Du bist nicht angemeldet.

Persönliche Box

Neue Benutzer

Fridschnauz(28. April 2024, 16:53)

BaS(14. April 2024, 13:00)

Theo-retisch(30. März 2024, 16:05)

Ludi70(26. März 2024, 11:08)

Pepe(20. März 2024, 13:53)

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Das Schnauzer-Pinscher-Portal Schnaupi. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

Oskar´s

unregistriert

1

Donnerstag, 13. Juni 2013, 10:54

Rechtslage nach Beissvorfall

Hallo zusammen,

ich hatte ja schon kurz im anderen Thread geschrieben, dass wir einen Beißvorfall hatten. Kurz der Hergang:

Ich habe mit dem angeleinten Oskar auf dem Fusswegs spazieren, als aus einem Haus der Nachbarschaft der Aussie rausschießt und Oskar direkt in den Oberschenkel/Po beisst. Sehr schnell hatten sich beide Hunde kurz frontal, bis ich den anderen am Nacken packen und fern halten konnte. So hatte ich dann Oskar an der Leine in der rechten Hand und den anderen am Nacken in der Linken, wobei ich mir auch noch einen Kapselanriss am Daumen zugezogen habe.

Oskar hat am Oberschenkel zwei deutliche runde Löcher, die geklammert wurden und der andere hat ein dreieckiges Lock auf dem Nasenrücken, was auch geklammert wurde. Er hatte dazu auch eine Vollnarkose.

Das Verhältnis mit den Nachbarn ist sehr gut und sie haben auch sofort um die Tierarztrechnung gebeten. Ich denke auch, dass es richtig so ist, obwohl der andere Hund ja auch verletzt war. Liege ich da richtig? Ich möchte ungern die Bezahlung fordern, wenn das rechtlich gar nicht so klar ist.

Ich hoffe, dass sich einer von Euch damit besser auskennt.

Liebe Grüße
Brigitte

Dynamite

unregistriert

2

Donnerstag, 13. Juni 2013, 11:07

Hallo

Ganz klar Du hast nichts zu zahlen, die Nachbarn mit dem unkontrollierten Aussi sind in der Pflicht sämtliche Kosten zu tragen, auch deine Arztkosten!

Weil dein Hund an der Leine war, nicht angefangen hat, ihr Aussi unbeaufsichtigt und ungesichert das Grundstück verlassen hat und insofern auch eine Gefahr für die Allgemeinheit dargestellt hat, GSD war kein Kind involviert!

Wenn Du keine Anzeige erstattest kommen die Nachbarn vielleicht glimpflich davon, aber nur falls der Tierarzt oder auch dein Arzt keine Meldepflich bei Beissvorfällen hat.

LG
Clairon

PS Gute Besserung Euch Beiden!

Oskar´s

unregistriert

3

Donnerstag, 13. Juni 2013, 11:24

Hallo Clairon,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Damit habe ich ein besseres Gefühl, wenn ich heute nachmittag rüber gehe.

Für den Arzt war das kein Thema, er hat das nicht so aufgeschrieben. Ich möchte den Fall auch nicht unnötig aufbauschen.

Liebe Grüße
Brigitte

4

Donnerstag, 13. Juni 2013, 11:26

Der andere Hund ist schuld. Deiner war angeleint. Die Krankenkasse wird sich bei dir melden. Hoffendlich hat der Halter eine Hundehafrpflicht, weil das wird leider zu oft unterschätzt. Ach und falls mach Schmerzensgeld geltend, wenn se eine haben. Die versicherung muss eh zahlen.

Der Bernd dem auch schon sowas passiert ist.

Baldachin

unregistriert

5

Donnerstag, 13. Juni 2013, 11:36

Hallo Brigitte,

so ist es! Selbst in Fällen, wo es für den freilaufenden Angreifer tödlich ausgeht (was bei euch ja glücklicherweise nicht der Fall war), liegt die Verantwortung allein bei dessen Besitzer. In so einem Fall wäre es moralisch vielleicht schwierig, auf der Rechtslage zu beharren, aber in Eurem Fall finde ich es selbstverständlich, dass die Nachbarn für die Tierarztkosten aufkommen. Sie werden froh sein, dass der Vorfall nicht zur Anzeige kam und sie keine rechtlichen Konsequenzen tragen müssen.

Auch von mir gute Besserung!
Bettina

6

Donnerstag, 13. Juni 2013, 12:33

Die Rechtslage ist hier eindeutig!
Wenn du ein gutes Verhältnis zu deinen Nachbarn hast, sollte das auch so bleiben, ich würde auf jeden Fall von einer Anzeige abraten.
Dass sie die Tierarztkosten übernehmen, ist selbstverständlich, offensichtlich auch für deine Nachbarn.
Wichtig finde ich, sich mit den Nachbarn zusammenzusetzen, und zu besprechen, wie man solche Vorfälle in Zukunft vermeidet.

