ich mußte das mal hier rein setzen, ist aus einem anderen forum
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Zitat:
Allgemeine FAQs zu Dänemark:
FAQ‘S
Allgemeine Fragen zum Hundegesetz in Dänemark:
Wann wurde das Gesetz eingeführt?
Das Gesetz trat am 17. März 2010 in Kraft.
Was bedeutet das dänische Hundegesetz für die Hunde und deren Besitzer, welche Konsequenzen bringt das Gesetz mit sich?
Das Gesetz umfasst besonders ein Zucht- und Halteverbot für 13 Hunderassen und Mischlinge mit diesen Rassen, die als unwiderlegbar gefährlich angesehen werden. Dies bedeutet auch, dass keine Möglichkeit besteht um nachzuweisen, dass ein Hund dieser Rassen ungefährlich ist. In der Folge fanden seit Einführung des Gesetzes bereits über 1400 unschuldige Hunde den Tod.
Des Weiteren ist die Beweislast umgekehrt, sprich es obliegt dem Besitzer zu beweisen, dass sein Hund entweder vor Einführung des Gesetzes geboren wurde oder keiner der verbotenen Rassen angehört und auch kein Mischling aus einer dieser Rassen ist. Dies ist bei Mischlingen so gut wie unmöglich.
Die Polizei hat die Entscheidungsgewalt, das heisst, dass die Polizei Hunde konfiszieren und über ihr Leben entscheiden kann. Dies stellt ein grosses Problem darstellt, da die Rassebestimmung von ungeschulten Beamten durchgeführt wird, während Gutachten und Rassebestimmungen durch Hundesachkundige, wie Tierärzte negiert werden.
Zum Tode verurteilte Hunde werden in polizeilich ausgesuchten Tierpensionen untergebracht, wo der Besitzer meist nicht einmal mehr Zugang zu seinem Tier hat. Schliesslich erfolgt die Einschläferung in privaten Tierkliniken.
Ein zusätzliches Problem dieses Hundegesetzes ist, dass Hunde aller Rassen aufgrund von Bagatellen, wie Rangeleien mit kleineren Verletzungen eingeschläfert werden können, da dies dann oft fälschlicherweise als schwere Bissverletzung eingestuft wird.
Welche Rassen sind durch das dänische Hundegesetz verboten?
Folgende Rassen und Mischlinge mit diesen Rassen sind seit Einführung des Gesetzes verboten:
Pitbull
Tosa Inu
American Staffordshire
Fila
Brasil
ero
Dogo Argentino
Boerboel
Amerikanische Bulldogge
Kangal
Zentral
asiatischer Owtscharka
Südrussischer Owtscharka
Tornjak
Saplaninak
Was passiert mit den Hunden der oben genannten Rassen, die schon vor Einführung des Gesetzes gehalten wurden?
Für die oben genannten Rassen, mit Ausnahme des Pitbullterriers und des Tosa Inus gibt es einer Übergangsordnung.
Hunde die vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden, dürfen behalten werden, jedoch sind
folgende Auflagen zu erfüllen:
Hunde, die sich auf öffentlichen Wegen und Plätzen befinden, sind grundsätzlich an
einer 2 m langen Leine und mit einem fest verschlossenen Maulkorb zu führen.
Die Hunde dürfen weder verschenkt noch verkauft werden.
In sog. Hundewäldern, dürfen diese Hunde ohne Leine jedoch mit einem gesicherten Maulkorb ausgeführt werden.
Hunde der o.g. Rassen, die nach dem 17. März 2010 angeschafft werden, dürfen von der Polizei getötet werden.
Es besteht keinerlei Möglichkeit des Nachweises der Ungefährlichkeit und damit der Aufhebung der Auflagen wie Leine und Maulkorb. Dies ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Hunde die aussehen wie eine der o.g. Rassen oder deren Kreuzungen und keinerlei Dokumente vorweisen können, werden automatisch als Listenhunde eingestuft.
Es ist nicht gesetzlich festgelegt worden, welcher Art die Dokumente sein müssen, die ein Besitzer vorzuweisen hat um seinen Hund aus einer spezifischen Rasse heraus zu entlasten.
Fragen rund um die Bestimmung der Rassen:
Warum lässt man nicht einfach einen DNA-Test machen um die Rasse zu bestimmen?
Weil DNA-Tests in Dänemark zur Bestimmung der Hunderasse nicht anerkannt sind.
Warum legt man nicht eine Ahnentafel vor um die Rasse zu beweisen?
Ahnentafeln werden durch Züchter ausgestellt und nicht durch offizielle Ämter, deswegen können auch diese Dokumentationen durch die Behörden als Beweis abgewiesen werden.
Fragen zur Ein- und Ausfuhr von Hunden, welche von der Rasseliste betroffen sind:
Dürfen Hunde, welcher einer der 13 Rassen oder deren Mischlinge von Touristen eingeführt werden?
Nein. Auch für Touristen ist es verboten die o.g. Rassen nach Dänemark einzuführen, sei es auch nur für einen Ferienaufenthalt.
Davon ausgeschlossen sind Hunde die sich im Transit durch Dänemark befinden, jedoch nur dann, wenn die Hunde das Fahrzeug nicht verlassen.
Warum vermittelt man beschlagnahmte Hunde nicht einfach ins Ausland, um sie von der bevorstehenden Tötung zu retten?
Dies ist leider nicht möglich, da gemäss dänischem Gesetz sowohl die Weitervermittlung, als auch die Ausfuhr von beschlagnahmten Hunden verboten ist.
Text Desiree Hunziger Fairdog.eu
Auch im restlichen Europa gibt es die Rasseliste, mit Auflagen, erhöhte MWST. - und auch Tötungen (aufgrund zuvieler Tierheiminsassen) werden schon wieder ueberlegt. Aus dem ganzen ist daraus Fairdog.eu enstanden. Fairdog.eu tritt fuer alle Hunde in Europa ein. Über Fairdog
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Fair Dog ist ein Verein der ohne politisches oder eigennütziges Interesse, für alle Hunde und Hundebesitzer arbeitet, damit diese unter fairen und gleichwertigen Bedingungen in Europa leben können. Fair Dog arbeitet für ein funktionierendes Miteinander verantwortungsbewusster Hundehalter und gut erzogenen Hunden. Fair Dog arbeitet für das Recht aller Hunde zu Leben und ihrer gesetzlichen Stellung unabhängig von Rasse oder Aussehen Fair Dog’s Ziel ist die Revision der geltenden Hundegesetze in Europa in Bezug auf Rasselisten und Verbote
Fair Dog’s oberstes Ziel ist es juristische und politische Arbeit zur Abschaffung der Rasselisten in Europa zu leisten!
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Fair Dog will ungerechte Hundegesetze in ganz Europa kippen und Rasseverbote aufheben.
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Fairdog.eu möchte vor das Eu-Gericht ziehen - es soll gegen die Rasselisten gekämpft werden! Denn nicht der Hund sollte im Blickpunkt sein, sondern wie in Schweden: Das Augenmerk liegt auf den Halter.
ich sitze hier nur und heule