durch meine "Impfproblematik" in Gefahr bringen, aber mir wäre neu, dass ein Hund sozusagen unbemerkt jahrelang als Tollwutüberträger herumläuft...das wäre ja wirklich gefährlich...oder irre ich da?
hallo Barbara,
nach meinem - unmaßgeblichen - Verständnis geht es nicht um eine
k o n k r e t e Gefährdung, sondern um die
a b s t r a k t e Gefährdungslage für ein mögliches Opfer nach erfolgtem Biss.
Bei nicht vorliegendem Impfnachweis läuft eben ein behördliches und präventiv - medizinisches Schutzprogramm ab, um einen möglichen Schadenseintritt zu verhindern.
Diese Maßnahmen sind
a) mit zeitlichem Aufwand
b) körperlichem Mißempfinden ( Schmerzen )
c) psychischen Beeinträchtigungen beim menschlichen Opfer in Form von Ängsten ( berechtigt oder nicht sei hier mal dahin gestellt )
verbunden.
d) finanziellem Aufwand ( warum soll meine KK zahlen, wenn Dein Hund mich beißt ? )
Für diese " Schäden " habe ich, als Halters des " Verursachers " die entsprechenden finanziellen Folgen aus zu gleichen.
In wie weit sich das nicht Vorliegen eines Impfschutzes beim Verursacher haftungsrechtlich auf den Versicherungsschutz und damit verbundene Leistungen der Haftpflicht auswirkt, ist ein Feld für ausgefuchste Anwälte.
Nur sei eins zu bedenken:
das kann richtig teuer werden
Welche Schlüsse der Einzelne aus dieser Sachlage zieht, bleibt jedem selbst überlassen - es zählt aber immer das Verursacherprinzip.
Das hab selbst ich nach 6 Semestern Jura kapiert.