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DieLuna

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31

Montag, 16. Juni 2014, 08:56

Nein, Kampfhunde sind Riesen in Frankreich nicht-aber man arbeitet dran. Da war mal ne Doku über Rechtsradikale (Franzosen) im TV, die meisten von denen waren vorbestraft und durften in Frankreich keine Kampfhunde halten. So sind sie dazu übergegangen, Riesen zu halten, abzurichten und aggressiv zu machen. Daher überlegt der französische Staat schon eine Weile, ob er den Riesen nicht auch ins Hundegesetz aufnehmen sollte.

LG Susa

edit: auf die Schnelle mal gefunden:

Ordnungswidrigkeiten in Stuttgart im Sinne des Polizeigesetzes
Ordnungswidrig im Sinne von § 18 des Polizeigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder
fahrlässig

12. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 einen Kampfhund nicht dauerhaft unfruchtbar macht,
13. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 der Ortspolizeibehörde den Nachweis der Unfruchtbarmachung nicht vorlegt,

Ehrlich-die haben doch nen Platten!!!!

iris judith

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32

Montag, 16. Juni 2014, 10:30

Hallo,

Hundesteuer Bochum
€ 144,oo pro Hund
ab dem 2. Hund € 148,00 PRO Hund
ab dem 3. Hund € 192,oo PRO ! :-O Hund

...und Abfalleimer finden sich dennoch kaum im Stadtgebiet, nicht mal auf Parkplätzen am Waldrand...... 8)

DieLuna

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33

Montag, 16. Juni 2014, 10:48

Hallo Iris, das wäre für mich ein Grund in n Dorf nach nebenan zu ziehen!!!! Die spinnen doch-144 € und am Besten noch selbst Müllbeutel kaufen. Ich finde es nur dreist!!!

LG Susa

iris judith

unregistriert

34

Montag, 16. Juni 2014, 10:52

Susa, bis vor 4 Wochen hatte ich drei Hunde! :rolleyes:

macht € 576,00.....damit könnte man sicherlich gut einige Mülleimer anschaffen und leeren lassen 8o

Weisshase

unregistriert

35

Montag, 16. Juni 2014, 11:04

Hallo,

Bei uns gibt es sie, die Zwingersteuer, kostet 72,00 € :)

Voraussetzungen dafür: mindestens 2 rassereine Hunde, der gleichen Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, mind. alle 3 Jahre einen Wurf.

Ansonsten Hundesteuer für den 1. Hund 132 €, für den 2. und jeden weiteren 264 € :(

LG Andrea

DieLuna

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36

Montag, 16. Juni 2014, 11:14

Susa, bis vor 4 Wochen hatte ich drei Hunde! :rolleyes:

macht € 576,00.....damit könnte man sicherlich gut einige Mülleimer anschaffen und leeren lassen 8o


Boah, das ist echt heftig. Da bin ich bei uns günstig dran.

Andrea, die Vorraussetzungen sind bei uns ebenso. Nur, dass die Zwingersteuer komplett entfällt, wenn man züchtet. Und ansonsten ist es billiger.

LG Susa

Colonia

unregistriert

37

Montag, 16. Juni 2014, 12:07

Die spinnen doch-144 € und am Besten noch selbst Müllbeutel kaufen. Ich finde es nur dreist!!!

Ich möchte nur mal leise zu bedenken geben, dass
a) Hundesteuer eine " Luxussteuer " ist
b) es kein Grundrecht ist und auch nicht gegen die Menschenwürde verstößt, wenn man keinen Hund hält.
Mit simplen Worten: wenn`s mir nicht passt ( oder zu teuer ist ), brauch ich auch keinen zu halten. Deswegen sind doch andere nicht " gestört ".
Fakt ist doch, dass der Staat Einnahmen generieren muss ( auch über Luxussteuern, da gibt es noch andere ) und , bevor wir dass jetzt vergessen: der Staat sind wir :!:

38

Montag, 16. Juni 2014, 12:30

Die spinnen doch-144 € und am Besten noch selbst Müllbeutel kaufen. Ich finde es nur dreist!!!

Ich möchte nur mal leise zu bedenken geben, dass
a) Hundesteuer eine " Luxussteuer " ist
b) es kein Grundrecht ist und auch nicht gegen die Menschenwürde verstößt, wenn man keinen Hund hält.
Mit simplen Worten: wenn`s mir nicht passt ( oder zu teuer ist ), brauch ich auch keinen zu halten. Deswegen sind doch andere nicht " gestört ".
Fakt ist doch, dass der Staat Einnahmen generieren muss ( auch über Luxussteuern, da gibt es noch andere ) und , bevor wir dass jetzt vergessen: der Staat sind wir :!:




