Der Bericht ist von Rechtsanwaltkanzlei Susan Beaucamp.
Die Kastration des Hundes – eine juristische Betrachtung

Die Kastration des Hundes bedeutet die operative Entfernung seiner Keimdrüsen. Beim Rüden werden hierbei die Hoden, bei der Hündin die Eierstöcke, teilweise zudem die Gebärmutter entfernt . Beide Geschlechter verlieren durch die Kastration ihre Fortpflanzungsfähigkeit. Die Kastration ist nicht zu verwechseln mit der Sterilisation.

Bei der Kastration handelt es sich folglich um die Entfernung von Organen. Dies ist gem. § 6 Abs. 1 S. 1 TierSchG bei Wirbeltieren, zu welchen auch der Hund zählt, grundsätzlich verboten.

§ 6 Abs.1 S. 2 TierSchG sieht allerdings einige Ausnahmen dieses Verbotes vor, von denen drei dem Wortlaut nach bei der Kastration des Hundes einschlägig sein können:

1) § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 lit. a : bei gebotener tierärztlicher Indikation
2) § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Alt.1 : zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung
3) § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Alt.2 : zur weiteren Nutzung und Haltung des Tieres

Im Folgenden werden die Bedeutung dieser Ausnahmen und deren Grenzen erläutert:

I. Bedeutung der Ausnahmeregelungen

1. Von gebotener tierärztlicher Indikation i.S.d. § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TierSchG spricht man, wenn ein medizinischer Grund zur Entfernung der Organe vorliegt. Ein solcher Grund ist gegeben, wenn bestimmte tierärztliche Maßnahmen sinnvoll erscheinen, um Leiden, Schaden oder Schmerzen von Tieren abzuwenden (so: Hartung, in: Hans-Georg Kluge (Hrsg.), TierSchG, Kommentar, Stuttgart 2002, § 6 Rn 3).

Die Definition reicht weit. Gemeint sind nicht nur Gründe, bei denen eine medizinische Maßnahme zwingend erforderlich ist, wie beispielsweise Tumorerkrankungen. Zur tierärztlichen Indikation in diesem Sinne zählen auch relative Indikationen, bei denen sinnvolle Alternativmaßnahmen in Betracht kommen, so auch bei hormonell bedingten Verhaltensauffälligkeiten

Die medizinische Indikation ist zudem nicht auf Krankheitsfälle beschränkt, sondern kann sich auf weitere medizinische Gründe erstrecken, wie z.B. dem Ausschluss von der Zucht aufgrund eines Erbfehlers.
(Metzger, in: Lorz/Metzger (Hrsg.), Tierschutzgesetz, Kommentar, 6. Auflage, München 2008, §6 Rn. 10;

2 .Gem. § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Alt 1 TierSchG kann die Kastration eines Hundes zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung erlaubt sein.

Hierzu muss es aus Gründen des Tierschutzes , des Naturschutzes, des Jagdschutzes und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich sein, die unkontrollierte Fortpflanzung des Tieres einzuschränken (BT-Drucks. 13/7015 S.18). Hierzu siehe ausführlichen Beitrag „Kastrationserlaubnis zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung aus Gründen des Tierschutzes“

Zuletzt könnte die Kastration eines Hundes nach § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Alt. 2 TierSchG erlaubt sein.

Dies wäre der Fall, wenn die Kastration des Hundes zu dessen weiteren Nutzung und Haltung vorgenommen wird.

Die Ausnahmeregelung zielt jedoch in erster Linie auf die Arbeitswilligkeit, Mastfähigkeit und Fleischqualität von Nutztieren (Metzger, in: Lorz/Metzger (Hrsg.), Tierschutzgesetz, Kommentar, 6. Auflage, München 2008, §6 Rn.38).

II. Grenzen der Ausnahmeregelung

Wie oben gezeigt gibt es Ausnahmeregelungen, nach denen die Kastration des Hundes erlaubt sein könnte.

