Moin,
ich habe das Gefühl, Verena steckt da in der " Zwickmühle ". Etwas weniger Kritik und ein wenig mehr Unterstützung wäre hier sicher hilfreich. Vielleicht könnten ihr ja Einige aus eigener Erfahrung Tips zum Umgang mit der Forderung des Tierschutzvereins geben.
Meine Jurakenntnisse sind eher gering, aber ich könnte mir vorstellen, daß die Vertragsklausel zur Kastration sittenwidrig ist, da sie zum Verstoß gegen das Tierschutzgesetz führt.
Gruß, Frank
Richtig!
LG
Susanne
EDIT:
Ich zitiere mal das TierSchG:
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
[...]
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
Gut, es ist nicht verboten es zu tun wenn unkontrollierte Fortpflanzung verhindert werden soll. Dann hätten sie sich aber nicht auf den Kompromiss mit dem Rüden einlassen dürfen, denn er ist ja sicherlich nicht der einzige Rüde und abhauen kann auch keiner 100% verhindern (außer einsperren, da wären wir dann wieder beim Tierschuz
).
Ich würd mir nen Tierarzt suchen, der das ohne medizinische Indikation nicht macht und mir eine Bescheinigung ausstellen lassen. Für den Fall des Falles...
Vielleicht überlegst du es dir ja nochmal
LG
Susanne
EDIT II
Hab noch etwas recherchiert: Was hast du für einen Vertrag unterschrieben? Wie heißt der genau? Einen Kaufvertrag oder ein Nutzungsvertrag? Das wäre die entscheidende Rolle... solltest du einen Kaufvertrag unterschrieben haben (sind keine Rechtsanwälte da? Sind Schutzverträge das gleiche, es geht aber um keinen Kauf, sondern lediglich um die Zahlung einer "Schutzgebühr", die einem Kaufpreis aber gleich kommt?), dann würde ich, sofern du eine Rechtsberatung hast, diese mal aufsuchen und fragen wie es ist. Da der Hund dann rechtlich gesehen "dein Eigentum" ist, kannst du rein theoretisch machen was du willst.
Wäre es ein Nutzungsvertrag, wäre der Hund "Eigentum" des Tierschutzvereines und er hätte zu bestimmen, was passiert