Ich spreche hier aus eigener Erfahrung, mein Hund ist auch einmal aus dem Garten direkt auf den verhassten Dackel, der musste getackert werden. In diesem Fall haben wir mit den netten Nachbarn eine Flasche Wein getrunken und besprochen, welche Maßnahmen wir ergreifen, um zu verhindern, dass das noch einmal passiert.
Selbstverständlich sind wir für alle Kosten aufgekommen, das versteht sich von selbst.
Am nächsten Tag sind die Nachbarn zum Ordnungsamt und ich hatte 2 Jahre lang Spaß....über das heutige Verhältnis zu diesen netten Menschen brauche ich nichts zu sagen... X(
Viele Grüße von Chris
:wmeat:

Oskar´s

unregistriert

7

Donnerstag, 13. Juni 2013, 14:05

Ich spreche hier aus eigener Erfahrung, mein Hund ist auch einmal aus dem Garten direkt auf den verhassten Dackel, der musste getackert werden. In diesem Fall haben wir mit den netten Nachbarn eine Flasche Wein getrunken und besprochen, welche Maßnahmen wir ergreifen, um zu verhindern, dass das noch einmal passiert.
Selbstverständlich sind wir für alle Kosten aufgekommen, das versteht sich von selbst.
Am nächsten Tag sind die Nachbarn zum Ordnungsamt und ich hatte 2 Jahre lang Spaß....über das heutige Verhältnis zu diesen netten Menschen brauche ich nichts zu sagen...


genau sowas möchte ich nicht. Die Nachbarn waren auch hier und wir haben besprochen, wie es weiter geht. Sie gehen jetzt zu MEINER Hundetrainerin, um Unterstützung zu bekommen. Wenn meine Hand in Ordnung ist, werden wir uns auch zu einem langen Spaziergang mit Trainerin treffen (natürlich angeleint). Ziel ist nicht Freundschaft, aber mindestens Ruhe.

Eine Anzeige kommt für mich nicht in Frage. Solange sowas nicht wieder passiert oder man mir nicht blöd begegnet, betrachte ich das als Unfall.

An alle noch mal vielen Dank für die Antworten und Besserungswünsche. Oskars Klammern sind heute raus gekommen. Den juckt das glaube ich nicht sehr, der hat sich beim Tierarzt nicht gerührt.

Viele Grüße
Brigitte

8

Donnerstag, 13. Juni 2013, 14:43

Hallo,
Ich darf die rechtliche Lage dahin gehend ergaenzen, dass der Tierhaltet einer Gefaehrdungshaftung unterliegt. Das bedeutet, dass er immer fuer sein Tier haftet, auch wenn ihn kein Verschulden trifft.
MfG Herbert

Jackie

Fortgeschrittener

  • »Jackie« ist weiblich

Beiträge: 933

Aktivitätspunkte: 5 490

Hunde: Zwergschnauzer: Baffy 13 J. und Ziva 9 J., sowie Ricky, Eike, Ambra und Loki im Herzen

  • Private Nachricht senden
Benutzer
Mitglied

9

Donnerstag, 13. Juni 2013, 15:14

Wenn du ein gutes Verhältnis zu deinen Nachbarn hast, sollte das auch so bleiben, ich würde auf jeden Fall von einer Anzeige abraten.
Dass sie die Tierarztkosten übernehmen, ist selbstverständlich, offensichtlich auch für deine Nachbarn.
Wichtig finde ich, sich mit den Nachbarn zusammenzusetzen, und zu besprechen, wie man solche Vorfälle in Zukunft vermeidet.


Diese Meinung teile ich auch.

Aber wie immer habe ich nochmal zwei rechtliche Fragen. Ich habe mal gehört, dass wenn man in eine Beisserei von Hunden einschreitet und dabei verletzt wird, man selber die Schuld für die eigene Bisswunde trägt. Genauso habe ich gehört, dass wenn ein Hund auf die Straße läuft und man durch das Ausweichen mit dem Auto einen Unfall verursacht man die Schuld dafür zugesprochen bekommt, also wäre man verflichtet auf den Hund zuzufahren. Sind diese Angaben wirklich wahr? :gr?: :gr?:

LG Birgit

10

Donnerstag, 13. Juni 2013, 18:40

Hallo Birgit,
Es gibt in Deutschland fast keine einheitliche Rechtsprechung. Jeder Amtsrichter entscheidet wie er lustig ist und wenn die Berufungsgrenze nicht erreicht ist, hast du eben Pech gehabt. In den von dir angeschnittenen Rechtsfragen gibt es allerdings hoehergerichtliche Urteile, die allerdings nur gelten, wenn du bis zu diesen Gerichten vordringst.
In Sachen Wildschaden und Ausweichpflicht bzw . Rauferei von Hunden und Biss liegen Urteile des Bundesgerichtshof bzw des OLG Hamm vor, die in sich in etwa mit deinen Informationen decken. Wenn Interesse besteht, schicke ich den Link zu diesen Urteilen nach.
MfG Herbert

Ähnliche Themen

Social Bookmarks