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Sallychris

unregistriert

21

Montag, 28. März 2011, 13:27

Auch wir bekamen damals die Auflage vom tierheim, unsere Hündin kastrieren zu lassen, ansonsten müssten wir die Hündin wieder zurück geben. Vom Tierschutzbund wurde sogar überwacht, ob die Kastration tatsächlich erfolgt ist.

Im Nachhinein haben wir dann erfahren, dass dies nicht rechtens ist. Die dürfen eine solche Auflage überhaupt nicht machen. Wenn wir das vorher gewusst hätten, dann wäre unsere Hündin nicht kastriert worden.

Wir haben aber bis heute (jetzt ist sie fast 10 Jahre alt) keine negativen Nebenwirkungen oder Nachfolgen der Kastration erfahren.
LG Chris

elfenhain

unregistriert

22

Mittwoch, 30. März 2011, 11:47

Hallo Sally!
Wo kann ich erfahren, ob es rechtens ist, oder nicht, was der Tierschutz verlangt, wegen der Kastration?
Der Tierschutz will bis ende des Monats eine Bescheinigung, das ich einen der beiden Hunde kastrieren lies. Da aber mein Mann jetzt drei Monate Schlecht-Wetter hatte ( er ist Landschaftsgärtner, konnte wegen dem Sch..Wetter nicht arbeiten), konnten wir uns die OP noch nicht leisten.
Dem Tierschutz ist das egal, die wollen ihre Bescheinigung.
Lg Verena

Schlucaluca

unregistriert

23

Mittwoch, 30. März 2011, 13:27

Ich würde mich in solch einem Fall auf das Tierschutzgesetz §1 berufen: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Und "weil der "Tierschutzverein" das sagt" ist in meinen Augen kein vernünftiger Grund. Evtl. findet ihr ja einen Tierarzt, der euch nicht nur das Geld aus der Tasche ziehen will, sondern euch bestätigt, dass eine Kastration bei eurem Hund nicht mit dem TierSchG vereinbar ist, weil das Tier völlig gesund ist. Ist nur so ne Idee. Keine Ahnung, ob Tierärzte sowas überhaupt machen. Ich persönlich finde diese Marotte der sog. "Tierschutz"vereine abartig (auch wenn sie unter GEWISSEN Umständen sicherlich gerechtfertigt sein KANN).

LG, Antje

24

Mittwoch, 30. März 2011, 13:35

Hallo Verena,

vielleicht hilft dir das folgende Urteil:

Keine Kastration für Hund aus Tierheim
AG Alzey, Az.: 22 C 903/95:
Wer einen Hund oder eine Katze aus dem Tierheim übernimmt, muss sich oftmals in einem Übergabevertrag dazu verpflichten, das Tier baldmöglichst kastrieren zu lassen, um einer Überpopulation von Hunden und Katzen vorzubeugen. Das Amtsgericht erachtete eine entsprechende Vertragsklausel für unwirksam, da diese gegen § 1 des Tierschutzgesetzes verstoße. Der Paragraph untersagt Maßnahmen, die ohne vernünftigen Grund dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wenn für das konkrete Tier zudem ein Narkose oder
Eingriffsrisiko vorliegt, verbietet sich ein solcher Eingriff ohnehin.

LG Walther

Sallychris

unregistriert

25

Donnerstag, 31. März 2011, 20:11

Hallo Verena,
leider konnte ich im Forum wieder mal einige Tage lang nicht schreiben, wurde immer wieder nach Absenden eines Beitrages rausgeworfen.
Habe aber gelesen, dass Deine Frage in der Zwischenzeit bereits von Antje und Walther beantwortet wurde.
Hoffe sehr, dass Ihr einen Weg findet, dass Ihr einer Kastration nicht zustimmen müsst.
Viele Grüße
Chris

Highlander

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Mitglied

26

Donnerstag, 31. März 2011, 21:48

Wenn ich mal wieder Zeit hab ;( , tippsel ich aus der letzten Partner Hund einen Beitrag ab zur Kastration. Dort wird sehr gut argumentiert!

Oder hat den Artikel jemand anderes auch?
Signatur von »Highlander« Viele Grüße Astrid

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- über den Rest einfach nur lächelt.

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