Moin,
für alle die es interessiert und die nicht auf FB sind stelle ich mit Erlaubnis des Verfassers mal zwei Texte ein :
Jens Waldinger
23. Juni</abbr>
Dänemark 2014
Dieser acht Wochen alte und von Menschen illegal nach Dänemark
verbrachte Welpe sitzt in einem dänischen Tierheim und wartet auf seinen
Tod.
Er wurde von seinem Halter misshandelt um ihn "Mutiger zu machen"
Lokale Tierfreunde haben den Hund dem Halter weggenommen und würden das Tier auch übernehmen.
Aber nicht in Dänemark. Wenn sich der Halter des Hundes nicht innerhalb
von zwei Tagen meldet, wird dieses unschuldige Leben ausgelöscht!
Ich wiederhole meine Frage:
Dänemark, was für ein Land willst Du werden?
Wird ein Tier in Dänemark gefunden, wird das Tier auf eventuelle
Markierungen (Tätowierung, Chip, Halsband) untersucht um gegebenenfalls
den Besitzer zu ermitteln. Ist dies erfolglos, wird in der lokalen
Presse eine Suchanzeige geschaltet. Zwischenzeitlich wird das Tier in
einer privaten Pflegestelle unterbracht und versorgt. Gesetzlich
gesichert ist diese Versorgung allerdings nur für drei Tage, gemäß § 3
des Hundegesetzes (Nr. 164). Wird in dieser Zeit kein Besitzer gefunden,
wird das Tier in ein privates Tierheim gebracht (falls dies es
annimmt), oder aber eingeschläfert.
Das ist Dänisches Gesetz
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Jens Waldinger
vor etwa einer Stunde</abbr>
Anmerkungen zur Korrektur des dänischen Hundegesetzes
Ja, das dänische Hundegesetz wird zum 01.07.2014 geändert. Aber wird es auch entschärft / verbessert?
Die Frage kann ich direkt mit einem klaren, deutlichen NEIN! Beantworten.
Doch zu den Änderungen.
Richtig ist, dass ein 142! Jahre altes Gesetz aufgehoben wird. Feld-
und Weggesetz von 1872 (mark- og vejloven) welches dänischen
Grundstückseigentümern, also Privatpersonen erlaubte, unter bestimmten
Voraussetzungen, freilaufende Hunde und Katzen auf ihrem Grundstück zu erschießen.
Also bitte merken, ein 142! Jahre altes Gesetz wird endlich aufgehoben.
Das ist eine Verbesserung, aber auch zwingend nötig gewesen.
Ferner werden Hunde nicht automatisch nach einem Beissvorfall getötet.
Die Halter können einen Sachverständigen hinzuziehen, der den Vorfall
ebenfalls bewertet.
Das heißt aber nicht, dass dieser Sachverständige dann die Entscheidung fällt.
Nein, seine Meinung wird gehört, aber die Polizei wird auch weiterhin darüber bestimmen, welches Tier eingeschläfert wird.
Der Hund wird auch in der Zeit weiter interniert und darf nicht nach Hause
Also keine Veränderung / Verbesserung sondern einfach nur eine kosmetische Korrektur
Ferner bleiben auch die brutalen dänischen Rasselisten bestehen;
13 Hunderassen und deren Kreuzungen, die ab dem 17.03.10 geboren
wurden, dürfen weder gezüchtet, gehalten noch eingeführt werden
Hunde die einer Rasse auf der Liste auch ähnlich sehen werden getötet,
wenn die Halter nicht beweisen können, dass ihre Tiere keine!
Listenhunde sind
Sprich, man muss auch weiterhin lückenlos den
Stammbaum des Hundes nachweisen können (was bei Mischlingen oder
Tierschutzhunden ziemlich schwer ist) um nicht zu riskieren, dass sein
Hund von einem „übereifrigen“ Polizisten ermordet wird.
Außerdem werden in Dänemark Fundhunde (Tiere die im Tierheim landen,
nachdem man sie auf der Straße gefunden hat), nach drei Tagen
eingeschläfert wenn man den Halter nicht ausfindig machen kann.( § 3 des
Hundegesetzes (Nr. 164)
Also zusammengefasst:
- Ein 142 Jahre altes Gesetz wird endlich aufgehoben
- Man kann nach einem Beissvorfall, einen Sachverständigen hinzuziehen, der aber keine Entscheidung treffen kann
Das war es !Das war die komplette Änderung des dänischen Hundegesetzes !
Somit erfolgt von mir weiterhin der Aufruf Dänemark friedlich zu
boykottieren und eine deutliche Urlaubswarnung für alle Hundehalter !
Jens Waldinger
Vorsitzender
Deutschland sagt Nein zum Tiermorden e.V.