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Deni

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Hunde: Schwarze Halbhohe Bartträger

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Mitglied

31

Mittwoch, 30. März 2011, 14:49

Zitat

Ins Ausland zurückgeben und er kommt da vielleicht doch in die Zucht ?

In diesem Fall sicher nicht möglich da dort alle Hunde pflichtntersucht werden (und entsprechend ZZL bekommen oder auch nicht) vor Zuchteinsatz.

Gruß
Deni
Signatur von »Deni« Wendepunkte sind ein unvermeidlicher Teil des Lebens. Es zählt nur, was man anschließend tut. In diesen Momenten erkennt man, wer man ist.

32

Mittwoch, 30. März 2011, 14:53

Jep Marion den Fehler hat XY gemacht ;( aber wenn ich das Geld nehme und abmache das erst eine AU gemacht werden muss und die wird rausgeschoben würde ich erstmal anmahnen und drauf hinweisen das diese so schnell als möglich gemacht wird damit ich die Kohle verwenden kann :D Und wie gesagt wenns klemmt hätte mann ja auch Ratenzahlung vereinbaren können . Wenn mann bedenkt das die Op nicht das schlimmste ist sondern die Nachsorge ;( Da muss XY täglich zum TA und nachgucken lassen und das neben einem Rudel das auch versorgt sein muss und Familie ! Das kann eh keiner bezahlen !

LG

33

Mittwoch, 30. März 2011, 14:54

:D Deni es gibt ja noch andere Länder ;( wo nix Pflicht ist :P und ganz ehrlich wer bescheißen will kann das . Und das nicht nur im Ausland !

LG

34

Mittwoch, 30. März 2011, 15:16

...

Hallo,
natürlich tut es mir für die Züchterin und vor allem für den Hund sehr leid! Schön ist natürlich, das Hundi trotzdem bleiben kann!

ABER, unabhängig vom Züchter, Verkäufer und Hund, denke ich, ist hier einiges recht "naiv" abgelaufen! Sicher wäre es sinnvoller gewesen, VOR dem Kauf die AU zu verlangen! Wöllte bei mir jemanden einen Hund für die Zucht kaufen, der z.b. über ein Jahr ist, würde ich in z.B. beim Riesen auch erst röntgen lassen!
...oder man hätte vereinbart, vorerst halber Kaufpreis, dann AU und dann bei "ok" Restzahlung. Verlangt man nun die kompletten Kaufpreis zurück, müsste man auch darauf eingehen, den Hund zurückzugeben! Klar, rein moralisch schwierig, aber rechtlich sicher korrekt!

Ein Beispiel: ich habe eine RS-Hündin genau 7 Tage vor ihrem 1. Geburtstag geholt. Mit der Verkäuferin war vereinbart, Hund wird von mir geröntgt, ist alles ok, bekommt sie den Kaufpreis sofort überwiesen. SO ist es auch erfolgt und es gab nie Ärger!

Ich hoffe, beide Seiten können sich einigen! ...ohne Rechtsanwalt und ohne öffentlichen Ärger für Beide!

LG Anja

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