Zitat Hundefriseurin: Tiere sind keine Sachen, werden aber wie Sachen behandelt. Somit wird ein Hund auch zur Erbmasse gehören. Eine Klausel im Kaufvertrag ist mir noch nicht unter gekommen, jedoch denkbar. (...)
Bis hierher bin ich deiner Auffassung.
(...) Der Todesfall wäre die Bedingung für die Auflösung des Kaufvertrages und der Züchter könnte wieder Eigentümer des Hundes werden.
LG
Karo
Mit dem letzten Satz könnte es Probleme geben. Zur Erklärung:
Juristisch unterscheidet man Besitz vom Eigentum. Vertraglich könnte der Erblasser lediglich Besitzer des Hundes gewesen sein, da der Züchter vertraglich Eigentümer war.
Zitat Wikipedia: Obwohl Besitz und Eigentum im alltäglichen Sprachgebrauch nur selten differenziert betrachtet werden, muss es in rechtlicher Hinsicht eine strikte Unterscheidung geben.[1] Eine genaue Definition des Besitzbegriffes nach deutschem Recht lässt sich nicht aus den rechtlichen Regelungen der Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) herleiten, sondern ist von der Rechtsprechung und Literatur entwickelt und konkretisiert worden.[2] Danach ist der Besitz die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache, die sog. Sachherrschaft[3], die vom Rechtsverkehr anerkannt und von der Rechtsordnung geschützt ist. Demnach handelt es sich nicht um ein subjektives Recht, sondern um ein tatsächliches Verhältnis.[4] Maßgebend für die Frage, ob jemand eine Sache besitzt, ist nicht, ob diese Sache seinem Eigentum zuzurechnen ist, ob er also ein Recht an der Sache hat, sondern ob er die tatsächliche Gewalt über dieselbige ausübt.[5] (...)
Quelle
Der Besitz geht auf den Erben über.
Zitat Wikipedia: (...)
Erbenbesitz[Bearbeiten]
Gemäß § 857 BGB geht der Besitz auf den Erbe über.[42] Abweichend von der Grundregel des § 854 BGB muss der Erbe weder die tatsächliche Sachherrschaft erlangen noch einen Besitzwillen bezüglich des Nachlasses begründen.[43] Er muss noch nicht einmal vom Erbfall Kenntnis haben, da der Besitzerwerb ipso iure eintritt, also kraft Gesetz und ohne ein weiteres Zutun der Beteiligten.[44]
Quelle siehe oben.
Es kann also schwierig werden, eine Herausgabe zu verlangen.
Im letzten hier diskutierten Fall haben wir aber festgestellt, dass Sinn und Zweck einer solchen Regelung sein soll, den Hund zu schützen vor z.B. dem Tierheim oder schlechter Behandlung. Der Züchter ist bereit, Verantwortung für sein von ihm gezüchtetes Tier zu übernehmen.
LG Steffi