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elfenhain

unregistriert

1

Samstag, 25. Juni 2011, 16:37

Keine Handhabe gegen freilaufenden Rüden??

Hallo!
Ich hatte mal wieder eine unbeliebte Begegnung mit Nachbars Rüden.
Unsere Kleine ist mal wieder in der Hitze. Ich war mit ihr und meinen anderen Hund spazieren. Ich muss dazu sagen, das wir so zusagen am Stadtrand leben.
Als ich mit den beiden Hunden den Weg hinter den Häusern ging, auf der anderen Seite ist Wiese und Wald, rannte auf einmal Nachbars Hund vom Grundstück, quer über die Wiese, zielstrebig auf uns zu.
Ich nahm direkt meine beiden Kurz und versuchte, diesen Hund abzuwehren. Keine Chance. Basko,mein DP, versuchte durch drohen den Hund zu verscheuchen, nix, der kleine Hund (Mopsgrösse), liess sich nicht beeindrucken. Diese Töle versuchte dauernd auf meine Hündin zu steigen. Basko wurde mittlerweile richtig sauer, ich musste ihn schon am Halsband festhalten, damit der den anderen Hund nicht beisst, soweit war es mittlerweile. Und ich stand da, links ein hund,rechts ein Hund, und rief mir dabei die Stimme aus der Kehle, das der Besitzer doch seinen Hund holen solle.Doch der liebe Herr hörte nicht, das er einen Ohrschutz aufhatte :m:
Nach einigen Minuten wurde mir die Sache dann einfach zu Riskant, ich habe den Mistvieh dann einen leichten Tritt mit dem Fuss gegeben. Er machte sich dann ab, aber nicht für lange. :cursing:
Da ich auf den Rückweg da wieder entlang musste, sah ich vom weiten schon wieder, das dieses Vieh wieder auf uns zukam. Wieder rief ich den Besitzer, der immer noch im Garten war,wieder nichts. Ich habe dann den Hund verscheuchen können.
Jetzt mal meine Frage, auch wenn wir nicht mitten in der Stadt wohnen, ist der Besitzer nicht dazu verpflichtet, dafür sorge zu tragen, das sein Hund nicht das Grundstück verlässt, und frei ausserhalb rumläuft?
Ich bin schon einmal mit diesen Besitzer aneinander gerappelt. Bin dann zum Ordnungsamt gegangen, doch die meinten nur, da wir am Stadtrand wohnen, ist er nicht dazu verpflichtet, seinen Hund anzuleinen. Das kann es doch nicht sein. :gr?: :O
Vielleicht weiss ja einer von euch Rat?!
LG Verena

2

Samstag, 25. Juni 2011, 18:13

Alimente...

Hallo Elfenhain,

ist das aufdringliche Kerlchen kastriert? Falls nicht: Soviel ich weiß, ist es heutzutage nicht so einfach für einen Rüdenhalter, die Verantwortung für eine unerwünschte Belegung einer Hündin einfach dem Halter der Hündin zuzuschieben. Ich weiß nicht, wie die rechtliche Lage dazu genau aussieht, Du kannst dem Halter aber sicherlich ausrechnen, das dies ziemlich teuer für ihn werden würde. ;)
Ansonsten hilft wohl nur: friedliche Kooperation. Nochmal ohne Hund zu dem Halter gehen, ohne Ordnungsamt - und einfach deine Misere schildern. Eskalationsstufen gibt es ja immer viele - manchmal ist es für alle besser, es zunächst mit Deeskalation zu versuchen.

