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  • »grete reuter« ist weiblich

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1 621

Dienstag, 8. Juli 2014, 06:39

Bedanke Mich fur Eure Kommentare und für den Hinweiss der Tierklinik.
Aber ärgerlich find' ich's doch! :m: (Vor zig Jahren bekam ich Sie mit nach Haus)
Viele Grüße
Grete
Signatur von »grete reuter« Du musst nicht an Wunder glauben,
Es reicht, wenn du Sie für möglich hälst. (unbekannt)

* 2 Schnauzer, 1 Riesenschnauzer und 7 vorraus-gegangene Schattenhunde *
(Susi, Flökchen mit Mucki, Alf mit der ersten Goldy, Lido und unsere kleine Goldy)
Sie bleiben in unseren Herzen....


denke nicht daran was dir fehlt, sondern daran was du hast (unbekannt)

Colonia

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1 622

Dienstag, 8. Juli 2014, 08:25

Du hast zwar dafür bezahlt das er sie anfertigt, aber sie gehören dir trotzdem nicht, da er immer noch das Recht am Bild hat.


Ja ne, is klar !
Ich bezahl den Tapezierer und die Wand gehört ihm :exla: Geht's noch ?
Wenn ich dem TA sage ich will ne Aufnahme für meine Erkenntniserweiterung, dann krieg ich auch die Aufnahme. Ganz abgesehen davon ist diese Tierklinikseite wohl etwas der Zeit hinterher ( Aufnahmen können von Boten im Notfall abgeholt werden).
Ich kenne es von unserem TA nur so:
er röntgt, Dokumentation betreibt er über Speicherung auf seinem PC, ich krieg eine schön beschriftete CD. Und wenn`s brennt, schickt er die Aufnahmen per mail sofort weiter. Guter Mann und dafür bezahl ich ihn auch gerne :!:

Bronko

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1 623

Dienstag, 8. Juli 2014, 09:22

Dann habt ihr gute und kulante Tierärzte..... aber sie müssen es nicht !

Der Besitzer zahlt nicht das Röntgenbild sondern nur die Leistung Röntgen. Der TA ist verpflichtet die Aufnahmen 10 Jahre zu archivieren. Er kann sie aus Kulanz leihweise rausgeben. Ansonsten kann der Besitzer eine Kopie bekommen, die er bezahlen muss. Das geht mit digitalem Röntgen natürlich leichter als früher.

Anders sieht dies bei dem HD Röntgen für einen Verband aus :
http://www.tierrecht-aktuell.de/index.ph…:hunde&Itemid=2
Signatur von »Bronko« Liebe Grüsse Meike mit Riesenschnauzer Calysto von Victorishove und Zwergschnauzer Toronto Dyas Poland

1 624

Dienstag, 8. Juli 2014, 10:08

In der Humanmedizin müssen Röntgenaufnahmen einem anderen Arzt überlassen werden, wenn das z.B. zur Behandlung oder Weiterbehandlung erforderlich ist.

Weiter gibt es ein Einsichtsrecht in die Krankenunterlagen und einen Anspruch, gegen Kostenerstattung (!) Kopien davon zu erhalten.
Sofern das technisch möglich ist, hat man auch ein Recht auf Herausgabe einer Kopie der Röntgenbildes. Bei digitalen Aufnahmen ist das ja in der Regel kein Problem.

Beides setzt aber ein berechtigtes Interesse des Anspruchsstellers voraus. Einfach haben wollen reicht nicht.

In der Regel kann man diese Grundsätze auf die tierärztliche Behandlung übertragen. Ein paar Ansatzpunkte fallen weg, z.B. haben Tiere kein allgemeines Persönlichkeitsrecht, auch wenn wir das überwiegend anders sehen :D


Man muss bitte auch bedenken, dass ein Arzt/ Tierarzt seine Unterlagen auch im Hinblick auf etwaige spätere Behandlungen UND eventuelle Haftungsansprüche behalten muss. Wenn z.B. eine Röntgenaufnahme weg ist, kann er nicht mehr beweisen, dass er sie richtig befundet hat.

