Hallo zusammen, folgenden Hinweis zu Veranstaltungen fand ich kürzlich auf der HP eines großen Hundesportvereins:
"Achtung Meldestelle - in gelben Impfausweisen gelten Tollwutimpfungen generell nur ein Jahr. In den blauen Europäischen Impfausweisen hingegen gilt eine Impfung so lange, wie es vom Tierarzt eingetragen wurde!"
Auf einer Sachkundeschulung für Trainer und Leistungsrichter wurde dies wohl noch kürzlich so gelehrt und mit einer möglichen Prüfung der Impfpässe seitens des Amts-TAs am Veranstaltungstag begründet. Da es auch in anderen Vereinen leider immer noch Probleme für einzelne, nicht jährlich geimpfte Hunden gibt, auch hier nochmal kurz die Regelungen, die ich für obigen Verein zusammengeschrieben habe:
Tierärztliche Einträge in den gelben Ausweis mit dem Vermerk "Tollwutimpfung gültig bis" haben Bestand, unabhängig davon, ob ein Feld für die Gültigkeitsdauer vorgesehen ist, oder der Tierarzt den Vermerk handschriftlich hinzufügt. Also gelten auch in den gelben Impfpässen 2- bis 3-jährig eingetragene Impfintervalle für Tollwut je nach Herstellerempfehlung - so auch die Bestätigung einer Kollegin aus dem Veterinäramt.
Nun gibt es noch den Fall, daß nur das Impfdatum, nicht aber das Gültigkeitsdatum eingetragen wurde und auch hier gibt es eindeutige Regelungen:
Gemäß
Tollwutverordnung §1, Abs. 3b) besteht:
"wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut im Falle von Wiederholungsimpfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt". Allerdings liegt die Nachweispflicht hierfür beim Hundehalter, sprich: hat jemand einen gelben Ausweis ohne Eintrag "gültig bis", müßte er den Beipackzettel des Impfstoffes mitführen, aus dem die Dauer des Impfschutzes hervorgeht.
Hintergrund ist, daß es noch Impfstoffhersteller gibt, die jährliche Intervalle angeben oder evtl. Hunde im Ausland geimpft wurden und der Impfschutz dort ebenfalls nur 1Jahr "gültig" ist. Genau dieser Punkt könnte mal Probleme machen, wenn ein Amts-TA auf einer Veranstaltung die Impfpässe prüft - allerdings auch keine großen in Zeiten des mobilen Internets denke ich...
Link Tollwutverordnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundes…1991/gesamt.pdf
und zur Verbringung von Tieren ins Ausland eine ähnliche Definition (in Pflichtzeiten des EU-Passes nur am Rande interessant):
Entscheidung 2005/91:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU…061:0061EDF
VO 998/2003:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU…001:0009EDF
Die aktuellen Empfehlungen gelten in etwa seit 2005 und hier
Änderung der Tollwut-Verordnung ist erfolgt! haben wir bereits 2006 diskutiert - warum ich das nochmal hochhole? Noch 2012 wird eine Bekannte von mir aus einem Verein für Therapiehunde ausgeschlossen, weil sie nicht bereit ist, ihren Hund jährlich nachimpfen zu lassen...
Also, nix erzählen lassen und weitersagen, steter Tropfen höhlt den Stein!
LG Ela
Edit: Smileys im Link ohne Beabsichtigung oder Möglichkeit der Entfernung...