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1

Freitag, 20. Mai 2011, 08:24

Neues Jagdgesetz im Saarland

http://www.sr-online.de/nachrichten/30/1232133.html

... und damit ist dort der Abschuss von streunenden Katzen und Hunden verboten.

Grüsse,

Claudia
Signatur von »Claudia_R« .. ich hab ja sonst nix zu tun ...

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Deni

Activ

  • »Deni« ist weiblich

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Hunde: Schwarze Halbhohe Bartträger

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Benutzer
Mitglied

2

Freitag, 20. Mai 2011, 10:42

-:- Ich hoffe es kommt auch nach Ba Wü!!!

LG
Deni
Signatur von »Deni« Wendepunkte sind ein unvermeidlicher Teil des Lebens. Es zählt nur, was man anschließend tut. In diesen Momenten erkennt man, wer man ist.

schnauzerbauzer

unregistriert

3

Freitag, 20. Mai 2011, 12:34

Und nach Brandenburg! Gerade dieses Thema hatten wir heute wieder mal beim Kollegenfrühkaffee.

Grüße von Catja & Co.

4

Freitag, 20. Mai 2011, 12:35

es ist ab sofort verboten, streunende hunde oder katzen zu erlegen. das wäre also dann quasi ein freibrief.
wie siehts aus, wenn ich nen hund beim reissen eines kitzes, rehs o.ä. erwische? da steht nix drin.

5

Freitag, 20. Mai 2011, 13:30

ach geh Gabi,

es geht doch nicht nur da drum.



hier wimmelt es von angetrunkenen Geldsäcken, die mit drei Schuss Schrot den Fasan nicht treffen und vor lauter Frust dann meine Katzen schießen. AUF meinem Grundstück wohlgemerkt, das nun mal mehr als 300 m vom Haus endet.

Deren Hunde haben von Nachsuche noch nie was gehört und lachen sich halb tot, wenn sie die Pfeife zum wieder kommen hören.



Ich warte nur auf den Tag, dass sie einen Welpen erwischen oder Nachbars Pferde in Panik bei mir im Garten stehen.

Diesen Sonntagsjägern gehört der Ar.... versohlt und in den Gewehrlauf nen Knoten. :-| :-|

6

Freitag, 20. Mai 2011, 13:42

... ich finde diese regelung auch zweischneidig.

leider leider regiert bei uns nicht so wirklich der gesunde menschenverstand und die kompetenz.
das fängt bei den freizeitjägern an und hört leider eben auch bei unvernünftigen hundebesitzern nicht auf.

hier mal auszüge aus dem aktuellen brandenburger gesetz:

Zitat

Abschnitt 7
Jagdschutz

§ 38
Inhalt des Jagdschutzes, Pflicht zur Ausübung des Jagdschutzes

(1) Der Jagdschutz umfasst auch den Schutz des Wildes vor Beeinträchtigungen durch wildlebende Tierarten, soweit diese keinen besonderen Schutz nach Naturschutzrecht genießen, sowie vor wildernden Hunden und streunenden Katzen.

Zitat

§ 40
Aufgaben und Befugnisse der Jagdschutzberechtigten

(1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,

1. Personen, die in einem Jagdbezirk unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen oder außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege ohne Berechtigung hierzu für die Jagd ausgerüstet angetroffen werden, zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten und ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen sowie Beizvögel abzunehmen;
2. wildernde Hunde und streunende Katzen zu töten. Als wildernd gelten im Zweifel Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung der führenden Person und als streunend Katzen, die im Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 Meter vom nächsten Haus angetroffen werden. Diese Befugnis gilt nicht gegenüber Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunden, soweit sie als solche kenntlich sind.


grüsse,

claudia
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7

Freitag, 20. Mai 2011, 16:28

Judy, das gäb ne Mords-Diskussion.

Ich glaub, ich bleib mal lieber der Geburtstags-Grüsser hier. lol

Sähe ich einen angetrunkenen Jäger mit Gewehr, der in MEINEM Grundstück MEINE Katze schiesst, wäre er nur noch angetrunken, aber kein Jäger mehr. -smile-

na egal.............

Janne

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Hunde: Ein Riesenschnauzerpfeffersalzmädel an meiner Seite und zwei Riesenschnauzerpfeffersalzmädel warten jenseits der Brücke

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Mitglied

8

Freitag, 20. Mai 2011, 16:45

Wahr gesprochen Judy!!! -:- -:- -:-

Ich hoffe, das Gesetz wird bundesweit eingeführt.
Dafür unterstütze ich pro iure animalis.

LG Heike
Signatur von »Janne« www.Riesenschnauzer-pfeffer-salz.de

9

Freitag, 20. Mai 2011, 17:47

DAS hoffe ich auch!!!

Danke, Heike, für den link! -:- -:- -:-

LG
Caroline

  • »mutzelschnauzer« ist weiblich

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Hunde: CHICKO, Schnauzer, schwarz, geb. Dez.2011 / SARI, Plüsch-Mix, geb. ca. 2013, MAX, + BELLA, Schnauzer für immer im Herzen

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10

Freitag, 20. Mai 2011, 18:00

Hallo zusammen,

ich finde das Gesetzt auch zweischneidig.

Gut ist daß es eine Schonzeit für Füchse gibt, es gibt für mich keinen Grund Füchse, in der Zeit wenn Sie Junge versorgen zu bejagen! (Füche wurden bisher ganzjährig bejagt!)

Und bei dem anderen Thema, es gibt auf beiden Seiten verantwortungslose Idioten.

Ein Hund muß entweder hören oder, zumindest jetzt im Frühjahr angeleint sein - Punkt!

Es ist nicht schön, ein Reh zu finden, das offensichtlich in einem Zaun gerannt ist, wenn es "Glück" hatte, hat es sich dabei das Genick gebrochen, wenn nicht wurde es wohl noch lebend angefressen. Als ich das Forstamt darüber informierte, waren die ganz schön sauer und erklärten mir, daß im Nachbarrevier wohl schon ca. 10 Rehe gerissen worden sind. (Meine Hunde haben das Reh nur gefunden!) Wenn Hundehalter trotz entsprechender "Ermahnung" Ihre Hunde laufen lassen, habe ich dafür auch kein Verständniss. Die Tierliebe sollte nicht an der Schnauzenspitze des eigenen Hundes aufhören!

Genausowenig geht natürlich die andere Seite, wie Judy schreibt, ich glaube da Wünde ich Mordgedanken bekommen. Ich sag´ja,...siehe oben.
LG Dagmar
Signatur von »mutzelschnauzer« Mehr als Schnauzer kann ein Hund nicht werden!

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