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  • »ramses-on-leine« ist weiblich

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Aktuelle Stimmung: Hagel - absolute Katastrophe

Hunde: keine, dafür Schafe, Hühner, Bienen, Kaninchen und Kater

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31

Donnerstag, 30. Januar 2014, 00:04

Ah ok - danke Claudia! Sonst wär ja auch die Klausel an sich unsinnig...

LG, Katja.
Signatur von »ramses-on-leine« Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

www.ramses-on-leine.de

32

Donnerstag, 30. Januar 2014, 00:15

nun ja ... nur wenn im ersten vertrag zwischen züchter und käufer verbindlich vereinbart ist, daß der käufer einem eventuellen späteren käufer diese pflicht auferlegt, muss er das auch tun.

ich denke das ist in den seltensten fällen der fall und geschieht auch in den seltensten fällen.

trotzdem ist die klausel meiner meinung nach nicht unsinnig.

wobei ich sie bisher als käufer nur in einem vertrag hatte.

lg claudia
Signatur von »Claudia_R« .. ich hab ja sonst nix zu tun ...

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33

Donnerstag, 30. Januar 2014, 18:24

Hallo,

ich wollte noch einmal auf das Problem zurückkommen, das Birgit geschildert hat.

Da ging es ja gerade nicht darum, zu vermeiden, dass Welpen, die man als Züchter mit Liebe und Hingabe aufgezogen hat, später durch miese Geschäftspraktiken in eine schlechte Haltung geraten. Für diese Fälle erscheint mir die oben diskutierte Vorkaufsrechts-Regelung auch ganz wichtig. Man könnte auch überlegen, ob und wie in diese Regelung noch eine Verpflichtung des Welpenkäufers aufgenommen werden kann, bei einem etwaigen späteren weiteren Verkauf des Hundes zwingend auch wieder dem Züchter ein Vorkaufsrecht einzuräumen zu lassen, Claudia hatte das angesprochen; das führt jetzt aber weit ab.


Nein, ich lese aus ihrer Frage ein andere und sehr traurige Geschichte. Jemand hat einen geliebten Hund, glaubt, seinen Bedürfnissen nicht mehr gerecht werden zu können und will sich ihm zuliebe (!) von ihm trennen, damit er anderswo ein besseres Leben haben kann.
Ich sehe die Abgabe eines Hundes in dem Fall als ein Zeichen der Liebe zu dem Hund und dem Respekt der Bedürfnisse eines Hundes gegenüber an.
Das finde ich erst einmal ungeheuer tapfer von dem Betreffenden!

Und nun scheint die weitere Tragik darin zu liegen, dass sich das Verhältnis zum Züchter des Hundes verschlechtert hat, warum auch immer. Näheres wissen wir nicht, und das ist ja auch richtig so. Es ging ja nicht um ein Urteil über den Züchter oder den Käufer. Deshalb kommt es meiner Ansicht nach auch nicht darauf an, ob und warum man sich vielleicht in der Einschätzung des Züchters geirrt hat und selbst dran schuld ist. Es geht doch um den Hund!

Was macht man denn in einem solchen Fall - wenn man als Welpenkäufer später echten, wirklichen, ehrlichen, begründeten Anlass zu Zweifeln bekommen muss? ?( Wenn man, wie von Birgit geschildert, den Hund gerne ganz günstig abgeben würde, wenn er es nur bei dem neuen Halter gut hätte - und dann befürchten muss, der Züchter übt sein Vorkaufsrecht eigennützig und nicht im Interesse des Hundes aus?

Ich finde, das ist eine rundum tragische und unendlich traurige Geschichte 8o .

Sören

Junior

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Hunde: Einen Zwergschnauzer und fünf Riesen

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34

Donnerstag, 30. Januar 2014, 18:45


Und nun scheint die weitere Tragik darin zu liegen, dass sich das Verhältnis zum Züchter des Hundes verschlechtert hat, warum auch immer. Näheres wissen wir nicht, und das ist ja auch richtig so. Es ging ja nicht um ein Urteil über den Züchter oder den Käufer. Deshalb kommt es meiner Ansicht nach auch nicht darauf an, ob und warum man sich vielleicht in der Einschätzung des Züchters geirrt hat und selbst dran schuld ist. Es geht doch um den Hund!

Was macht man denn in einem solchen Fall - wenn man als Welpenkäufer später echten, wirklichen, ehrlichen, begründeten Anlass zu Zweifeln bekommen muss? ?( Wenn man, wie von Birgit geschildert, den Hund gerne ganz günstig abgeben würde, wenn er es nur bei dem neuen Halter gut hätte - und dann befürchten muss, der Züchter übt sein Vorkaufsrecht eigennützig und nicht im Interesse des Hundes aus?

Ich finde, das ist eine rundum tragische und unendlich traurige Geschichte 8o .


Hallo,

ja, das mag alles tragisch sein... aber machen kann man da nix. Und wenn man mit dem Züchter nicht reden kann und er besteht auf sein Vorkaufsrecht, dann hat er Anspruch darauf. Verträge werden nicht plötzlich hinfällig weil man sich nicht mehr sympathisch ist.... und das ist auch gut so.

