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Tinolisa

unregistriert

21

Montag, 8. Oktober 2012, 02:54

Wenn beide Hunde frei laufend waren, trifft den Halter des gebissenen Hundes eine Teilschuld, die Versicherung zahlt nur, wenn der Gebissene an der Leine war. Ich habe noch nie gehört, dass eine Versicherung dem Halter des angeleinten Hundes eine Teilschuld aufgebrummt hat. Das ist echt dreist, das wäre so als würde die KFZ-Versicherung bei einem Unfall nicht zahlen, weil der Fahrer des kaputten Autos im Straßenverkehr war. Wäre er zuhause geblieben, wäre nichts passiert, also ist trägt er Mitschuld.
Bei einem Anwalt erkundigen ist bestimmt keine schlechte Idee.
Aber ganz davon ab, müßte der Halter der Schäferhündin sein Mädel so gut kennen, dass er andere vorwarnt. Die hat das bestimmt nicht zum 1.Mal gemacht. Vernünftige Halter tun das, falsch: die rufen ihren Hund und halten ihn fest!

Sumi

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Mitglied

22

Montag, 8. Oktober 2012, 08:06

das wäre so als würde die KFZ-Versicherung bei einem Unfall nicht zahlen, weil der Fahrer des kaputten Autos im Straßenverkehr war.

Du wirst lachen, aber genau das ist meinem Männe passiert. Im tiefsten Winter im Schwarzwald unterwegs, wird vonnem SUV in einer Kurve überholt (wohlgemerkt bei Schnee und Eis), wurde gerammt - und bekam 25% Teilschuld weil er bei dem Wetter nicht auf der Straße hätte sein sollen. Er ist KOCH!!! Da ist es normal um Mitternacht bei Wind und Wetter auf der Straße zu sein (Heimweg).
Heute weiß er, dass er am Telefon bei der Polizei nur hätte sagen müssen dass ihm der Nacken weh tut, dann wärs potentieller Personenschaden und sie hätten ausrücken MÜSSEN... bei Blechschäden besteht keine Verpflichtung.

Hinterher ist man immer schlauer :rolleyes:
Signatur von »Sumi« LG
Susanne
_____________
Heut' mach ich mir kein Abendbrot, heut' mach ich mir Gedanken!

Liljakk

unregistriert

23

Montag, 8. Oktober 2012, 08:20

Wenn beide Hunde frei laufend waren, trifft den Halter des gebissenen Hundes eine Teilschuld, die Versicherung zahlt nur, wenn der Gebissene an der Leine war. Ich habe noch nie gehört, dass eine Versicherung dem Halter des angeleinten Hundes eine Teilschuld aufgebrummt hat. Das ist echt dreist, das wäre so als würde die KFZ-Versicherung bei einem Unfall nicht zahlen, weil der Fahrer des kaputten Autos im Straßenverkehr war. Wäre er zuhause geblieben, wäre nichts passiert, also ist trägt er Mitschuld.
Bei einem Anwalt erkundigen ist bestimmt keine schlechte Idee.
Aber ganz davon ab, müßte der Halter der Schäferhündin sein Mädel so gut kennen, dass er andere vorwarnt. Die hat das bestimmt nicht zum 1.Mal gemacht. Vernünftige Halter tun das, falsch: die rufen ihren Hund und halten ihn fest!


So nun muss ich dochmal, das markierte ist so nicht richtig !

Als Beispiel:

Schäferhund angeleint...kleiner Hund z.B. Yorki läuft hin, Schäferhund beisst Yorki => wer zahlt ??
zumindest zum Teil die Haftpflicht des DSH-Halters ! (wenn nicht sogar vollständig)
Begründung:
bei der Hundehalterhaftpflicht handelt es sich um eine Gefährdungshaftung ! Da von einem großen Hund eine potentiell größere "gefährdung" ausgeht hat dieser lt. Versicherungsgesetz auch eine Teilschuld, selbst wenn er in unseren Augen keine Schuld hat, weil ja angeleint !

