Du bist nicht angemeldet.

Persönliche Box

Neue Benutzer

BaS(14. April 2024, 13:00)

Theo-retisch(30. März 2024, 16:05)

Ludi70(26. März 2024, 11:08)

Pepe(20. März 2024, 13:53)

Niroht(9. März 2024, 19:24)

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Das Schnauzer-Pinscher-Portal Schnaupi. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

Jackie

Fortgeschrittener

  • »Jackie« ist weiblich
  • »Jackie« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 933

Aktivitätspunkte: 5 490

Hunde: Zwergschnauzer: Baffy 13 J. und Ziva 9 J., sowie Ricky, Eike, Ambra und Loki im Herzen

  • Private Nachricht senden
Benutzer
Mitglied

1

Dienstag, 18. März 2014, 19:18

Wenn der Hundebesitzer gestorben ist ...

Hallo,

mich würde mal interessieren, wie die rechtliche Grundlage nach dem Tod des Hundebesitzers ist. Geht der Hund so zu sagen ins Erbe mit ein oder gehört er dann automatisch wieder dem Züchter, da der tote Besitzer ja nun nicht mehr den Erben als neuen Besitzer in die AT eintragen kann? Oder muss dies dann der Züchter machen?
Habt Ihr Züchter in den Kaufverträgen Klauseln zu einem solchen Fall stehen? In den Kaufverträgen der Züchter unserer Hunde steht da hingehend nichts drinnen.

LG Birgit

2

Dienstag, 18. März 2014, 19:24

Bin jetzt kein Jurist, aber wenn ich einen Hund erwerbe mit Kaufvertrag, dann gehört er nach meinem Tod zur Erbmasse. Wie alles andere auch, es sei denn, es ist testamentarisch was anderes vereinbart.

Trauriges Thema, gibt es einen Grund für deine Frage?

Viele Grüße
Chris
:wgreywolftail:

Fuchstanz

unregistriert

3

Dienstag, 18. März 2014, 20:05

Hallo Chris,

das sehe ich auch so.

LG Steffi

Hundefriseurin

unregistriert

4

Dienstag, 18. März 2014, 20:48

Tiere sind keine Sachen, werden aber wie Sachen behandelt. Somit wird ein Hund auch zur Erbmasse gehören. Eine Klausel im Kaufvertrag ist mir noch nicht unter gekommen, jedoch denkbar. Diese Klausel würde dem Erbfall egal ob gesetzlich oder testamentarisch vorgehen. Der Todesfall wäre die Bedingung für die Auflösung des Kaufvertrages und der Züchter könnte wieder Eigentümer des Hundes werden.

LG
Karo

  • »Brigitta« ist weiblich

Beiträge: 185

Aktivitätspunkte: 1 015

Hunde: Heaven MS schwarz geb. 25.12.2010 an der Seite und Ben im Herzen seit 26.12.2010

  • Private Nachricht senden
Benutzer
Mitglied

5

Dienstag, 18. März 2014, 22:10

Ich habe meinen Hund im Testament aufgenommen, sollte ich vor meinem Mann (leider könnte er sich nicht alleine um den Hund kümmern) sterben, bekommt meine Freundin Heaven.
Signatur von »Brigitta« Lieben Gruss
Brigitta

mit Heaven an der Seite und Ben für immer im Herzen

6

Mittwoch, 19. März 2014, 07:47

hallo ,

ich habe dies einmal in einem Kaufvertrag vermerkt , dass der Hund im Todesfalle seiner Besitzerin an den Sohn und Familie der Käuferin geht .
Grund dafür war , dass die Käuferin zwar geistig sowie körperlich fit war , allerdings schon etwas betagter war
-.Als ich meine Bedenken dahingehend äußerte - natürlich vorsichtig ausgedrückt ;) - und erwänte , dass ein ZS gut 14 Jahre und älter werden kann , was denn dann sei .... ??? erklärte der Sohn der Käuferin ,der mit im Haus wohnt ,und bei den Welpenbesuchen immer mit von der Partie war, dass der Hund selbstverständlich dann übernommen wird
-Beim Vorschlag, dass wir gleich den Kaufvertrag auf ihn machen, fühlte sich "Grande Dame " etwas bevormundet - und so einigten wir uns darauf , dass dies dann im Kaufvertrag verankert ist .Da ihr Sohn schon einen ZS von uns hat und ich die Familie bereits kenne , ließ ich mich ohne Bedenken darauf ein .

LG Christiane
Signatur von »Nani« Liebe Grüße Christiane mit ihren Riesen - und Zwergschnauzern - www.heichrina.de

Du bist zeitlebens für das verantwortlich was Du Dir vertraut gemacht hast .

Egal wie wenig Geld und Besitz Du hast - einen Hund zu haben macht Dich reich !

Fuchstanz

unregistriert

7

Mittwoch, 19. März 2014, 09:02

Zitat

Zitat Hundefriseurin: Tiere sind keine Sachen, werden aber wie Sachen behandelt. Somit wird ein Hund auch zur Erbmasse gehören. Eine Klausel im Kaufvertrag ist mir noch nicht unter gekommen, jedoch denkbar. (...)