Es wurde eine Frage nach rechtlichen Konsequenzen gestellt und diese wurde beantwortet. Ob man da nun alles gut oder schlecht findet, ist eine andere Sache. Ebenfalls kennen wir hier nur die eine Seite der Medaille, wie es beim Züchter tatsächlich aussieht und ob es so ist wie geschildert, kann ja niemand mit Bestimmtheit sagen.

Viele Grüße

Sören

Fuchstanz

unregistriert

35

Donnerstag, 30. Januar 2014, 20:56

Hallo,

und wenn ich der Überzeugung wäre, der Hund hätte es bei meinem Wunschkandidaten besser, dann würde ich den Hund diesem auch (ebenfalls Schutzvertrag) übereignen. Die Konsequenzen würde ich tragen.

Die Frage war doch, was wären diese Konsequenzen?

LG Steffi

Hundefriseurin

unregistriert

36

Donnerstag, 30. Januar 2014, 21:22

Im schlimmsten Fall die Unwirksamkeit der Abgabe des Hundes an deine Wunschperson, Herausgabeanspruch des Züchters..es bringt wirklich gar nichts, sich hinterrücks aus Verträgen winden zu wollen, geht meistens nach hinten los.... :thumbdown:

LG
Karo

Fuchstanz

unregistriert

37

Donnerstag, 30. Januar 2014, 21:31

Ohne auf meine Person zu sehen - ich habe die Frage nicht gestellt:

Ist das juristisch so?

Der Züchter hat einen Herausgabeanspruch. Das ist ein formaler Anspruch, der ggfs. praktisch nicht umsetzbar wäre. Den muss er gegen den Vertragspartner "V" stellen. Wenn V aber an Interessent "I" verkauft hat, ist "I" Eigentümer. I hat einen Vertrag mit V geschlossen. Der Züchter "Z" kann gegen "I" nichts machen. Nun müsste doch Z sehen, dass er seinen Schaden oder Anspruch anders erfüllt bekommt?

Abgesehen davon, kann ich mir gut vorstellen, dass man mit "V" evtl. nicht mehr gerne Geschäfte machen möchte, sollte es sich herumsprechen, dass er sich nicht an seine Verträge hält.

Denn "I" könnte irgendwann seinerseits einfach die Verträge ignorieren...

LG Steffi

baluese

unregistriert

38

Donnerstag, 30. Januar 2014, 22:14

Hallo,

...also wenn ich in der Situation der Hundehalter wäre, dann würde ich mir von einem Fachanwalt raten lassen....mir erscheint alles andere ein wenig "spekulativ".
Es sei denn , Einer der Züchter hier hat das schon einmal überprüfen lassen.


Generell muss man nämlich einmal sagen, dass in Deutschland ein Haufen Verträge geschlossen wird ( Eheverträge, Mietverträge) , deren Klauseln "sittenwidrig" sprich unwirksam sind.

Ein Beispiel dafür sind die Schutzverträge der Tierschutzvereine, die gerne ein Verpflichtung zur Kastration beinhalten, die meines Wissens nach nicht bindend ist.

Ob so eine Klausel nun sinnvoll ist oder nicht ( ich hätte kein Problem damit) ist dann nämlich eigentlich irrelevant.
Insofern wäre die Frage nach den Konsequenzen wirklich interessant..

Lg Barbara mit Morris und Lenny

Hundefriseurin

unregistriert

39

Donnerstag, 30. Januar 2014, 22:20

Ich weiss ehrlich gesagt nicht, ob solche Fälle entschieden wurden, weil es größtenteils oft gar im wirtschaftlichen Interesse des Züchters liegt einen Hund wieder zu bekommen. Darüberhinaus halten sich Richter nicht immer so 1:1 an das BGB, weil Hunde eben heute einen ganz anderen Stellenwert einnehmen. Allerdings jetzt nur rechtlich betrachtet gibt es selbst unter Juristen Meinungsstreitigkeiten welches "Recht" hier das stärkere ist, ansonsten kommt es auch auf "Unwissenheit" "Guten Glauben" und "Bösgläubigkeit" drauf an..quasi wusste der neue Käufer von dem Vorkaufsrecht? Wie immer kommt es auf den Einzelfall drauf an.. Andere rechtliche Folgen sind Schadensersatzansprüche, dazu zählen auch Anwaltskosten/Gerichtskosten/Differenz bei einem höheren Verkaufswert/event.fiktiver wirtschaftlicher Faktor eines zuchttauglichen Hundes..

LG
Karo

Fuchstanz

unregistriert

40

Donnerstag, 30. Januar 2014, 22:21

Hallo,

interessant dazu dieser Fall Klick Link

Das Forum wurde geschlossen, aber zum ausdrücklichen Nachlesen im Netz stehen gelassen.
Somit habe ich verlinkt.

LG Steffi

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