Hierbei ist allerdings § 1 S. 2 TierSchG zu beachten. Danach darf keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Bei der Kastration wird dem Hund ein irreversibler Schaden, nämlich der endgültige Verlust seiner Fruchtbarkeit, zugefügt. Bei der operativen Entfernung empfindet der Hund zudem Wundschmerzen und ist leidensfähig. Und wenn man sich einmal mit den aktuellen Studien zur Kastration auseinandergesetzt hat, so z.B in Kastration und Verhalten des Hundes, Gansloßer und Strodtbeck, dann weiß man, was die Kastration einem Hund „antun“ kann. Die möglichen Nebenwirkungen der Kastration, insbesondere der Frühkastration gehen weit über Gewichtszunahme, Inkontinenz und Fellveränderung hinaus

Folglich muss bei allen Ausnahmeregelungen i.S.d. § 6 Abs. 1 S.2 TierSchG beachtet werden, dass die Kastration des Tieres jedoch nur erlaubt ist, sofern hierfür ein vernünftiger Grund vorliegt.

Fraglich ist nun, wann ein vernünftiger Grund i.S.d. § 1 S. 2 TierSchG gegeben ist.

Der Gesetzgeber wollte 1972 mit dieser Normierung gewisse Lebensbeschränkungen der Tiere im Rahmen der menschlichen Erhaltungsinteressen zulassen (BT-Drucks. 6/2559).

Vernünftig ist der Grund also dann, wenn gewichtige menschliche Interessen vorliegen, zu dessen Durchsetzung das Wohl der Tiere zurücktreten muss.

Da der Gesetzgeber durch § 1 S. 1 TierSchG allerdings auch das Wohlbefinden des Tieres als schützenswert einstuft, kann nicht jedes übergeordnetes menschliche Interesse gleich eine vernünftige Begründung darstellen.

Vielmehr ist eine Abwägung zwischen dem Schutz des Lebens und Wohlbefindens des Tieres einerseits, sowie der gegenläufigen Belange des Menschen andererseits vorzunehmen (OVG NRW, Urteil vom 10.08.2012 – 20 A 1240/11, juris).

Hierbei ist somit immer zu fragen, ob die Zufügung von Schmerzen, Leiden oder Schäden beim Tier erforderlich, verhältnismäßig und ohne andere Möglichkeiten ist (Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG: Kommentar, 2. Auflage, München 2007, § 6 Rn. 20).

Beispiel:

Häufig angeführte Gründe der Hundehalter für eine Kastration sind ausgeglichenes Verhalten, verbesserter Gehorsam, verminderte Aggressivität und Pflegeerleichterung (http://www.tierklinik.de/m…/andrologie/kastration-des-rueden).

Bei diesen und ähnlichen Begründungen äußert der Hundehalter sein menschliches Interesse an größtmöglicher Bequemlichkeit. Dagegen steht allerdings das „Recht“ des Hundes auf körperliche Integrität. Wendet man oben genannte Ausführungen auf dieses Beispiel an, so kommt man zu dem Ergebnis, dass aus ethischer Sicht das „Recht“ des Hundes an seiner körperlichen Integrität das Interesse des Halters überwiegen sollte.

Dem Hundehalter, der sich ein Hund aus reiner Liebhaberei anschafft, sind alternative Maßnahmen größtenteils zumutbar, da solche Anstrengungen vor dem Kauf eines Hundes kalkuliert werden können und mit dem Hobby der Tierhaltung einhergehen.

Alternative Maßnahmen sind vor allem die artgerechte Erziehung seines Hundes, seine Hündin an der Leine zu führen und achtsam mit ihrer Fruchtbarkeit umzugehen.

Ja, auch Hundehaltung ist anstrengend und nicht immer bequem.

Die Kastration eines Hundes ist somit nach der Einschränkung aller Ausnahmenormen des § 6 Abs. 1 S. 2 TierSchG bei der üblichen Tierhaltung in Deutschland in nur in wirklich ganz wenigen Fällen erlaubt.

