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Jackie

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1

Sonntag, 19. Mai 2013, 16:40

Dieses Mal kein Hundethema

Hallo,

mein Mann hatte heute Nacht einen Unfall. Ihm ist Gott sei Dank nichts passiert. Aber unser Auto...
Er ist ganz normal in einem Tunnel gefahren und da kam eine Frau auf ihn zu gefahren. Sie wechselte dann noch die Fahrbahn auf seine Seite und trotz hupen und bremsen von meinem Mann fuhr sie weiter star auf ihn zu und somit in unser Auto rein. Wie sich hinterher raus stellte, hatte die Dame 2,88 Promille und wurde von einem Krankenwagen abgeholt. Ein Kind saß neben ihr mit einem Hund auf dem Schoß, alle nicht angeschnallt, aber denen ist zum Glück nichts passiert. Wohl weil mein Mann beim Aufprall schon gestanden hat und sie auch nicht mit so hoher Geschwindigkeit gefahren ist. Natürlich hat mein Mann die Polizei geholt und da die Dame nicht mehr in der Lage war mit meinem Mann zu reden (ich frage mich wie sie es geschaft hat überhaupt noch Auto zu fahren), hatten wir bis heute keinen Namen, keine Anschrift, also wirklich nichts von der Frau. Heute hat mein Mann dann bei der Polizei angerufen und hat den Namen und die Anschrift der Dame bekommen, wie auch den Namen und die Anschrift von dem Besitzer des Fahrzeugs. Darauf hin hat mein Mann bei dem Besitzer des Fahrzeugs angerufen, der aber bis heute Abend auf einem Ausflug ist. :gr?: Nun meine Fragen: Die Versicherung des Fahrzeughalters muss doch den Schaden bezahlen oder die Fahrerin? Wir haben für eins unserer Autos eine solche Versicherung abgschlossen, wo es nur versichert ist, wenn ein Fahrer aus unserem Haus mit fährt. Wenn diese Frau nicht eingetragen ist als Fahrer für das Auto, welches den Unfall verursacht hat, wer zahlt dann? Mein Mann geht da so gelassen ran. Ich mache mir da schon Gedanken. Da wohl der Fahrzeughalter eine Partnerin hat und die Unfallverursacherin eine ganz andere ist mit einer anderen Anschrift. Es wundert mich auch, dass man noch nicht versucht hat mit uns Kontakt aufzunehmen.
Sollte wir noch irgendwas beachten um nichts zu versäumen? Muss der Gutachter innerhalb einer bestimmten Zeit sich das Auto angesehen haben? Es ist echt blöd, dass so etwas passiert ist, aber noch blöder ist es, dass es ausgerechnet jetzt zu den Feiertagen ist.
Ach Claudia, ich weiss jetzt was Du meinst mit fraglicher Schadenseinschätzungen durch die Polizei. Wenn es wirklich ein Totalschaden bei unserem Auto ist, frage ich mich wie die auf solch eine Summe kommen. :gr?: Hoffentlich läuft alles glatt und unkompliziert ab.

LG Birgit

2

Sonntag, 19. Mai 2013, 17:12

Hallo Jackie,

ich hoffe, ich kann Dich beruhigen. Bei KFZ handelt es sich um eine sogenannte Gefährdungshaftung und die Versicherung muss zunächst immer zahlen. Gleichgültig, ob der Versicherungsnehmer (KFZ Halter) oder ein anderer Fahrer den Unfall verursacht hat. Sollten hier Versicherungsbeschränkungen bestehen, dann wird die Versicherung dies mit ihrem Versicherungsnehmer klären. Der andere Unfallbeteiligte hat hierdurch keine Nachteile.
Zu beachten ist, dass man bei einem Verkehrsunfall grds. eine Teilschuld bekommen kann, weil man ja selbst ein KFZ geführt hat und damit eine Gefahr gesetzt hat. Diese Teilhaftung fällt weg, wenn man nachweisen kann, dass der Unfall für einen selbst unvermeidbar war. Dies dürfte nach Deiner Schilderung der Fall sein.

Es macht auch nichts, dass der Fahrzeughalter auf einem Ausflug ist, da es im Zweifel immer den Zentralruf der Autoversicherer gibt, über den man meist nicht nur Halter und Versicherung sondern oft gleich eine Schadensnummer über eine Weitervermittlung erhalten kann.
Da die Versicherung der Gegenseite auch Deine Anwaltskosten tragen muss, kannst Du Deinem Anwalt sicher eine Freude bereiten :) und ihm den Fall übergeben.
Den Gutachter kannst Du ebenfalls beauftragen, die arbeiten meist mit einer Abtretungserklärung, d.h. sie rechnen mit der Versicherung unmittelbar ab. Nur wenn die nicht zahlen will, gehen die an Dich.

Hauptsache Deinem Mann ist nichts passiert und dem Kind und dem Hund. Die Frau - naja - wird hoffentlich daraus lernen, dass man nur ohne Alkohol hinters Steuer geht. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.

Bei Fragen gerne.

