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dumo

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Hunde: Zwergschnauzer pfeffersalz, Big Boss *BiBo* vom Lausbubeneck *15.03.2015 ... Durai vom Lausbubeneck *10.07.99 - †24.05.2015 ....Raudi von der Karrharde *31.08.1985 - †22.04.1999

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1

Mittwoch, 20. März 2013, 18:49

Haustiere in der Mietwohnung halten

Hab eine tolle Seite gefunden !!!

Das Urteil von heute......Klick Hier

Und das kam auf RTL Aktuell....Klick Hier

Ist vielleicht wichtig für einige Portaler.


LG Monika
Signatur von »dumo« Tschüss und bis bald sagen Moni & Big Boss *BiBo* ...... unvergessen Durai und Raudi ... im Herzen

Ein Hund ist doch der bessere Mensch!!!

Die kalte Schnauze eines Hundes ist erfreulich warm gegen die Kaltschnäuzigkeit mancher Mitmenschen!
(Ernst R. Hauschka)

Clara

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Hunde: Riesenschnauzer, weiblich, schwarz geb. Juli 2023 und Ella 2011 - 2023 für immer im Herzen!

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2

Mittwoch, 20. März 2013, 19:31

Hallo,

habe heute auch einen Bericht im Radio darüber gehört. Ich glaube das Urteil bringt den Wohnungsuchenden mit Hund in den meisten Fällen gar nichts. Es gibt immer mehrere Bewerber für eine Wohnung. Im Zweifel nimmt der Vermieter dann denjenigen ohne Hund. Wenn man sich allerdings einen Hund anschaffen will, wenn man zur Miete wohnt, dann kann es schon nützen. Erstmal muss der Vermieter dann nachweisen, dass der Hund tatsächlich stört. Das ist schon ein Fortschritt.
Habe früher mit meinem Rotti auch zur Miete gewohnt. Sowohl bei einer Wohnungsbaugesellschaft als auch mal privat. Die Klausel im Vertrag hieß immer sinngemäß: Hunde sind geduldet, sofern sie andere Mieter nicht stören. Es hat nie Ärger gegeben. (Rottis bellen ja auch nicht so leidenschaftlich gerne, wie die Schnauzertiere :love: ).
LG
Clara
Signatur von »Clara« Der einzige Tag an dem du bereuen wirst, dass du dir einen Hund angeschafft hast, ist der Tag, an dem er von dir gehen muss. (M. Finn Drechsel)
- Ella für immer im Herzen -

Sumi

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Aktuelle Stimmung: Strahlender Sonnenschein - sehr gut

Hunde: ZSss Hündin, geb. 17.02.06 - ZSss Rüde, geb. 11.04.10 - bei meiner Mutter: ZSss Rüde, geb. 22.10.10

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3

Donnerstag, 21. März 2013, 09:11

Mal ne doofe Frage dazu:
Bin ich verpflichtet, die Haltung direkt anzugeben? :rolleyes:
Könnt ja ohne Hunde zum Unterzeichnen - unser Nachbar damals hat erst nach 3 Monaten bemerkt, dass wir überhaupt Hunde haben - und auch nur weil wir uns mit Hunden im Flur begegnet sind... die kriegt man halt wirklich nicht mit die beiden, weil beide wirklich nur in Ausnahmefällen bellen... und wenn das Schicksal uns gut mitspielt, ziehen wir nach Gießen - in einer Unistadt wirds aber erst recht schwierig mit Wohnungssuche :( Wobei wir ja explizit nach EG mit Garten suchen werden, was für Studenten vielleicht nicht so attraktiv ist :gr?:
Signatur von »Sumi« LG
Susanne
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4

Donnerstag, 21. März 2013, 09:35

Hallo, Susanne,

grundsätzlich musst Du die Hundehaltung nicht anzeigen, es sei denn, im Vertrag steht etwas anderes. Lesen lohnt sich!

