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21

Dienstag, 24. Mai 2011, 10:50

@werelk - elke es gibt keine unterschiedlichen ergebnisse von roentgenarzt und auswerter.

nur der auswerter wertet aus und liefert damit ein ergebnis.
der arzt mag ja eine persönliche meinung haben - aber das ist keine auswertung und daher irrelevant.

grüsse,

claudia
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Patchy

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Mitglied

22

Dienstag, 24. Mai 2011, 13:13

Hi,

wenn's nicht zu weit ist, kann man auch direkt zu Frau Viefhues in die Tierklinik Ahlen fahren.

Wir werden das nächsten Monat machen, weil ich denke, die müssen sich auf jeden Fall mit der richtigen Röntgenlagerung auskennen und man bekommt schon vorab das HD- Ergebnis. Somit keine Diskrepanz zwischen TA und Gutachter.

Gruß
Iris

23

Mittwoch, 25. Mai 2011, 23:16

@claudia-R,
doch hab ich schon gehört und auch gelesen.
Warum sind manchmal in der PUS die Auswertungen mit Einspruch gekennzeichnet?
Weil ein 2. mal geröngt wurde, da die 1. Auswertung etwas anderes ergab als der Röntgenarzt gesagt hat.
LG Elke

Philiandela

unregistriert

24

Donnerstag, 26. Mai 2011, 00:57

@Werelk: Hallo Elke, darf ich dich korrigieren? Es gibt schon Unterschiede im Röntgen für den Privatmann und einem "offiziellen" Röntgen. Der offizielle Weg ist dir ja bekannt. Möchte aber ein Hundebesitzer nur für sich ein Ergebnis haben, kommt die Aufnahme nicht automatisch in die Auswertung beim PSK (auch nicht, wenn der Hundebesitzer Mitglied des PSK oder eines anderen Vereins ist). Das Ergebnis wird dem Besitzer vom TA, der gerade geröntgt hat, mitgeteilt und Ende. Warum das nicht im Sinne der Zucht ist, hat Claudia ja beschrieben.

Auch würde ich behaupten, daß beim "offiziellen" Röntgen für die Zucht seitens des TA´s noch genauer auf die Lagerung geachtet wird, ggf. noch eine zweite oder dritte Aufnahme gemacht wird und die Aufnahmen qualitativ höherwertig sind. Denn auch der TA weiß ja, ob es dem Hundebesitzer "nur" um die Gesundheit seines eigenen Hundes geht (dem beispielsweise A oder B egal sein kann) oder eben der Einsatz in der Zucht und evtl. die Nachzucht dran hängt (wo A oder B entscheidend sein kann).

LG Ela

25

Donnerstag, 26. Mai 2011, 07:12

@werelk:
Einspruch wird erhoben, wenn das Ergebnis nicht für die Zucht reicht und / oder der Besitzer meint, er hat ne Chance auf was besseres. (Wobei das gehörig schief gehen kann ... )

Wenn der Hausarzt meint A 1 und es kommt B 1 vom Auswerter, dann ist das zwar ärgerlich, aber nicht das Geld (und das Risiko) wert, daß Verfahren durchzulaufen.

Grüsse,

Claudia
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