Liljakk

unregistriert

24

Montag, 8. Oktober 2012, 08:24

Zitat:

Eine Gefährdungshaftung ist eine Haftung für Schädigungen, die aus einer erlaubten Gefahrenquelle heraus resultieren. Hierzu zählt beispielsweise das Halten eines Hundes als Luxustier. Der Hundehalter ist auch dann für seinen Hund haftbar, wenn ihn selber keinerlei Schuld trifft. Der Grundgedanke der Gefährdungshaftung bei der Tierhaltung ist die Tatsache, dass der Halter allein durch den Besitz des Hundes eine Gefahrenquelle für seine Umwelt schafft. Die Gefährdungshaftung ist im Rahmen einer Hundehaftpflicht abgedeckt.

Yoko Ono

unregistriert

25

Montag, 8. Oktober 2012, 11:04

bin auch mal gespannt wie´s ausgeht

Hallo, hatten in der Familie vor Jahren den Fall, daß der Hund meines Bruders ;( öfter mal einen anderen Rüden ;( gepierct hat. Diese "Beißvorfälle" wurden dann von der Versicherung ausgeschlossen, bzw. ihm wurde eine Kündigung bei dieser Gesellschaft nahe gelegt. Selbst hatte ich zum Glück noch nie solch einen Fall und bin echt mal gespannt was rauskommt.

LG Eva

Tinolisa

unregistriert

26

Montag, 8. Oktober 2012, 18:05

Wenn eine Versicherung mich ablehnt, heißt das aber noch lange nicht, dass ich nicht haften muss. Eigentlich müßte der Halter dann selbst ran. Eine Versicherung ist doch nur die Absicherung für den Halter, um die Kosten nicht tragen zu müssen.
Meine persönlichen Erfahrung sind leider nur die des haftenden Halters, weil mein letzter Hund sehr groß und sehr dominant war. In der Regel war er derjenige, der am Ende oben stand. Ich fand immer, dass die Kloppereien schon ärgerlich genug waren, aber wenn Tierarztkosten noch dazu kamen, wäre es mir nicht im Traum eingefallen, die Schuldfrage so zu drehen, dass auch noch Kosten für den anderen Halter entstehen. Ich finde, das ist eine Selbstverständlichkeit.
das wäre so als würde die KFZ-Versicherung bei einem Unfall nicht zahlen, weil der Fahrer des kaputten Autos im Straßenverkehr war.

Du wirst lachen, aber genau das ist meinem Männe passiert....

Das ist echt der Hammer.... und wenn ich Messer in der Küche habe, bin ich selbst Schuld, wenn ich mit einem von einem Einbrecher erstochen werde.... ich weiß ja, dass es kuriose Rechtsentscheidungen gibt, aber "selber Schuld, wenn ich bei Schnee Auto fahre" ist wirklich krass.

Philiandela

unregistriert

27

Dienstag, 9. Oktober 2012, 12:29

Hallo zusammen,
wer wem etwas zu zahlen hat, hängt von vielen Faktoren ab, die wir in diesem Fall gar nicht kennen.
Zunächst muss das Risiko überhaupt versichert sein (der Hund), zusätzlich auch die Gefahr (beissen). Die Vermutung liegt nahe, daß die Gefahr des Bisses beim gegnerischen Hund ausgeschlossen wurde, obwohl der Hund selbst versichert ist. Zwar ist meine Zeit als Versicherungskauffrau schon ein paar Jahre her, aber ich kenne keine Gesellschaft, die den Hundebiss von vornherein aus dem Vertrag ausschließt - anscheinend gab es hier tatsächlich schon Vorkommnisse.

Zitat von »Clara« Meine Vermutung ist ja, dass der Schäferhundhalter bereits zu viele Schadenfälle verursacht hat und nun die Versicherung eine Zahlung ablehnt.


.....das geht meines erachtens auch nicht.....dann müßten sie nocheinmal bezahlen und dann ihrerseits dem Versicherungsnehmer kündigen.

Habt ihr angegeben, daß beide Hunde freilaufend waren ?