Ein Beispiel. Ich habe eine Rotti -Hündin in der näheren Umgebung, die mit ihrem maskulin-dominanten Halter gerne einmal wild an der Kette zerrend die Wege "blockiert" - ein (zugegeben ziemlich gezwungen) munteres "Guten Tag, wie geht's denn heute so" meinerseits hat die unterschwellig aggressive Situation zwischen den Hunden/Haltern auflockern können. Der Rotti-halter: "komisch, jetzt wo wir uns begrüßt haben, sind die Hunde ja gar nicht mehr wild." Nun ja, auch wenn es hier sinnlos ist, hier über Kenntnisse von Hund/Halter Kommunikation zu debattieren - hat ein einseitiges Entegen kommen viel bewirken/in Gang bringen können.

Falls das kein Weg für Dich ist...bleibt evtl. nur, ein anderes Spazier-Revier ausfindig zu machen.

Viele Grüße,

Urtica.

maske

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3

Samstag, 25. Juni 2011, 18:34

Hallo

vielleicht hättest du deine läufige Hündin einfach auf den Arm nehmen und nach Hause gehen sollen natürlich mit Nachbars Hund im Schlepptau ;) Dann Hündchen bei dir behalten bis es dem Nachbarn auffällt das sein Hund weg ist oder zur Polizei fahren und den Hund als Fundhund abgeben :D Ich schätze das dein Nachbar danach darauf achtete das sein Hündchen nicht mehr flitzen geht :)

LG Marlies

Riho

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4

Samstag, 25. Juni 2011, 18:57

Hallo Verena,

bei heißen Mädels hilft sehr gut eine Reserveleine. Mit der kannst du den Möchtegern-Deckrüden anbinden, dein Mädel ist vor dem Vernaschen geschützt und du kannst dich in Ruhe darum kümmern, dass der ausgebüxte Hund wieder eingesammelt wird.
Aber mal ehrlich - den anderen Hund treten, weil er wegen deiner heißen Maus bisschen aufringlich ist, muss aber doch auch nicht sein. Das möchtest du bei einem deiner Hunde doch auch nicht haben - oder?! Wenn überhaupt hätte den Tritt der Halter verdient, dass er seinen Hund nicht beaufsichtigt hat. Der Vierbeiner kann nix dazu. Aber wie Urtica schon schreibt, hilft ein freundliches Ansprechen und Klären der Sache meistens mehr als Wut und Aggression. ICH werde auch lieber freundlich angesprochen, als angeschnauzt - und du doch sicher auch ;) :)

Grüße von
Rita

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5

Samstag, 25. Juni 2011, 19:48

Da kann der Hund doch nix dafür

Hallo Verena,

also "Töle" und "Mistvieh" finde ich ja schon etwas respektlos und der Hund kann doch nix dafür....
sind wieder die Halter, wie eben immer...
Signatur von »Pinscherlady« Liebe Grüße Susanne mit KP Eljot genannt "Jotti", CCD hhl Cocktail For Two genannt „Jesse“ , ZP-Mädel "Sammy-Jo" und DP "Ingo" im Herzen ♥️

marlene.z

unregistriert

6

Samstag, 25. Juni 2011, 20:45

hallo
ich schließe mich pinscherlady an. töle und mistvieh zeugt nicht von
großer tierliebe.
lg marlene.z

Zibirian

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7

Samstag, 25. Juni 2011, 21:48

Und nach dem Hund - wohlbemerkt einem KLEINEN Hund - zu treten, ist wohl auch nicht das Richtige :gr?:

Hättste Deine auf den Arm genommen, wärste dem aus dem Weg gegangen :!:

Der Ingrid

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8

Samstag, 25. Juni 2011, 22:21

Hm, mal ehrlich, die letzten Beiträge find ich schon bisl daneben :gr?: Was mach ich mit'nem RS??????

Wenn Besitzer nicht greifbar oder intolerant, muß ich dafür sorgen, das Hund verschwindet. Und bei'ner heißen Hündin macht der das sicher nicht mit "Kuschkusch".

