ja das ich haftbar für meinen Hund gemacht werden kann is schon klar.
Meine Hunde haben NUR Ihr Revier+Rudel(Kind) verteidigt!!!!
UND ich glaub weniger das das O-Amt Ärger macht.
1. weil mein Mann den Chef kennt
und
2. wissen die Dort das meine Hunde "BILDUNG" haben und auch mit mir im Dienst laufen(ok nur ETi,Lucas is Rentner).Ich also SK-Nachweis und Diensthundeführer Ausbildung nachweisen kann.BIn also geschult
Selbst wenn Wesenstest gefordert würde,würden beide Hunde den mit Bravour bestehn
Der Hund meiner Bekannten hat schon mehrmals zugebissen und selbst der passierte nach ner Anzeige bis auf ne Verwarnung nix
,soviel zu unserem O-Amt
Schadensersatz etc. is ja die andere Seite,aber selbst daraufhin sind wir versichert
im Übrigen sagt die Hundehalterverordnung des Landes Brandenburgs das!
(1) Ein befriedetes Besitztum, auf dem ein Hund gehalten wird, muss
gegen ein unbeabsichtigtes Entweichen des Hundes angemessen gesichert
sein.
...und das war ja so!!!die sind auch nich abgehaun als das Tor aufstand...der Vertreter hatte es auf gelassen
,bevor er entdeckt wurde!
WIE LANGE HAT DER TYP EIGENTLICH ZEIT SICH ZUM MELDEN??????????????