Liebe Grüße
Müp

Sumi

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5

Donnerstag, 21. März 2013, 10:13

D.h. wenn das mit Gießen klappen sollte und wir sehen uns ne Wohnung an, MUSS ich von den Hunden erstmal gar nix sagen? :gr?:

Man will es sich mit den künftigen Vermietern ja auch nicht verscherzen :) Ich kann nur sagen dass es nie Beschwerden über unsere Hunde gab, die gerechtfertigt gewesen wären.
Zur Erklärung: Wir wohnten im 4. Stock mit unseren beiden, im 2. Stock wohnte eine Dame mit 2 Goldies. Die Putzfrau beschwerte sich über blonde Haarbüschel auf den Teppichen im Flur, die man einfach nur schwer weg bekommt. Daraufhin wurde die Dame mit den Goldies kontaktiert und die verwies an uns: "Wieso soll das von meinen sein??? Im 4. Stock wohnen schließlich auch 2 Hunde"

Gelbe Haarbüschel (und zwar echt BÜSCHEL) von schwarz-weißen, stets gepflegten Trimmhunden... finde den Fehler im Bild. Der Vermieter hats auch direkt abgeschmettert und sagte sie solle gefälligst drauf achten hinter sich den Hausflur sauber zu halten sonst stelle er ihr die Reinigung der Teppiche in Rechnung... Abgesehen von den riesen Kackhaufen wirklich DIREKT vor der Tür - wenn man nicht auf den Boden guckt wär man direkt reingetreten (Goldies mit schwerster HD im 2. Stock, der Gassigang bestand aus Straße runter und rauf).. aber auch diese riesen Kackhaufen sollen unsere Zwerge produziert haben :cursing:
Signatur von »Sumi« LG
Susanne
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6

Donnerstag, 21. März 2013, 11:23

Das Urteil besagt zwar, dass Hunde im Mietvertrag nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden dürfen.
Heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass alle Hunde auch zwangsläufig erlaubt sind.
Ich weiß nicht genau um welche Rasse es ging, habe aber gehört, dass es ein kleiner Hund war.
Das offene Gespräch mit dem Vermieter ist da wahrscheinlich am besten.

TheoSchnauzi

unregistriert

7

Donnerstag, 21. März 2013, 20:34

Hallo Susanne,
also ich würde die Hunde dem neuen Vermieter nicht verheimlichen.
Ich bin auch erst vor kurzem ungezogen und im Mietvertrag steht kein direktes Haltungsverbot von Tieren. Aber beim Vermieter liegt nun ein Dokument wo mir die Haltung meiner Hunde offiziell erlaubt ist. ;)
Ich würde das schon deshalb nicht verheimlichen um eventuellen Ärger im Nachhinein aus dem Weg zu gehen. :gr?:


LG Nadine und ihre beiden Jungs ! :rolleyes:

8

Donnerstag, 21. März 2013, 21:17

Hallo, Susanne, jetzt kann ich Deine Frage ein bisschen genauer beantworten, es ist ziemlich komplex .

In allererster Linie hängt es vom Mietvertrag ab.

Wenn im Mietvertrag nichts steht, also kein Verbot und auch nicht, dass die Haltung von Hunden genehmigt werden muss, brauchst Du gar nicht zu fragen. Das ist nicht neu.

Diese neue BGH - Entscheidung sagt nun bloß, dass ein genereller Ausschluss der Haltung von Hund oder Katze nicht gilt. D.h., wenn im Vertrag steht, Haltung von Hund und/oder Katz ist verboten, einfach so ohne weitere Kriterien, ist das so gut wie: keine Regelung. Also braucht man auch keine Genehmigung (wenn man konflikfähig ist und bereit, sich mit dem Vermieter notfalls anzulegen).

Wenn im Mietvertrag nun aber z.B. steht, die Haltung eines "grossen Hundes" ist verboten, ist das kein generelles Vebot mehr, fällt also nicht mehr unter die jetzt vom BGH gekippte allgemeine Regelung. Da müsstest Du m.E. wegen eines Zwerges auch nichts sagen, wohl aber, wenn Du einen Riesen einziehen lassen willst.

