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1

Mittwoch, 3. November 2010, 10:25

Geld zurück vom Ta ?

Hallo ! Aus aktuellem Anlass mal ne blöde Frage, kann man eigentlich vom Ta Geld zurück verlangen wenn er z.B. schon mal eher ein Röntgenbild hätte machen können bzw. sollen geht um Fremdkörper der eine Woche lang im Hundemagen war. Gruß Vogti

Zibirian

unregistriert

2

Mittwoch, 3. November 2010, 10:35

Ich denk mal nö,

weil er hat jede Leistung die berechnet wurde erbracht.

Ob nun zum richtigen Zeitpunkt :gr?: , aber sie wurde erbracht.

Du meist nen Abzug so als Schmerzensgeld für den Hund ;( , ich glaub nicht, daß das geht.

Natürlich kannst Du den Arzt wechseln, dann verdient er in Zukunft nicht mehr an Dir :D

Der Ingrid

Eggertdanny

unregistriert

3

Mittwoch, 3. November 2010, 11:04

Hallo Vogti,

ich denke auch nein. In Deinem Fall ist ja auch eine Leistung erbracht worden. Ich sehe das wie Der Ingrid.

Du bekommst nicht einmal Dein Geld zurück, wenn ein wie sich später heraus stellte verwackeltes Röntgenbild zu einer Fehldiagnose geführt hat und dadurch CT und jede Menge anderer Untersuchungen, die gut € 2.000 gekostet haben, gemacht werden mussten. Wir sind damals sogar ganz nach Hofheim gefahren (ca. 800km eine Strecke), um endlich eine eindeutige Diagnose zu bekommen. Zu den ganzen Kosten kommt dann natürlich noch die Sorge und Angst um den Hund. DAS könnte man sowieso nicht bezahlen ;(

Meine Tochter hat damals einen RA beauftragt, der genau auf solche Sachen spezialisiert war, und hat doch verloren und keinen Cent bekommen, sondern musste auch noch den RA bezahlen :m: Insofern hätte man es sich getrost schenken können :m:

LG Susanne und ihre Jungs

4

Mittwoch, 3. November 2010, 16:17

Medis unwirksam

Hallo ! Ich weiss jetzt nicht wie ich es richtig ausdrücken soll, aber im endeffekt konnten ja weder die Hammerantibis noch die ganzen Spritzen nebst 2 Tage am Tropf nicht wirklich helfen solange der Fremdkörper noch da ist, wo er nicht hingehört. :gr?: so denke ich mal wenn man nach drei Tagen, wo sich das Problem nicht gebessert hat mal geröntgt hätte, dann wäre wahrscheinlich einiges anders gelaufen. So hat sich Hundi nach einer Woche übelsten Durchfall und Erbrechen dazu entschlossen das Korpus Delikti durch erbrechen ans Tageslicht zu bringen, er hatte vorher zig Spritzen gegen das erbrechen bekommen. Vorher hatte ich nur ein paar graue Haare, jetzt ist der ganze Skalp grau, von den schlaflosen Nächten mal ganz abgesehen und dem Dekubitus am Steis von einem wiederborstigen Klapphocker beim Ta verursacht denn an zwei Tagen hintereinander habe ich 5 Stunden auf diesem Teil gehocktund aufgepast das der Tropf auch richtig läuft usw. usw. das waren jeweils zwei riesige Flaschen und das hat gedauert. Danke susanne für deine ausführliche antwort, also scheint man da wohl keine Chance zu haben, man was hab ich in dieser Woche an Kathlen und ihre Biene gedacht. Lg Jeanette

5

Mittwoch, 3. November 2010, 16:55

Hallo Vogti,

ich kann sehr gut verstehen, dass Du stinksauer auf den Tierarzt bist. :-|

Leider sind Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe und wenn Du Dich mit ihm auf eine juristische Auseinandersetzung einlässt, dann ist der Ausgang äußerst ungewiß. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, oder es sich um eine höhere Summe handelt, wäre es vielleicht trotzdem eine Überlegung wert. Bei einem Bagatellbetrag aber ist der Ärger immer größer als der Nutzen und Du wirfst mit großer Wahrscheinlichkeit gutes Geld schlechtem hinterher.

Warum schreibst Du ihm nicht, oder sprichst persönlich mit ihm? Immerhin hat er einen Fehler gemacht: ihm den vor Gericht nachzuweisen, könnte schwierig werden, aber vielleicht ist er ja einsichtig und weiß selbst, dass er den Hund falsch behandelt hat. Falls er auf stur schaltet, würde ich zähneknirschend die Rechnung bezahlen und mir einen neuen Tierarzt suchen. Und Du weißt ja, unter Hundemenschen spricht sich bekanntlich schnell herum, ob ein Tierarzt etwas taugt oder nicht... :rolleyes: :D

Viele Grüße
Caroline

baluese

unregistriert

6

Mittwoch, 3. November 2010, 17:14

Hallo Vogti,
ich finde Caros Vorschlag eigentlich sehr gut. Ich würde es höflich im Guten versuchen, eine Beteiligung des TA an den Kosten erbitten und wenn er sich stur stellt wirst Du wohl wechseln müssen. Wenn er nämlich keine Teilverantwortung übernimmt, und sei sie noch so gering, wirst Du Dich in Zukunft nicht mehr auf ihn verlassen wollen. Du wirst immer an diese Geschichte denken.