Bis hierher bin ich deiner Auffassung.

Zitat

(...) Der Todesfall wäre die Bedingung für die Auflösung des Kaufvertrages und der Züchter könnte wieder Eigentümer des Hundes werden.

LG
Karo


Mit dem letzten Satz könnte es Probleme geben. Zur Erklärung:

Juristisch unterscheidet man Besitz vom Eigentum. Vertraglich könnte der Erblasser lediglich Besitzer des Hundes gewesen sein, da der Züchter vertraglich Eigentümer war.

Zitat

Zitat Wikipedia: Obwohl Besitz und Eigentum im alltäglichen Sprachgebrauch nur selten differenziert betrachtet werden, muss es in rechtlicher Hinsicht eine strikte Unterscheidung geben.[1] Eine genaue Definition des Besitzbegriffes nach deutschem Recht lässt sich nicht aus den rechtlichen Regelungen der Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) herleiten, sondern ist von der Rechtsprechung und Literatur entwickelt und konkretisiert worden.[2] Danach ist der Besitz die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache, die sog. Sachherrschaft[3], die vom Rechtsverkehr anerkannt und von der Rechtsordnung geschützt ist. Demnach handelt es sich nicht um ein subjektives Recht, sondern um ein tatsächliches Verhältnis.[4] Maßgebend für die Frage, ob jemand eine Sache besitzt, ist nicht, ob diese Sache seinem Eigentum zuzurechnen ist, ob er also ein Recht an der Sache hat, sondern ob er die tatsächliche Gewalt über dieselbige ausübt.[5] (...)
Quelle

Der Besitz geht auf den Erben über.

Zitat

Zitat Wikipedia: (...)
Erbenbesitz[Bearbeiten]
Gemäß § 857 BGB geht der Besitz auf den Erbe über.[42] Abweichend von der Grundregel des § 854 BGB muss der Erbe weder die tatsächliche Sachherrschaft erlangen noch einen Besitzwillen bezüglich des Nachlasses begründen.[43] Er muss noch nicht einmal vom Erbfall Kenntnis haben, da der Besitzerwerb ipso iure eintritt, also kraft Gesetz und ohne ein weiteres Zutun der Beteiligten.[44]
Quelle siehe oben.

Es kann also schwierig werden, eine Herausgabe zu verlangen.

Im letzten hier diskutierten Fall haben wir aber festgestellt, dass Sinn und Zweck einer solchen Regelung sein soll, den Hund zu schützen vor z.B. dem Tierheim oder schlechter Behandlung. Der Züchter ist bereit, Verantwortung für sein von ihm gezüchtetes Tier zu übernehmen.

LG Steffi

Zibirian

unregistriert

8

Mittwoch, 19. März 2014, 14:42

Also,

wenn wir Hunde an ältere Herrschaften geben, egal ob Welpe oder älterer Hund, schreiben wir immer dazu, daß der Hund an uns zurück gegeben werden kann :!:

KANN nicht MUSS !

Es gibt den Leuten Sicherheit, dass für den Fall der Fälle für den Hund gesorgt ist :love:

Nicht lange her hatten wir so einen Fall. Oma R. verstarb und der Enkel rief mich an, weil Oma immer gesagt hatte, wenn etwas mit mir ist dann wendet euch an Frau Ulrich.

Ich habe ihm bestätigt, dass der Hund selbstverständlich zu uns zurück kommen kann, er wollte aber erst versuchen ihn innerhalb der Familie gut unter zu bringen.

Dieses gelang dann auch, aber wir hätten sonst geholfen.

Ansonsten haben wir an keinem verkauften Hund irgendwelche Rechte, tut mir leid, fände ich auch unnatürlich :gr?:

Der Ingrid

Philiandela

unregistriert

9

Mittwoch, 19. März 2014, 16:02

In der Regel fällt der Hund in die Erbmasse, gehört also allen Erben und diese müssen gemeinsam über den Verbleib entscheiden. Bei Streit entscheidet ein Gericht (hoffentlich zugunsten des Hundes).

@Fuchstanz: Hallo Steffi, genau das Gegenteil dürfte der Fall sein: der Erblasser ist zu Lebzeiten Eigentümer - nicht Besitzer! Einem Eigentümer gehört eine Sache (oder der Hund), ein Besitzer verfügt nur über diese oder hat den tatsächlichen Zugriff darauf (auch zeitweise), ohne die gesetzlichen Rechte und Pflichten an der Sache innezuhaben. Der Züchter ist - wenn einmal ein Hund verkauft ist - weder Besitzer, noch Eigentümer und wird dies auch nicht automatisch wieder durch Todesfall - ausser, es ist explizit so vereinbart.
Ein Züchter, der einen Hund also nach Todesfall vorübergehend über- oder zurücknimmt, ist zwar in dieser Zeit Besitzer, nicht aber Eigentümer.

LG Ela

Zibirian

unregistriert

10

Mittwoch, 19. März 2014, 16:43

Also,

das ist mir hackenkackenegal 8o

Besitzer, Eigentümer, Hauptsache dem Hund geht's gut :**:

:572:

Der Ingrid