Oh ja der Staat sind wir :O - und die Städte /Kommunen handhaben dies ganz so wie es ihnen passt - keine 20 km von uns (Eschborn ) gibbet gar keine Hundesteuer zu zahlen ???
deren Hunden kacken auch - nicht mehr und nicht weniger -
.. und für die gut 1000 Euro , die ich für mein Rudel jährlich Hundesteuer "latze" muss ich mir die Kackbeutel noch selbst kaufen und die Behälter hierfür und die Behälter "für Nachher " sind auch kaum oder unzureichend vorhanden , um die vollen Tütchen abzuladen ..., :m: , die schlepp ich dann mit mir :wacko:

ich weiß ich weiß - die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden , aber für die viele Hundesteuer die unsere Stadt einnimmt , dürfte man das doch trotzdem erwarten dürfen :gr?:
Signatur von »Nani« Liebe Grüße Christiane mit ihren Riesen - und Zwergschnauzern - www.heichrina.de

Du bist zeitlebens für das verantwortlich was Du Dir vertraut gemacht hast .

Egal wie wenig Geld und Besitz Du hast - einen Hund zu haben macht Dich reich !

39

Montag, 16. Juni 2014, 13:16

Hundesteuer -"Krampf"

Kleiner Denk-Anstoß die unsinnige Hunde-Steuer zu "Überdenken " und dafür zu kämpfen dass sie abgeschafft wird - da völlig unsinnig und nur zur Abzocke gedacht :m:

Teil 1 :


Hallo,
ich habe mich mit dem Thema Hundesteuer intesiv auseinander gesetzt, und habe ein paar Infos die ich nachfolgend mal einstelle.

10 Denkfehler und Ihre Entkräftung

Annahme 1: Die Hundesteuer ist ein Instrument moderner Kommunalpolitik und erst wenige Jahrzehnte alt.

Falsch!
In Deutschland gibt es die Hundesteuer nunmehr seit knapp 200 Jahren. Sie wurde - ursprünglich aus England stammend - zu Beginn des 19. Jahrhunderts (Oktober 1810) erstmals in Preußen als Luxussteuer eingeführt. Damals zahlte man für das Halten von Katzen, Pferden, Enten und Stubenvögeln, für den Besitz eines Klaviers oder Pferdeschlittens sowie für das Halten von Dienstboten solche Luxussteuern. Von diesen Steuerarten aus der Kuriositätenkiste vergangener Tage konnte sich als einzige die Hundesteuer bis heute erhalten.

Annahme 2: Die Hundesteuer existiert außer in Deutschland auch in allen anderen europäischen Staaten.

Falsch!
Nur in wenigen europäischen Ländern, darunter Deutschland, gibt es noch die Hundesteuer. Heute unter der Bezeichnung Aufwandssteuer, weil der Begriff Luxussteuer (wie auch Hundesteuer) nicht mehr zeitgemäß ist. Viele europäische Länder haben den Sinn und die Notwendigkeit des Hundesteuerwegfalls klar erkannt und dementsprechend gehandelt: Sie haben Sie wegen ethischer, moralischer und verfassungsrechtlicher Bedenken sinnvollerweise abgeschafft. Frankreich mit dreimal mehr Hunden als Deutschland hat die Hundesteuer bereits 1979 abgeschafft. England, die Hundehochburg Europas mit viermal mehr Hunden, im Frühjahr 1990. In Dänemark gibt es seit 1972 keine Hundesteuer mehr, in Schweden wurde sie 1995 abgeschafft. Dazu zählen noch Belgien, Spanien, Italien, Griechenland, Ungarn und Kroatien. Im Gegenzug hält man in Deutschland jedoch an einer solch grob sittenwidriger Tierhaltesteuer stur und beharrlich mit der Absicht der Einnahmeerzielung fest.

Annahme 3: Die Höhe der Hundesteuer wird bundesweit einheitlich geregelt; eine Selbstbedienung der Kommunen und Gemeinden durch übertrieben hohe Sätze ist unmöglich.

Falsch!
Durch den Wegfall der Hundesteuer als Ländergesetz der Bundesländer (mit für Kommunen aufgezeigten Höchstgrenzen) wird eine Selbstbedienung für die Gemeinden durch übertrieben hohe Hundesteuersätze überhaupt erst möglich. Durch den seit vielen Jahren andauernden Druck kommunaler Spitzenverbände und des Städte- und Gemeindebundes haben die Länder durch eine umfassende Novellierung des Kommunalabgabengesetzes die Hundesteuer als Landesgesetz aufgehoben und voll in die Steuerhoheit und Steuererhebungskompetenz von Kommunen und Gemeinden übertragen. Seither erheben Städte und Gemeinden die Hundesteuer nach den Kommunalabgabengesetz (§ 6 Abs. 3 und 4 KAG) als sogenannte örtliche Aufwandsteuer unter Berufung auf Art. 105 Abs. 2a GG. Danach obliegt ihnen die konkrete Ausgestaltung im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich. Die Steuersätze werden von den Kommunen in freier und willkürlicher Selbstentscheidung festgesetzt, wie dies bei keiner anderen Steuerart möglich wäre. Dies erklärt auch die erheblich unterschiedlichen Hundesteuersätze in ganz Deutschland. Für die Festlegung der Hundesteuerhöhe gibt es in Deutschland also keine einheitliche Regel. Die Kommunen genießen hinsichtlich der Gestaltung von Höhe und Struktur der Hundesteuersätze grundsätzlich einen sehr weit gedehnten Ermessungsspielraum.

