Am Hundeplatz hat eine Züchterin zu mir gesagt ich solle mich da auch alle Fälle an Lucys Züchterin wenden, da die das hätte gesehen haben müssen. Sie meint ich soll 1/3 des Kaufpreises einfordern.
ehrlich gestanden finde ich solche aussagen mehr als ärgerlich.
du hast den hund ja nun schon 3,5 monate - du warst ja sicherlich mit ihm auch schon beim tierarzt, als das welpengebiss noch drin war. habt ihr vorher was gesehen?
dir haben - sehr erfahrene - züchter hier geschrieben, daß es möglich ist, daß das bleibende gebiss nicht genauso "sitzt" wie das bleibende.
ab und an gibt es das von dir beschriebene phänomen. genau das kann ein züchter aber eben nicht sehen, wenn er die welpen mit 9 wochen abgibt.
das kopf- und kieferwachstum ist ein komplexer prozess und kleine ungleichentwicklungen von ober- und unterkiefer können zu solchen problemen führen. ein züchter ist aber kein hellseher, der sowas von vornherein weiss.
und das, was du beschreibst ist meiner kenntnis nach auch kein kreuzbiss. was wohl ein hinweis ist, daß noch nicht mal der tierarzt weiss, wovon er spricht.
sinnvoll ist es sicherlich, die züchterin zu informieren.
sie gleich mit forderungen zu konfrontieren halte ich aber für falsch, solange du nicht wirklich sicher bist, daß der fehler vorhanden war beim kauf. und daran zweifel ich stark.
bei den vier schnauzern, die bisher von mir (bzw. der erste von meinem vater) gekauft wurden, wurde mir (bzw. ihm) jeweils das welpengebiss vom züchter gezeigt und erklärt und der erste hund hatte eine fehlstellung schon als welpe. das war vermerkt im wurfabnahmeprotokoll und bei ihm auch auf der ahnentafel. mein vater hat damals im übrigen auch einen teil des kaufpreises erstattet bekommen, als der fehler im bleibenden gebiss erhalten blieb.
grüsse,
claudia