Hallo,
natürlich tut es mir für die Züchterin und vor allem für den Hund sehr leid! Schön ist natürlich, das Hundi trotzdem bleiben kann!
ABER, unabhängig vom Züchter, Verkäufer und Hund, denke ich, ist hier einiges recht "naiv" abgelaufen! Sicher wäre es sinnvoller gewesen, VOR dem Kauf die AU zu verlangen! Wöllte bei mir jemanden einen Hund für die Zucht kaufen, der z.b. über ein Jahr ist, würde ich in z.B. beim Riesen auch erst röntgen lassen!
...oder man hätte vereinbart, vorerst halber Kaufpreis, dann AU und dann bei "ok" Restzahlung. Verlangt man nun die kompletten Kaufpreis zurück, müsste man auch darauf eingehen, den Hund zurückzugeben! Klar, rein moralisch schwierig, aber rechtlich sicher korrekt!
Ein Beispiel: ich habe eine RS-Hündin genau 7 Tage vor ihrem 1. Geburtstag geholt. Mit der Verkäuferin war vereinbart, Hund wird von mir geröntgt, ist alles ok, bekommt sie den Kaufpreis sofort überwiesen. SO ist es auch erfolgt und es gab nie Ärger!
Ich hoffe, beide Seiten können sich einigen! ...ohne Rechtsanwalt und ohne öffentlichen Ärger für Beide!
LG Anja