Annahme 4: Die Hundesteuer ist sozial gerecht und berücksichtigt die Finanzkraft der Hundehalter. Ein Arbeitsloser zahlt demnach weniger Hundesteuer als ein Millionär.

Falsch!
Alle Hundehalter zahlen denselben Steuersatz in ihrer Gemeinde! Es gibt keine steuergerechte Differenzierung nach finanzieller Leistungsfähigkeit des Hundehalters im Sinne von Gerechtigkeit, was bei allen anderen Steuerarten aber selbstverständlich ist. Das eigentliche Kernproblem der Hundesteuer ist ihre grobe unsoziale Natur. Die Hundesteuer ist ungerecht, weil sie den sozial Schwachen genauso viel Geld abnimmt wie den Spitzenverdienern. Das hat allerdings nichts mit einer Vereinfachung der Steuer zu tun, sondern dient ausschließlich finanzpolitischem Interesse. Dabei spielt es für die Politiker keine Rolle, ob es sich um eine alte Frau mit kleiner Rente handelt, die aus Mitleid und gegen Vereinsamung ein bedauernswertes Geschöpf aus dem Tierheim zu sich holt, oder um einen reichen Industriellen mit teuren Rassehunden. Eine solche Aufwandssteuer paßt nach Meinung von Finanz- und Rechtswissenschaftlern nicht mehr in unser heutiges modernes und sozialstaatliches Steuersystem, weil sie dem Gebot einer gerechten Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit widerspricht. Die Maßstäbe, die üblicherweise zu deren Ermittlung herangezogen werden (wie z.B. die Höhe des Einkommens etc.), bleiben aus fiskalischen Gründen kommunaler Interessen bei der Hundesteuer unberücksichtigt.

Annahme 5: Durch die Hundesteuer wird die Reinigung von öffentlichen Plätzen und Gehwegen von Hundekot finanziert.

Falsch!
Steuereinnahmen dürfen keinerlei Zweckverwendung zugeführt werden. Im Falle der Hundesteuer wird diese nicht zur Entsorgung von Hundekot verwendet. Diese Reinigungskosten sind durch andere Steuermittel, wie z.B. aus Haus- und Grundstückssteuer, bereits abgegolten. Hieraus erklärt sich auch, daß die Hundesteuer nicht mit dem Anfall von Hundekot zu rechtfertigen ist; beides steht in keinem Zusammenhang. Sonst bekäme die Hundesteuer den Charakter einer Strafsteuer, eine solche ist jedoch in unserem Bundesfinanzrecht nicht vorgesehen. Geeignete Mittel hierfür sind vielmehr bußgeldbelehrte ordnungsbehördliche Verordnungen, wie die Straßen- und Grünflächenordnung, die eine Verschmutzung durch Hundekot untersagen. Hiermit lassen sich Zuwiderhandlungen im Einzelfall hinreichend sanktionieren. Es ist äußerst bedenklich, Lebenssachverhalte, die bereits durch Bußgeldtatbestände geregelt sind (Bundesdurchschnitt 300,00 DM Bußgeld), über die Sanktionsnormen hinaus noch zusätzlich mit Steuern zu belegen, wie dies mittels der Hundesteuer geschieht. Es ist auch nicht einzusehen, weshalb die Beseitigung des Hundekots den Kommunen zusätzlich Reinigungskosten verursachen soll, die eine Hundesteuer als Ausgleichsabgabe rechtfertigen könnte. Den Kommunen obliegt nach dem Straßenreinigungsgesetz der Länder ohnehin die Reinigung der öffentlichen Straßen. Insoweit entstehen aber nur fixe Kosten, da es der Kehrmaschine egal ist, ob sie neben dem hauptsächlich aufkommenden Schmutz durch die Bevölkerung hier und da auch Hundehaufen mit wegfegt. Wegen Hundekot alleine wird keine Stadt in Deutschland den städtischen Reinigungsdienst bemühen.



(Quelle: Jörg-Peter Schweizer, Vorsitzender der Bürgerinitiative & Interessengemeinschaft Deutscher Hundefreunde gegen die Hundesteuer, Januar 2000)
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iris judith

unregistriert

40

Montag, 16. Juni 2014, 13:16

Ich denke auch, dass der Luxus der Aufstellung zusätzlicher Abfalleimer durchaus drin sein sollten, wäre ja auch für Nichthundehalter gut!

Beutel kaufe ich mir schon selbst!

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