Hallo, ich beziehe mich nur auf den Absatz mit der Haftpflichtversicherung. Nein, eine Haftpflichtversicherung ist in Deutschland keine Pflicht-außer für Listenhunde
Das kann so nicht richtig sein:
in Bonn ( gehört bekannter weise zu NRW ) ist zwingend bei der steuerlichen Anmeldung eines Hundes - größer als 40 cm, schwerer als 20 kg - der Nachweis einer Haftpflicht Vers. vorgeschrieben. Hat mit Listenhunden rein gar nichts zu tun.
Des weiteren wird auf Prüfungen ebenfalls oft der Nachweis einer Haftpflicht verlangt.[/quote]
Hallo.
Das ist genauso. Ich war hier auf der Gemeinde und mir wurde das von dem Mitarbeiter dort so gesagt. Also, dass ich Luna versichern lassen müsste. Ich fragte ob es sich um diese 20/40 Regelung handeln würde. Ja, genau dies wäre es. Dann wurde die Jacke meiner Tochter vom Hund ihrer Freundin gefressen. Er ist ein Australian Shepherd. Sicher auch innerhalb der 20/40 Regelung. Ich hab die Mutter kontaktiert, die mir sagte, sie könne es nicht über die Versicherung laufen lassen, da der Hund nicht versichert wäre.
Ich hab gefragt, warum nicht, aufgrund der Größe und des Gewichtes müsste er das doch. Sie hätten das vergessen. Und nein, es wäre keine Pflicht.
Ich also zur Gemeinde gestiefelt, warum er mir denn gesagt hätte, dass es Pflicht sei. Worauf er druckste und sagte, dass es halt besser wäre und och und ob und naja, es wäre ja für mich sicherer. Ich fragte ihn explizit: "Ist es Pflicht oder nicht?" Und er meinte daraufhin, dass es die eigene Sache der Kommune sei und nein, keine Pflicht.
Mehr kann ich nicht sagen. Ich glaube, ich suche gleich mal auf der Gemeindeseite.
LG Susa