Viele Grüße
Willy

3

Sonntag, 19. Mai 2013, 19:01

Hallo,
gut das deinem Mann nichts passiert ist und natürlich auch dem Kind.
Willy hat ja schon alles gut beschrieben.
Bitte beobachte deinen Mann trotzdem weiter, es kommt auch später noch zu Unfallfolgen wie Schleudertrauma, Schock oder ähnlichen.
Als mein Auto durch einen Auffahrunfall aufgearbeitet wurde, habe ich das auch einen Anwalt übergeben. Der hat alles für mich geklärt. Das würde ich immer wieder so machen.

LG Sabine

Jackie

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4

Sonntag, 19. Mai 2013, 19:59

Hallo,

mein Mann hat nun den Fahrzeughalter endlich erreicht und es handelt sich bei der Frau um eine Mitarbeiterin von ihm und das Auto war ein Dienstwagen. Der Mann war auch nicht auf einem Ausflug (hat mein Mann wohl erst falsch verstanden), sondern hat versucht ein bisschen Ordnung in das Drunter und Drüber, welches durch den Unfall und dem Dienstausfall der Frau heute Morgen entstanden ist, zu bekommen. Der Mann hat eine Autohaftpflicht :rolleyes: und zeigte sich recht kooperativ. So wird mein Mann erst einmal keinen Anwalt einschalten. Am Dienstag wird unser Auto ;( in die Werkstatt abgschleppt und von einem Gutachter, den die Werkstatt beauftragt, begutachtet.

Ich danke Euch sehr für Eure Tipps und bin jetzt erstmal etwas beruhigter.

LG Birgit

5

Sonntag, 19. Mai 2013, 22:30

Hallo Birgit,

zum Glück ist Deinem Mann nichts passiert!! Und den Blechschaden, den kann man reparieren!

Aber auch ich kann Dir nur empfehlen, Euch einen Anwalt zu nehmen:

Wisst Ihr, ob ein Gutachten von der Versicherung komplett übernommen wird (ist der Schaden hoch „genug“ dafür?) oder ob nur ein Kostenvoranschlag anzuraten ist?

Habt Ihr eine Ahnung, welcher Mietwagen Euch zusteht, falls Ihr einen benötigt? (Die Mietwagenfirmen geben einem gern einen „zu großen“ Mietwagen oder zu einem speziellen Unfalltarif und dann weigern sich die Versicherer, die entstandenen Kosten komplett zu übernehmen!) Oder wisst Ihr, dass Euch eine Nutzungsentschädigung zusteht, wenn Ihr keinen Mietwagen nehmt und Euch das Auto aber aufgrund der Reparatur eine gewisse Zeit nicht zur Verfügung steht? Oder dass auch ggf. eine Wertminderung durch die Versicherung ausgeglichen werden muss, sollte der Pkw nach der Reparatur eben weniger Wert sein als vorher? Was ist, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt?

Ihr seid ja auch nicht gezwungen, die von der Versicherung vorgeschlagene Werkstatt zu nehmen, auch wird per Gutachten ja eine gewisse Reparaturdauer angedacht, was ist, wenn diese überschritten werden muss o.ä.? Oder die Versicherung Abzüge z.B. für Verbringungskosten macht? Oder evtl. doch noch eine Teilschuld (wovon ich hier aber mal nicht ausgehe) Deinem Mann vorgehalten wird?

Ihr könnt auch privat reparieren, vielleicht kann Dein Mann das oder Ihr habt jemanden im Bekanntenkreis, der das kostengünstig macht. Wie sieht dann die Abrechnung gegenüber der Versicherung aus oder der Nachweis, dass fachgerecht repariert wurde? Wie kann nachgewiesen, wie lange der Pkw reparaturbedingt tatsächlich ausgefallen ist?

Was passiert, wenn das Auto so schnell wie möglich repariert werden muss, aber die Versicherung noch nicht gezahlt hat?

Ach, mir fallen noch so viele Dinge ein, aus welchen Gründen Ihr das alles einem Anwalt übergeben solltet...

Aber der beste Grund ist einfach, dass Ihr Euch auf jeden Fall das holen solltet, was Euch zusteht und die Versicherung den kompletten Schaden zahlen lassen! Auch die Anwaltskosten, denn der Unfallschilderung nach trägt die Unfallgegnerin ja die Alleinschuld und demnach muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten für den Anwalt übernehmen!

Und der Anwalt freut sich, wenn er Euren Fall von Beginn an betreuen kann – dann muss er nicht im Fall der Fälle sich mühselig zusammensuchen, wo die Versicherung Abzüge getätigt hat und wo nicht. Und dazu kommt dann noch, dass der Anwalt nach dem Erledigungswert abrechnet und der ist nun einmal höher, wenn der Anwalt für Verkehrsrecht die komplette Schadenabwicklung übernimmt – inkl. Weiterleitung der Sachverständigenkosten, Mietwagenkosten oder Geltendmachung von Wertminderung, Auslagenpauschale etc. Da freut sich der Anwalt und Euch kostet es nichts, sofern die Unfallgegnerin (wovon ich bei 2,88 Promille und Standort der Fahrzeuge nach dem Unfall) die Alleinschuld trägt!

Also ich kann auch nur anraten, sich einen (Fach-)Anwalt für Verkehrsrecht zu nehmen und Euch das von der Versicherung zu holen, was Euch einfach zusteht, um ohne Verluste aus der ganzen Sache herauszukommen (von der nervlichen Belastung malganz abgesehen)!

Liebe Grüße

Alex

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