Hallo Zusammen,
nun ein zweiter Versuch
Vielleicht ist es besser so....
Ich habe soeben mit dem VDH telefoniert und nachgefragt. Die in Osnabrück vorgenommene Ermittlung des BOB wird nicht als Verstoß gegen die ZO des VDH gesehen. Auch die Ermittlung nach CACIB Regeln ist zulässig. Dies liegt sicherlich auch darin begründet, dass inzwischen viele Vereine zur Steigerung der Attraktivität ihrer Veranstaltungen regionale Tagestitel vergeben. Und der Tagestitel wird nach CACIB vergeben.
Es erfolgte in Osnabrück somit keine fehlerhafte Ermittlung des BOB.
Und um dem ganzen auch mal die Brisanz zu nehmen. Allein der Verstoß gegen die Ermittlung der Rassebesten, bei Wettbewerben und beim BIS würde keine Aberkennung der Titelanwartschaften zur Folge haben, weil eben die Anwartschaften korrekt vergeben wurden.
Ein Verstoß gegen die ZO VDH hätte nur dann entsprechende Folgen "von Amts wegen" wenn es zum Beispiel keinen Terminschutz gab. Auf Antrag können sie aberkannt werden nach Rücksprache mit dem Richter und auch! dem zuständigen Rassehundverein eine Ergebniskorrektur erfolgen muss. Und sie werden als Anwartschaft nicht anerkannt, wenn die Voraussetzungen zur Meldung in der Klasse nicht vorlagen - siehe Championkl und Gebrauchshundeklasse.
Der VDH sieht manche "Probelmchen" wie etwa ein BOB im Interesse der ausführenden Vereine wesentlich gelassener als mancher Aussteller selber, weil eben die Anwartschaften maßgeblicher sind und die Ermittlung des BOB analog den CACIB Regeln keine Benachteiligung darstellen. Ansonsten würde die Ermittlung auf CACIB Schauen ja auch eine Benachteiligung beinhalten, was jedoch wohl bisher noch keiner wirklich behauptet hat.
Mir bleibt nur, der OG Osnabrück für die tolle Organisation einer mehrtägigen Veranstaltung mit sportlichen und ausstellerischen Aktivitäten zu danken. Solche Veranstaltungen, die nicht nur den einen Teil unserer Mitglieder ansprechen brauchen wir im PSK viel häufiger, damit eben alle gemeinsam ein Wochenende zum Austausch nutzen können.
Gruß
Willy