Dies sollte jedem Hundehalter bewusst sein. (Selbstverständlich verstoßen auch Tierärzte gegen das Tierschutzgesetz, soweit sie ohne medizinische Indikation Hunde in Deutschland kastrieren)
Signatur von »Rocket« Grüsse von Harriet mit Rocket vom Schwarzwaldtal und "Leni" Pigy ZH
Es gibt keine Treue, die nicht schon gebrochen wurde, ausgenommen die eines wahrhaft treuen Hundes. (Konrad Lorenz)

kaiman

Junior

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Hunde: RSs Riva Nov.16 & RSs Ally Jun.18 (und Tessa im Herzen)

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116

Samstag, 30. Dezember 2017, 13:01

Zitat

2) § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Alt.1 : zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung

Zitat

Dies wäre der Fall, wenn die Kastration des Hundes zu dessen weiteren Nutzung und Haltung vorgenommen wird.


Das ist der Knackpunkt!
Es ist die Bequemlichkeit des Menschen, die diese Kastrationen hervorruft!
Tierärzte haben nicht die Muße, sich mit den kastrationswilligen Kunden auseinander zu setzen. Angst vor dem Verlust des Kunden, des Ansehens und des Geldes sind hier auch ein immens großer Faktor.
Das ist so mühsam wie das "Bekehrenwollen der notorischen Nichtanleiner" :gr?:

Ich könnte eine Story aus dem Nähkästchen plaudern, allerdings würde ich dann jedem einen Freifahrtschein zur Kastration an die Hand geben...

Und wenn man ehrlich mit der Realität umgeht, dann ist/wäre es bei einigen Hundehaltern sogar besser wenn der Hund sich nicht ewig und immer vermehren kann/darf.
Aber gerade DIE lassen ihre Hunde NICHT kastrieren ;(
Grade hier im Ländlichen.... Bauernhofhunde. Und sie werden sie immer wieder los :evil:

Ich selbst habe Bekannte, ganz normale Leute, gute "Durchschnittshundehalter", die unbedingt Welpen wollen - ohne Sinn und Verstand X(
Sie hoffte auf den passenden Läufigkeitszeitraum (Stehtage, ein Wort das sie übrigens gar nicht kannte, die Bedeutung erstrecht nicht) um die Welpen dann ACHTUNG!
>>>> "in den 6 Wochen Sommerferien aufzuziehen" (da hat sie Urlaub)
Die erste Zeit macht das ja eh die Hündin alleine und danach wäre sie ja dann da. Auf die Frage, wo die Kleinen denn aufgezogen werden sollen, hieß es: im Hauswirtschaftsraum!
Dazu kommt noch, dass die Hündin eine Fehlstellung der Vorderbeine hat und übertritt (weiss nicht wie das im Fachjargon heißt) :-O
Mir ist alles ausm Gesicht gefallen und ich habe versucht sie sanft darauf hinzuweisen, dass ihr Plan an allen Ecken und Kanten hapert.
Keine Chance... ;(

Mich ärgert sowieso maßlos, dass die körperliche Unversehrtheit des Hund immer mit zweierlei Maß gemessen wird!
Mal ist es eine Sache (Sachbeschädigung) und dann wieder ein schützenswertes Lebewesen (Tierschutzgesetz)...
Aber dass nur nebenbei ;)

PS:
Mein Hund darf die Bude vollkleckern mit Blut und ein paar Wochen im Jahr "doof" sein. Sowas weiß ich doch vorher und mir ist das nicht "zu mühsam".
Das gilt ebenso für Rüdenhalter. Die wissen doch, dass ein Rüde nunmal gaga ist wenns um ihn herum "heiß" ist. Und irgendeine Dame ist immer mal läufig im Viertel.
Aber das scheint dann immer so.... plötzlich, unerwartet, extrem.
Komisch 8)
Signatur von »kaiman« LG
Bianca mit Riva & Ally

Riho

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Hunde: Schnauzer pfeffersalz Hündin 14 Jahre alt

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117

Samstag, 30. Dezember 2017, 14:04

Hallo Bianca,

der Knackpunkt ist ja auch, dass man einem Tierarzt kaum nachweisen kann, dass KEINE medizinische Indikation bestand, den Hund zu kastrieren.

