Noch eine kleine Erfahrung von mir zum selben Thema,
Habe auch mal die TA-Rechnung nicht voll bezahlt, bekam dann zwar eine Mahnung , aber die war -glaube ich automatisch durch solch eine Verrechnungsstelle geschickt worden ohne das Wissen des TA.
Auf diese Mahnung habe ich dann einen freundlichen Brief geschrieben und um Erlass dieser Kosten gebeten.
Es kam nie wieder eine Mahnung
Und eine TÄ hat mir selbst mal gesagt, dass wenn bei ihr eine "Nachbesserung" erfolgen muss, weil ein Fehler passiert ist , sie solche Nachbehandlungen von SICH AUS nicht berechnet.
Von der rein menschlichen Seite her , würde ich bedenken, dass leider viele Menschen Fehler nicht gerne zugeben so Auge in Auge
Deshalb würde ich nicht irgendwie darauf bestehen ,den Fehler zuzugeben , sondern Rechnung nicht bezahlen bzw. kürzen und dazu einen freundlichen Brief schreiben.
Wenn er keine Mahnung schickt oder schicken lässt , hat er damit seinen Fehler (bzw den seiner angestellten TÄ) ja indirekt zugegeben.
liebe Grüße Gisela