Unsere einmalige diesbezügliche Begegnung hat auch mein Rüde geklärt. Unsere 3 Damen waren NICHT heiß, aber frei streunender Jägershund war froh, Anschluß gefunden zu haben und wollte nicht wieder allein weiter. Auch nach 1/4h auf der Stelle bitten und betteln und scheuchen fruchtete nicht, also (ich weiß, das mein Rüde zwar selbstbewußt, aber ehrlich ist!), Rüde Leine lang gelassen. Er hat den Fremdrüden am Boden fixiert und unmißverständlich klargemacht, dass er eine Begleitung seiner Damen durch einen fremden Rüden nicht möchte. DAS hat er verstanden und trollte sich (ohne Verletzung!). Ich fand die Erfahrung für meinen auch nicht prickelnd, meine Hunde laufen aber auch nicht alleine frei rum. Würden sie es, müßten sie die Erfahrung auch hinnehmen....
Signatur von »Highlander« Viele Grüße Astrid

Man lebt ruhiger, wenn:
- man nicht alles sagt, was man weiß,
- nicht alles glaubt, was man hört und
- über den Rest einfach nur lächelt.

9

Samstag, 25. Juni 2011, 22:32

Hallo Verena!

Meine Nachbarin hat 2 Hündinnen und sie sagt immer "Bescheid", wenn ihre Mädels läufig sind. So sind wir Rüdenhalter hier vorgewarnt. Zudem packt sie ihre Mädels während der Standhitze ins Auto und fährt raus zum Gassigang.

Das verhindert zwar nicht ein Jejammer hier im Haus, aber es trägt zur guten Nachbarschaft bei :D

Letztendlich wirst du selbst dafür sorgen müssen, dass nix passiert - ich erinnere mich wage an ein Gerichtsurteil, gelesen in "Der Hund" glaub ich- dass Rüdenhalter in dem Fall eines nicht geplanten Deckaktes nicht zur Rechenschaft gezogen werden können......

LG
Barbara

Sumi

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Aktuelle Stimmung: Strahlender Sonnenschein - sehr gut

Hunde: ZSss Hündin, geb. 17.02.06 - ZSss Rüde, geb. 11.04.10 - bei meiner Mutter: ZSss Rüde, geb. 22.10.10

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10

Samstag, 25. Juni 2011, 22:42

Letztendlich wirst du selbst dafür sorgen müssen, dass nix passiert - ich erinnere mich wage an ein Gerichtsurteil, gelesen in "Der Hund" glaub ich- dass Rüdenhalter in dem Fall eines nicht geplanten Deckaktes nicht zur Rechenschaft gezogen werden können......

LG
Barbara

Hallo Barbara,

das hab ich anders in Erinnerung und habe das hier gefunden:

Zitat

Ungewollter Deckakt


Was passiert, wenn ein freilaufender Rüde, die eigene, angeleinte und läufige Hündin deckt? Wie ist das mit den Schadensersatzansprüchen?
Der vom Hundehalter nicht gewünschte Deckakt stellt eine Tiergefahr, nach § 833 BGB, dar und ist somit schadensersatzpflichtig. (Oberlandesgericht Schleswig, Az: 7 U 9/92)

Quelle: http://www.polar-chat.de/wiki/Rechtliche…wollter_Deckakt

Aber ob das so stimmt :gr?: vor allem kann doch der Rüdenbesitzer die Vaterschaft einfach abstreiten, oder? :huh:

LG
Susanne

EDIT:
Aber noch was

Zitat

Deckakt als Sachbeschädigung


Wird die Hündin durch den ungewollten Deckakt trächtig, wird der Deckakt als Sachbeschädigung angesehen. Im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist in einem solchen Fall der Halter der Hündin jedoch verpflichtet eine Abtreibung vornehmen zu lassen. (Landgericht Kassel, Az: ZfS 81,263)

Quelle: http://www.polar-chat.de/wiki/Rechtliche…sch.C3.A4digung

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Signatur von »Sumi« LG
Susanne
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Heut' mach ich mir kein Abendbrot, heut' mach ich mir Gedanken!

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