Mit dieser neuen Entscheidung verlagert sich das Problem nur, es wird nun Einzelfalldebatten geben. Beispiel oben: Verbot eines "grossen" Hundes - ab wann ist ein Hund groß? :D
Wenn eine Größe nach cm begrenzt ist und der Hund wird ein bisschen grösser - ??? Ein Zentimeter mehr geht noch, oder? Oder nicht? Vielleicht auch zwei ..
Jede Menge Folgeprozesse in Sicht!

Als ich mir meinen ersten Hund zulegte, war im Mietvertrag die Haltung eines "Kleinhundes" gestattet. Nun hatte ich mein Mittelschnauzerwelpchen und bangte. Und das Mädel wuchs ...
Einmal hielt ein LKW-Fahrer an der Straße und beglückwünschte mich zu meinem schönen Riesenschnauzer. Mir entgleiste alles, und ich beteuerte, das sei doch ein Mittel ... Da lachte er sich scheckig und sagte, er habe Riesen gezüchtet und kenne sie, wenn er welche sehe ... Da hätte ich bei einem strengen Vermieter auch heute schlechte Karten (der damals war aber ganz lieb und lachte, als er der Maus begegnete).

Wenn Ihr eine neue Wohnung sucht und Hundi ist schon da, kann ich mir kaum vorstellen, wie Ihr das verschweigen wollt. Stell Dir vor, erst mal spricht keiner drüber und alles ist paletti - und dann kommt der Vertrag, in dem z.B. steht, nur die Haltung von stummen Hunden werde erlaubt oder, die Hausgemeinschaft müsse zustimmen - dann damit rüberzukommen, dass da mmmhhh noch ein klitzekleines :rolleyes: usw. - das kann ziemlich ins Auge gehen :thumbdown:
Da würde ich an Eurer Stelle Zwergi lieber unter den Arm nehmen und direkt und gleich sagen, gegen soooo was liebes und süßes hätte doch bestimmt keiner etwas einzuwenden. Wenn da schon Einwände kommen, gäbe es auch später wahrscheinlich Ärger.

Viel Glück!
Müp

Sumi

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9

Donnerstag, 21. März 2013, 22:48

Ich würde dem Vermieter die Hunde nicht komplett verheimlichen... aber vielleicht auch nicht direkt im Gespräch in den ersten 5 Minuten erwähnen... sondern mehr so nach dem Motto "ach übrigens haben wir 2 kleine Hunde, die super verträglich sind, selten bellen und wohlerzogen sind - die sitzen im Auto, wenn sie möchten könnten Sie sich die mal ansehen" ;)

Na mal sehen - erstmal musses mit Gießen klappen... mal sehen ;)
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Susanne
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Paulinchen

unregistriert

10

Samstag, 30. März 2013, 14:18

Hallo,

Bei unserer derzeitigen Wohnungssuche stelle ich immer zwei Fragen nähmlich 1. "Ist die Wohnung noch zu haben?" und wenn Positiv beantwortet 2." Wie siehts mit Hunden aus?" aus der Reaktion erkennt man leicht ob die Verwaltung bzw. Vermieter Positiv oder Negativ oder eher Verhalten gegenüber Hunden eingestellt ist.
Bei Positiven Reaktionen wird eigentlich nie nach der Rasse gefragt und bei Verhaltener Reaktion wird schonmal gefragt ob es ein Kampfhund ist oder wie groß der Hund ist, wieviele es sind und was es denn für Hunde sind. Bei Negativer naja das kann sich jeder ausmalen :D
Auch wenn ein Vermieter schreibt das Hunde kein Problem sind kann man so ganz gut abschätzen ob man nach Einzug der Buhmann oder Frau ist.

Frohe Ostern von Marco und seinen drei Mädels

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