Hallo Jackie,
ich hoffe, ich kann Dich beruhigen. Bei KFZ handelt es sich um eine sogenannte Gefährdungshaftung und die Versicherung muss zunächst immer zahlen. Gleichgültig, ob der Versicherungsnehmer (KFZ Halter) oder ein anderer Fahrer den Unfall verursacht hat. Sollten hier Versicherungsbeschränkungen bestehen, dann wird die Versicherung dies mit ihrem Versicherungsnehmer klären. Der andere Unfallbeteiligte hat hierdurch keine Nachteile.
Zu beachten ist, dass man bei einem Verkehrsunfall grds. eine Teilschuld bekommen kann, weil man ja selbst ein KFZ geführt hat und damit eine Gefahr gesetzt hat. Diese Teilhaftung fällt weg, wenn man nachweisen kann, dass der Unfall für einen selbst unvermeidbar war. Dies dürfte nach Deiner Schilderung der Fall sein.
Es macht auch nichts, dass der Fahrzeughalter auf einem Ausflug ist, da es im Zweifel immer den Zentralruf der Autoversicherer gibt, über den man meist nicht nur Halter und Versicherung sondern oft gleich eine Schadensnummer über eine Weitervermittlung erhalten kann.
Da die Versicherung der Gegenseite auch Deine Anwaltskosten tragen muss, kannst Du Deinem Anwalt sicher eine Freude bereiten
und ihm den Fall übergeben.
Den Gutachter kannst Du ebenfalls beauftragen, die arbeiten meist mit einer Abtretungserklärung, d.h. sie rechnen mit der Versicherung unmittelbar ab. Nur wenn die nicht zahlen will, gehen die an Dich.
Hauptsache Deinem Mann ist nichts passiert und dem Kind und dem Hund. Die Frau - naja - wird hoffentlich daraus lernen, dass man nur ohne Alkohol hinters Steuer geht. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.
Bei Fragen gerne.
Viele Grüße
Willy