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schnauzdog

unregistriert

1

Montag, 19. September 2011, 11:43

BH nach VDH - BH nach Hundeschul - Verband

Hallo Foris,

folgende Frage: ein Hund hat die BH nach VDH - Richtlinie erfolgreich abgelegt. Nun möchte Jemand mit diesem Hund an einem offiziellen Geländelauf teilnehmen. Der HF hat jedoch nur den Sachkundenachweis der BH nach Hundeschul - Verband, nachzuweisen.
Darf dieser HF mit dem Hund teilnehmen?

Ich hoffe, dass ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt habe :S

Danke

Andrea

2

Montag, 19. September 2011, 12:02

also in der LU des hundes ist die bestandene BH eingetragen.

hab ich das so richtig verstanden?

Dann darf der hund mit hf an einem geländelauf (ich denke ths) teilnehmen.

anders liegt die sache, wenn der hf die BH mit dem hund ablegen möchte, dann muss der sachkundenachweis vom richter anerkannt werden - dieses geschieht aber in der regel nur bei nachweisen die entweder beim OA, beim anerkannten TA oder bei einem LR abgelegt wurden.


viele grüße
heinke

schnauzdog

unregistriert

3

Montag, 19. September 2011, 14:20

Hey Heinke,
schon mal danke für Deine Antwort.
Also: in der LU des Hundes steht die best. BH
Der HF, der den Lauf absolvieren möchte, hat noch gar keine Prüfung mit einem Hund abgelegt.
Reicht es da, wenn in der LU die BH eingetragen ist?

Mann, ist das vielleicht kompliziert, komme selbst schon durcheinander :D .

Also kurz gesagt: hund hat die BH, HF hat keine

Grüße von einer verwirrten

Andrea mit BH :exla:

4

Montag, 19. September 2011, 14:38

Hallo,
ich hoffe jetzt mal das die 07 PO noch die aktuelle ist, den ich bin im THS nicht mehr ganz firm.
Aber in der steht Folgendes:
Nachweis eine bestandenen VDH BH/VT des Hundes beim ersten Start in den anerkannten Prüfungen VK/GL/CSC.
Es steht aber nichts das der HF diese gemacht haben muß. Es muß nur auch der Nachweis gebracht werden das Besitzer sowie HF im VDH sind.
Also darf er laut 2007 PO teilnehmen. Ich sage aber gleich nochmal, ich weiß nicht ob das die aktuelle ist.
LG Sabine

5

Montag, 19. September 2011, 14:56

Hallo,
der HF muss in jedem Fall den Sachkundenachweis vom VDH nachweisen, die Hundeschulgeschichte reicht nicht.

ricco

Junior

  • »ricco« ist männlich

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Aktuelle Stimmung: Strahlender Sonnenschein - sehr gut

Hunde: Urban vom Muldental Ss 29.05.2002 - 08.05.2013, Advokat's Amore Mio ZS/pfs .....Frauchens Hund und Elias v.d.kleinen Au, Ss

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Benutzer
Mitglied

6

Montag, 19. September 2011, 15:37

Hallo,
der HF muss in jedem Fall den Sachkundenachweis vom VDH nachweisen, die Hundeschulgeschichte reicht nicht.

hi,
so ist das korrekt :D

gruß
jürgen
Signatur von »ricco« Ist mir egal wer dein Vater ist, solange ich hier fische gehst du nicht übers Wasser

http://www.psk-og-bonn.de/

7

Dienstag, 20. September 2011, 06:44

Nachweis bestandener SKN

Nochmal ne Frage zum Nachweis der bestandenen Sachkunde
Wenn ein HF den SKN erfolgreich abgelegt hat, wird dieser in die LU des Hundes eingetragen. Wird der z. B. Hund verkauft, geht die LU mit dem Hund. Wie kann der ehemalige Besitzer für einen evtl. neuen Hund nachweisen, dass er den SKN bereits mit einem anderen Hund erfolgreich bestanden hat?

Reicht eine Kopie der alten LU vor der Abgabe des Hundes?

Viele Grüße
Brigitte

schnauzdog

unregistriert

8

Dienstag, 20. September 2011, 07:08

Ja, und noch'ne Frage: Wenn mein Hund auf der LU die BH eingetragen hat und den Besitzer wechselt, dieser aber noch keinen Sachlundenachweis hat,

muss dieser die gesamte BH machen, oder kann man eine Theoretische Prüfung machen, um den Hund zu führen?

Andrea

Uma-Lucy

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Mitglied

9

Dienstag, 20. September 2011, 12:15

Nochmal ne Frage zum Nachweis der bestandenen Sachkunde
Wenn ein HF den SKN erfolgreich abgelegt hat, wird dieser in die LU des Hundes eingetragen. Wird der z. B. Hund verkauft, geht die LU mit dem Hund. Wie kann der ehemalige Besitzer für einen evtl. neuen Hund nachweisen, dass er den SKN bereits mit einem anderen Hund erfolgreich bestanden hat?

Reicht eine Kopie der alten LU vor der Abgabe des Hundes?

Viele Grüße
Brigitte

Hallo Brigitte,

bin etwas verwundert: mein Mann und ich haben jeweils eine von der LU unabhängige Bescheinigung über den erfolgreich abgelegten SKN. :gr?:

Grüßlis
mona mit uma-lucy :ga:
Signatur von »Uma-Lucy« Grüßlis Mona mit Bella-Lotta bei uns und Uma-Lucy im Herzen - beides Mädels vom Ahrensfeld

***
Regenbögen entstehen, wenn Sonne durch die Wolken scheint.
Möge bei uns allen immer wieder die Sonne durch Wolken scheinen.
* * *
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann!

10

Dienstag, 20. September 2011, 12:34

Ja, und noch'ne Frage: Wenn mein Hund auf der LU die BH eingetragen hat und den Besitzer wechselt, dieser aber noch keinen Sachlundenachweis hat,

muss dieser die gesamte BH machen, oder kann man eine Theoretische Prüfung machen, um den Hund zu führen?

Andrea


es gibt tatsächlich husportler, die noch nie nen skn abgelegt haben - der ist keine voraussetzung für die prfüfung, sondern die best. BH/VT des hundes.

in nrw ist es so, das man auch bei Tierärzten, die von der TÄ-Kammer akkreditiert sind den SKN 20/40 machen kann und der wird entsprechend anerkannt für die BH/VT-prüfung.

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