P.S.
Und man bezahlt das Anfertigen der Röntgenaufnahme. Man kauft die nicht,

  • »kerstin s.« ist weiblich

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1 625

Dienstag, 8. Juli 2014, 12:04

hatte ich bei max damals auch. ta rückte die röntgenaufnahmen NICHT heraus. max hatte zehe amputiert bekommen, röntgenaufnahmen waren dort, material wurde NICHT ins labor geschickt :m: und am gelenk fing es an zu wuchern. da hab ich nur schulterzucken erlebt und ta gewechselt. die aufnahmen wollte ich haben. nix :m: der andere ta hat dann nochmal röntgen müssen. :( hab mich damals auch total darüber geärgert.
Signatur von »kerstin s.« l.g. kerstin

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Colonia

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1 626

Dienstag, 8. Juli 2014, 12:27

ALSO, ich muss da noch mal meinen Senf dazu geben:
1) wahrscheinlich sind wir hier im Rheinland schon weiter. Selbst der Human - Radiologe drückt Dir ne CD mit Deinen Aufnahmen in die Hand und will nichts zurück !
2) na klar kauf ich auch die Aufnahme , denn - das sag ich dem TA vorher. Will er nicht - dann die Tageszeit sagen und ab durch die Tür. Andere Mütter haben auch schöne Töchter. So einfach ist das.
Das sich bei der HD - Aufnahme etwas anders verhält, versteht sich von selbst.
Ansonsten: Kunde ist König und zahlt auch königlich :!:

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Dienstag, 8. Juli 2014, 12:34

ja burkhard, so kenne ich das auch. die aufnahmen aus der humanmedizin kann man haben. auch charlys aufnahmen haben wir auf cd bekommen. war überhaupt kein thema.
aber der eine ta 2009, bei dem ging das nicht. die haben nix rausgerückt. fand ich auch total unmöglich.
Signatur von »kerstin s.« l.g. kerstin

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1 628

Dienstag, 8. Juli 2014, 13:32

die haben nix rausgerückt.
Das war ja das Thema und der Grund, weshalb ich oben mein post schrieb.

Wenn man sich einig ist und der TA kein Problem hat/ macht, braucht man nicht über die Rechtslage nachzudenken.

Wenn er mauert, z.B. weil er einen Fehler oder eine Nachlässigkeit verbergen will, muss man halt wissen, auf was man bestehen kann und auf was nicht.

  • »kerstin s.« ist weiblich

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1 629

Dienstag, 8. Juli 2014, 15:15

Wenn er mauert, z.B. weil er einen Fehler oder eine Nachlässigkeit verbergen will, muss man halt wissen, auf was man bestehen kann und auf was nicht.

wußte ich nicht und ich hab mich nicht mit der rechtslage befaßt in dem moment. hab nur max im kopf gehabt und dann eben ne neue aufnahme machen lassen. :S
der fehler lag nichtmal an der interpretation der aufnahme, sondern am NICHT EINSCHICKEN des entnommenen gewebes. denn der befund der nächsten op beim anderen ta war plattenepithelkarzinom, schnell streuend. und wenn die 1.gewebeprobe ins labor gegangen wäre, dann hätten wir ihm die nächste op erspart. ;( und DANN noch die bilder nicht rauszurücken nach der schlamperei, DA brauchst über nix mehr nachdenken. ;(
Signatur von »kerstin s.« l.g. kerstin

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1 630

Dienstag, 8. Juli 2014, 15:42

@ Kerstin: Ja, das ist sehr schlimm und sehr traurig ;( , das verstehe ich gut!

Ich bezog mich mit meiner Antwort auf Grete Reuters post von gestern und die Debatte, ob man einen Anspruch auf die Röntgenbilder hat. War anscheinend doch nicht so wichtig, das Thema.

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