Doch - meiner Meinung nach geht das! Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht ist die Hundehalterhaftpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben und der Versicherer kann den Vertrag gestalten wie er möchte. Der Besitzer ist dann gegen andere Gefahren versichert (z.B. Autounfall durch Freilaufen), der Versicherer seinerseits möchte aber ein erhöhtes Risiko bei diesem Hund nicht tragen - und das aus guten Gründen: erstens müßten sie bei diesem Hund überdurchschnittliche Entschädigungssummen leisten und zweitens die Beiträge (für alle) erhöhen. Einen Golf Haftpflicht zu versichern kostet auch mehr als andere Autos - weil das Risiko beim Fahrer lt. Unfallstatistiken höher ist, einen Unfal zu verursachen.

Ob ein Hund angeleint ist, spielt auch eine Rolle, aber nicht ausschließlich - in jedem vorstellbaren Fall (Beisser/Gebissener mit oder ohne Leine, Gegenüber auch/oder eben nicht) kann eine vollständige, teilweise oder gar keine Zahlung möglich sein - ist die Schuldfrage nicht eindeutig klärbar, wird geteilt (was oft der Fall ist). Aussagen wie "bei mir war es mal so daß, ..." sind also nicht pauschal auf Beissvorfälle übertragbar.

Und noch etwas: es muss nicht immer schlecht sein, wenn eine Versicherung NICHT bezahlt: als Haftpflichtversicherer soll sie auch ungerechtfertigte Ansprüche für seine Versicherten ablehnen und sozusagen als deren Anwalt fungieren - und dann zahlt tatsächlich (und idealeweise auch berechtigt): niemand.

Ich würde hier meine eigene Vesicherung einschalten und nachfragen, ob sie eine solche Vertragsgestaltung kennt und wie man an Auskünfte der gegnerischen Versicherung herankäme - evtl. fragen die dann aus Service selbst nach und erhalten ganz andere/schnellere Auskünfte als eine Privatperson. Ausserdem würde ich von der gegnerischen Versicherung eine schriftliche Erklärung verlangen, aus der hervorgeht, wer und was versichert ist und welcher Ablehnungsgrund vorliegt. Ist nämlich Hund und Halter versichert und die Gefahr "Biss" nicht, müßte der Halter privat eintreten.

LG Ela

Clara

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28

Dienstag, 9. Oktober 2012, 17:07

Danke allen für die bisherigen Beiträge.
Ich würde hier meine eigene Vesicherung einschalten und nachfragen, ob sie eine solche Vertragsgestaltung kennt und wie man an Auskünfte der gegnerischen Versicherung herankäme -

@Ela. Das will gerne mal versuchen.
Wie gesagt, ich sehe das Problem auch weniger bei der gegnerischen Versicherung, als beim Halter der Schäferhündin, der sich bisher weder nach meinem Hund erkundigt, noch auf mein Anschreiben und die eingereichten Rechnungen reagiert hat.
LG
Clara
Signatur von »Clara« Der einzige Tag an dem du bereuen wirst, dass du dir einen Hund angeschafft hast, ist der Tag, an dem er von dir gehen muss. (M. Finn Drechsel)
- Ella für immer im Herzen -

29

Montag, 12. August 2013, 13:17

Hab schon in einem anderen Fred gechrieben
Wie siehts eigentlich mit der Hundehaftpflicht aus, wenn wir den Sachkundenachweis noch nicht erledigt haben :sleeping: OK..wir waren bisher zu "busy" dafür...keine Entschuldigung, ich weiß...aber diese Woche wirds bestimmt was !! Aber wie`s der Teufel will..gleich beim Spaziergang nimmt Brutus nen Radfahrer mit. Zahlt die HHV ???? Oder ist das eine willkommende Ausrede (fehlender sachkunde) nicht zu zahlen ?!

30

Freitag, 6. September 2013, 13:29

Ach übrigens...
Wir habens geschafft !!!

Stolz prangt der Nachweis im Wohnzimmer :exla: neben dem röhrenden Hirsch !!! :D

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