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1

Mittwoch, 29. Februar 2012, 12:07

Frage an Juristen oder Revierfahrer

Hallo ! Ich habe mal ne dringende Frage an die Juristen oder Revierfahrer unter euch, wenn man mit dem Dienstfahzeug einen Unfall verursacht hat muss man sich doch in vielen Firmen an dem Schaden beteiligen auch lt. Gesetzt, nun meine Frage haftet man dann höchstens mit einem Monatsgehalt für den Schaden egal wie hoch er ist, das ist mein Kenntnisstand oder mit bis zu drei Monatsgehältern :gr?: . Lg Vogti

2

Mittwoch, 29. Februar 2012, 12:19

guckst du hier:
http://www.rechthaber.com/muss-der-arbei…stwagen-zahlen/

wichtig: wer hat den schaden verursacht?
grobe oder leichte fahrlässigkeit?
hat der arbeitgeber eine vollkasko-versicherung abgeschlossen? (dann beteiligung in höhe der selbstbeteiligung ggfs.)
wenn nicht - dann ggfs. auch nur haftung bis zur höhe einer fiktiven selbstbeteiligung an der vollkasko.

ausserdem: dem arbeitgeber ist es möglich und zumutbar (und ausserdem äusserst sinnvoll für ihn) eine betriebshaftpflicht abzuschließen, die gefahren abfängt, die im rahmen der tätigkeit des betriebes auftreten.

lg claudia
Signatur von »Claudia_R« .. ich hab ja sonst nix zu tun ...

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3

Mittwoch, 29. Februar 2012, 12:23

Hallo Claudia ! Danke dir für die schnelle Rückmeldung -:- , ich schaue in den Link gleich mal rein. Lg Jeanette

Fuchstanz

unregistriert

4

Mittwoch, 29. Februar 2012, 13:14

Hallo,

der Link von Claudia ist gut.

Wobei die Frage bleibt: Was ist “mittlere”, “schwere” oder “leichte” Fahrlässigkeit?
276 BGB unterscheidet nicht nach Fahrlässigkeitsstufen.

Habe Jura nur bis zum Grundstudium studiert - und lang, lang ist es her:
Leichte Fahrlässigkeit: Kann passieren.
Mittlere Fahrlässigkeit: Sollte nicht passieren.
Grobe Fahrlässigkeit: Das darf doch nicht wahr sein.

Ich habe mal gehört, dass grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wenn sich die Gefahr im Grunde jedem "geradezu aufdrängen musste".
Wenn du dagegen einfach nur ein Dingens übersehen hast, dann ist das nur fahrlässig.

VG Steffi

5

Mittwoch, 29. Februar 2012, 13:20

Hallo ! Danke schon mal an alle für eure Rückmeldung, ihr seid wie immer super. -:- Mal ne kurze Beschreibung der Sachlage, beim Rückwärtsfahren gegen parkenden LKW geknallt. Lg Vogti

iris judith

unregistriert

6

Mittwoch, 29. Februar 2012, 13:25

Hallo Jeanette, in der Regel sind doch FirmenPKW vollkasko versichert! :gr?:
Selten sind diese PKW nicht geleast, oder finanziert und dann entsprechend versichert.
Abgesehen davon, wäre es doch nur leicht fahrlässig-denke ich.

Du hast aber auch ein Pech.

7

Mittwoch, 29. Februar 2012, 13:34

Hallo Iris ! Es hat eine Bekannte erwischt und das einzige was wir bis jetzt wissen ist, das sie anteilig was zahlen muss von dem Schaden. Nun bin ich ja auch immer dienstlich mit Fahrzeug unterwegs und mir geht eh schon immer die Muffe das mit dem Auto mal was passiert und ich habe da ehrlich gesagt keine Ahnung was dann richtig oder falsch ist. Habe vorhin lange mit meiner Bekannten telefoniert und dann hier mal die Anfrage gestartet, weil ich ihr dazu auch nix genaueres sagen konnte und hier sind ja doch einige vom Fach. Lg Vogti

iris judith

unregistriert

8

Mittwoch, 29. Februar 2012, 13:42

Juhu, dann hattest du ja mal kein Pech :hopp:

Wollen wir hoffen, dass deine Bekannte nicht zur Kasse gebeten wird.
Wenn sie nicht unter Alkohol-oder Drogeneinfluss stand und auch nicht mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr, sollte für sie ja
eigentlich nicht zahlen müssen.

9

Mittwoch, 29. Februar 2012, 13:52

Na ja ich leide ja trotzdem immer mit, ich habe auf alle Fälle den Link von Claudia schon mal weiter gegeben und meine Bekannte weiss das ich mir Infos von euch hole, tja erwischen kann es jeden, wichtig ist ja erst mal das Mensch und Hund heil geblieben sind. Ich fahre wohl heute Abend auch mit einem komischen Gefühl in die nächsten fünf Nächte. Lg Vogti

10

Mittwoch, 29. Februar 2012, 14:24

... ich zitier mal aus dem o.g. link:

"Wichtig: Hat der Arbeitgeber für den Dienstwagen keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, muss der Arbeitnehmer i.d.R. nur die Kosten einer fiktiven Selbstbeteiligung zahlen (ggf. sogar bei grober Fahrlässigkeit). Argument: Der Arbeitgeber hätte das Risiko durch den Versicherungsabschluss leicht vermeiden können."

die selbstbeteiligung einer vollkasko ist ja variabel, aber z. b. der leihwagen, den ich letztens von meiner werkstatt hatte, hat eine SB bei vollkasko von 500,00 euro.
das ist zwar auch nicht wenig, aber umbringen tut es einen auch nicht.

denn auch ein arbeitgeber hat ja seine handlungen mit einer gewissen sorgfalt zu tätigen - und der abschluss einer vollkasko liegt, beim überlassen des wagens zu dienstzwecken an einem mitarbeiter, ja nun nicht ganz so fern.

lg claudia
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