Dass vielen Menschen heutzutage alles, was auch nur ein wenig Mühe macht, zu anstrengend und mühsam ist, ist kein Wunder. Jede Menge Konsumgüter werden fertig geliefert (viele junge Frauen können nicht mehr kochen), es wird nichts mehr repariert, nur weg geworfen und neu gekauft, überall wird mit dem Auto hin gefahren (nur paar dusselige Hundehalter gehen wirklich zu Fuß ^^ ), man muss sich nur noch für wenige Dinge bemühen und anstrengen. Der Alltag soll möglichst einfach und reibungslos verlaufen und da passen eine läufige und scheinträchtige Hündin oder ein liebeskranker Rüde nicht rein. Also werden sie so zurecht gestutzt, wie man sie haben will. Selbst vor der äußeren Erscheinung wird nicht halt gemacht. In meiner Jugend (schon bisschen her ;) ) wäre niemand auf die Idee gekommen, einen langhaarigen Hund ab zu scheren. Da wurden keine Collies oder Bobtails ab rasiert. Wer sich einen solchen Hund zu legte wusste, dass er Arbeit mit der Pflege haben würde und das gehörte einfach dazu. Heute schwitzen diese Hunde angeblich im Sommer furchtbar (ich frage mich, wie die früher nicht rasierten das überlebt haben), sie werden geschoren und die Sonne knallt ihnen dann auf die ungeschützte Haut. Man will alles haben, was einem in den Kopf kommt, will es aber auch schön bequem haben.
Ich will nicht alles schön reden, was es früher gab ( um mit Loriot zu sagen - früher war mehr Lametta - gut das es das nicht mehr gibt, war nicht das gesündeste), aber die Einstellung der Menschen hat sich für mich sehr zum Nachteil entwickelt und das bekommen halt auch unsere Hunde zu spüren.


Grüße von
Rita
Grüße von
Rita

118

Samstag, 30. Dezember 2017, 14:10

Nach über 30 Jahren Rüdenhalten, haben wir (eigentlich ich - man kann mich verstehen, da ich hauptsächlich für deren Beschäftigungen verantwortlich wurde),) für eine Hündin entschieden.

Als unser TA uns über eine Kastration empfohlen hatte, müsste ich schlucken - auch über eine fundierte "vorm erste Läufigkeit wegen Krankheiten" . Ich glaube er sah es an - wir waren damals schon über 70 - und traf seine Entscheidung. Bei den Rüden, bis zuletzt Buster, von mir geführt - verlor er kein Wort obwohl er meinte zu seiner Angestellte "starre ihn nicht so an - das ist einer Maschine!!

Wir hatten immer Rüden, da wir gegen Kastration waren, und wollte mehr als einen Hund halten.

Papier ist geduldig - nach mehrere erhitze Postings hier, traf ich meine Nachbarin, die ihre Hündinnen NIE kastrierte. Sie sagte, "Gill, es gibt viele Krankheiten die Hündinnen bekommen können"

So, Enya ist und bleibt intakt. Es ist keine Hexerei. Erstaunlicherweise ist Enya sehr rein. Sie "putzt" sich. Wir haben grosse Terrasse und Garten, und, weniger Rüden wie früher. Ich bin frühaufsteher - ich kann die Dame ohne viel umsehen spazieren führen. Zudem habe ich keine Angst vor liebeskranke Rüden.

Leute lassen hier ihre Hündin kastrieren weil das anscheinden zur guten Ton gehört :gr?:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Titch« (30. Dezember 2017, 14:39) aus folgendem Grund: Kann nicht so gut rechnen - Alterserscheinungen


Riho

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119

Samstag, 30. Dezember 2017, 14:59

Ja Gill,

der "gute Ton" :rolleyes:
Wie oft ich höre, wenn es sich im Gespräch ergibt und ich sage, dass meine Mädels nicht kastriert sind, auch Omi mit ihren 15 1/2 Jahren nicht:" Wie die sind nicht kastriert? Hat ihr Tierarzt ihnen denn nicht gesagt, dass man das macht?"
Schlimme Entwicklung.

Grüße von
Rita

120

Samstag, 30. Dezember 2017, 16:24

Hallo Rita

Unser TA ist uns sehr vertraut.

Einig allein als wir mit Enya angetreten sind, merkte ich, dass er vielleich vorher über Schnauzer sich schlau gemacht hat.

Er hatt sich über "Verhalten" von Schnauzern referiert.

Unser andere Hunde hat er nie was kommentiert, nur entsprechend verhalten.

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