Hallo, Susanne, jetzt kann ich Deine Frage ein bisschen genauer beantworten, es ist ziemlich komplex .
In allererster Linie hängt es vom Mietvertrag ab.
Wenn im Mietvertrag nichts steht, also kein Verbot und auch nicht, dass die Haltung von Hunden genehmigt werden muss, brauchst Du gar nicht zu fragen. Das ist nicht neu.
Diese neue BGH - Entscheidung sagt nun bloß, dass ein genereller Ausschluss der Haltung von Hund oder Katze nicht gilt. D.h., wenn im Vertrag steht, Haltung von Hund und/oder Katz ist verboten, einfach so ohne weitere Kriterien, ist das so gut wie: keine Regelung. Also braucht man auch keine Genehmigung (wenn man konflikfähig ist und bereit, sich mit dem Vermieter notfalls anzulegen).
Wenn im Mietvertrag nun aber z.B. steht, die Haltung eines "grossen Hundes" ist verboten, ist das kein generelles Vebot mehr, fällt also nicht mehr unter die jetzt vom BGH gekippte allgemeine Regelung. Da müsstest Du m.E. wegen eines Zwerges auch nichts sagen, wohl aber, wenn Du einen Riesen einziehen lassen willst.
Mit dieser neuen Entscheidung verlagert sich das Problem nur, es wird nun Einzelfalldebatten geben. Beispiel oben: Verbot eines "grossen" Hundes - ab wann ist ein Hund groß?
Wenn eine Größe nach cm begrenzt ist und der Hund wird
ein bisschen grösser - ??? Ein Zentimeter mehr geht noch, oder? Oder nicht? Vielleicht auch zwei ..
Jede Menge Folgeprozesse in Sicht!
Als ich mir meinen ersten Hund zulegte, war im Mietvertrag die Haltung eines "Kleinhundes" gestattet. Nun hatte ich mein Mittelschnauzerwelpchen und bangte. Und das Mädel wuchs ...
Einmal hielt ein LKW-Fahrer an der Straße und beglückwünschte mich zu meinem schönen Riesenschnauzer. Mir entgleiste alles, und ich beteuerte, das sei doch ein
Mittel ... Da lachte er sich scheckig und sagte, er habe Riesen gezüchtet und kenne sie, wenn er welche sehe ... Da hätte ich bei einem strengen Vermieter auch heute schlechte Karten (der damals war aber ganz lieb und lachte, als er der Maus begegnete).
Wenn Ihr eine neue Wohnung sucht und Hundi ist schon da, kann ich mir kaum vorstellen, wie Ihr das verschweigen wollt. Stell Dir vor, erst mal spricht keiner drüber und alles ist paletti - und dann kommt der Vertrag, in dem z.B. steht, nur die Haltung von stummen Hunden werde erlaubt oder, die Hausgemeinschaft müsse zustimmen -
dann damit rüberzukommen, dass da mmmhhh noch ein klitzekleines
usw. - das kann ziemlich ins Auge gehen
Da würde ich an Eurer Stelle Zwergi lieber unter den Arm nehmen und direkt und gleich sagen, gegen soooo was liebes und süßes hätte doch bestimmt keiner etwas einzuwenden. Wenn da schon Einwände kommen, gäbe es auch später wahrscheinlich Ärger.
Viel Glück!
Müp