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Donnerstag, 5. Mai 2011, 09:54

Moin,

ich habe das Gefühl, Verena steckt da in der " Zwickmühle ". Etwas weniger Kritik und ein wenig mehr Unterstützung wäre hier sicher hilfreich. Vielleicht könnten ihr ja Einige aus eigener Erfahrung Tips zum Umgang mit der Forderung des Tierschutzvereins geben.
Meine Jurakenntnisse sind eher gering, aber ich könnte mir vorstellen, daß die Vertragsklausel zur Kastration sittenwidrig ist, da sie zum Verstoß gegen das Tierschutzgesetz führt.

Gruß, Frank

Sumi

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Mitglied

32

Donnerstag, 5. Mai 2011, 09:55

Moin,

ich habe das Gefühl, Verena steckt da in der " Zwickmühle ". Etwas weniger Kritik und ein wenig mehr Unterstützung wäre hier sicher hilfreich. Vielleicht könnten ihr ja Einige aus eigener Erfahrung Tips zum Umgang mit der Forderung des Tierschutzvereins geben.
Meine Jurakenntnisse sind eher gering, aber ich könnte mir vorstellen, daß die Vertragsklausel zur Kastration sittenwidrig ist, da sie zum Verstoß gegen das Tierschutzgesetz führt.

Gruß, Frank

Richtig! :thumbup:

LG
Susanne

EDIT:
Ich zitiere mal das TierSchG:
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
[...]
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

Gut, es ist nicht verboten es zu tun wenn unkontrollierte Fortpflanzung verhindert werden soll. Dann hätten sie sich aber nicht auf den Kompromiss mit dem Rüden einlassen dürfen, denn er ist ja sicherlich nicht der einzige Rüde und abhauen kann auch keiner 100% verhindern (außer einsperren, da wären wir dann wieder beim Tierschuz :rolleyes: ).
Ich würd mir nen Tierarzt suchen, der das ohne medizinische Indikation nicht macht und mir eine Bescheinigung ausstellen lassen. Für den Fall des Falles...

Vielleicht überlegst du es dir ja nochmal :)

LG
Susanne

EDIT II :whistling:

Hab noch etwas recherchiert: Was hast du für einen Vertrag unterschrieben? Wie heißt der genau? Einen Kaufvertrag oder ein Nutzungsvertrag? Das wäre die entscheidende Rolle... solltest du einen Kaufvertrag unterschrieben haben (sind keine Rechtsanwälte da? Sind Schutzverträge das gleiche, es geht aber um keinen Kauf, sondern lediglich um die Zahlung einer "Schutzgebühr", die einem Kaufpreis aber gleich kommt?), dann würde ich, sofern du eine Rechtsberatung hast, diese mal aufsuchen und fragen wie es ist. Da der Hund dann rechtlich gesehen "dein Eigentum" ist, kannst du rein theoretisch machen was du willst.
Wäre es ein Nutzungsvertrag, wäre der Hund "Eigentum" des Tierschutzvereines und er hätte zu bestimmen, was passiert :huh:
Signatur von »Sumi« LG
Susanne
_____________
Heut' mach ich mir kein Abendbrot, heut' mach ich mir Gedanken!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sumi« (5. Mai 2011, 10:14)


elfenhain

unregistriert

33

Donnerstag, 5. Mai 2011, 11:18

Hallo!
Bei mir steht nur Vermittlungsvertrag zwischen.....und.....
Und ich musste einen Schutzgebühr bezahlen.Habe mal weiter im Netz recherchiert...ihr habt wohl recht, so wie es aussieht, haben die mit ihrer Klausel keine handhabe.
Wie gesagt, ich lasse mich gerne noch belehren ^^
Lg Verena, die jetzt eine Brise frische Luft braucht ^^

34

Donnerstag, 5. Mai 2011, 12:08

Hallo Verena,

nennen wir es doch "beraten".
Die Verträge sind wirklich so eine Sache.
Wenn Du laut Vertrag Eigentümer bist, dann kannst Du mit Deinem Eigentum nach Deinem Ermessen (im Rahmen der Gesetze) umgehen. Und die Gesetze erlauben nicht diese Eingriffe, es sei denn es ist zur weiteren Haltung notwendig.
Und Vorsorge, daß es nicht zu ungewolltem Nachwuchs kommt, kann man bei Hunden auch ohne Kastration treffen.

Liebe Grüsse,

Claudia
Signatur von »Claudia_R« .. ich hab ja sonst nix zu tun ...

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