Bei allem Ärger, aller Kosten etc gilt es auch abzuwägen, ob Du eine gute Alternative hast - und last but not least........wie Du selber sagst:Freu Dich, dass das Problem lösbar war.


Lg von Barbara

7

Mittwoch, 3. November 2010, 17:18

Also ich habe schon mal weniger gezahlt wegen einer Fehldiagnose.

Ich war an einem Freitag mit meinem Kater und seinem total aufgeblähten Bauch beim TA (Gemeinschaftspraxis). Es wurde FIP (= tödlich) diagnosiziert. Hab daraufhin das ganze WE rumgeheult und bin dann Montags morgen wieder hin. Diesmal war die TÄ, der die Praxis gehört, da und hat den Kater gleich geröngt. Er hatte wirklich nur einen aufgeblähten Bauch und kein FIP. Einerseits war ich erleichtert, andererseits aber auch sauer und hab deshalb gebeten, wg. der Fehldiagnose nur die Hälfte zu zahlen zu müssen.

Das war für die TÄ dann auch OK.

Gruß
Anke

8

Mittwoch, 3. November 2010, 17:18

der Chef

Hallo Caro ! Früher war der Chef noch alleine in der Praxis da wuste ich wo Dr. Watzke dauf steht, ist auch Dr. Watzke drin aber seid einiger Zeit hat er noch zwei andere Tä mit in der Praxis und das ist dann nicht optimal gelaufen. Am Montag habe ich den chef dann mal persönlich getroffen und ihm das Teil was ans Tageslicht kam auf den Tisch gepackt und er hat gleich gefragt warum der Hund nicht mit Kontrastmittel geröntgt wurde aber das war dann auch schon alles. Ach so es war übrigens die Umverpackung von einer Teewurst da reicht ja nicht die normale Pelle ne das muss ja alles noch doppelt und dreifach mit Weichplaste ummantelt werden. :m: :m: :m: Der Maulkorb ist jetzt immer griffbereit, ohne Leine nur noch mit Kiepe drauf, im dustern genauso wird wohl nix anderes übrig bleiben bei so einem Staubsauger. Gruß Vogti

9

Mittwoch, 3. November 2010, 17:34

was durchgemacht

Auweija Anke na da hast Du ja was durchgemacht, also so ne Todesdiagnose zu bekommen ist ja schon der Hammer und das nur weil sich nicht die Mühe gemacht wurde diese Diagnose auch abzusichern :m: . Unsere Woche hätte wohl auch ganz anders enden können ich mag gar nicht daran denken. Schön das es für deinen Kater so gut ausgegangen ist :thumbsup: und vielen Dank das Du geschrieben hast und von deiner Erfahrung berichtet, ich werde noch mal mit Dr. Watzke reden, denn den kenne ich schon seid jahren und bei ihm wäre das ganze bestimmt auch anders abgelaufen von der Behandlung her. ich werde in Zukunft wohl fragen müssen wer von den Tä da ist. Gruß Vogti

10

Mittwoch, 3. November 2010, 17:36

Hallo Vogti,

wen der Cheffe schon mit Dir gesprochen hat und Bescheid weiß, dann wäre es ja ein netter Zug von ihm gewesen, wenn ER von sich aus ein Entgegenkommen gezeigt hätte. Wenn er ein Mann ist, mit dem man reden kann und - noch besser - wenn Du dort schon lange hingehst, dann würde ich einen zweiten Anlauf unternehmen und nochmal das Gespräch suchen und dann vorschlagen, dass der Gesamtrechnungsbetrag gekürzt wird, da ja sein Mitarbeiter fahrlässig gehandelt hat, als er ohne Kontrastmittel geröntgt hat.

Hast Du denn den Gesamtbetrag schon bezahlt? Falls nicht, dann könntest Du es so machen wie eine Bekannte von mir, die mal ein ähnliches Problem hatte: sie hat die Rechnung per Überweisung bezahlt und einfach um den strittigen Betrag gekürzt. Der Tierarzt hat wohl genau gewusst weshalb, es kam jedenfalls nie eine Nachfrage oder gar eine Mahnung.

Ich persönlich würde aber lieber das Gespräch suchen, kürzen kann man im Zweifelsfall die Rechnung immer noch.

Viele Grüße
Caroline

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