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Zibirian

unregistriert

21

Montag, 1. November 2010, 11:17

Der Deutsche Champion PSK berechtigt sehr wohl zum Start in der Champion Klasse, überall :D

Der INgrid

22

Montag, 1. November 2010, 13:35

@Wotan wenn du den Klubchampion meinst, dann liegste richtig.

Gruß

Gottfried

23

Montag, 1. November 2010, 14:13

Kann sein das ich das verwechsle.
Man mag mir verzeihen -:-
Und ehrlich gesagt wusste ich gar nicht ,das es einen Unterschied gibt zwischen einem Klubchampion und einem Deutschen Champion PSK?
Wo ist dann bitte der Unterschied zwischen dem Deutschen Champion VDH und PSK ? Und wo dann der Unterschied zwischen Klubchampion und DT. Ch. PSK?
Hier in Belgien ist es auf jeden Fall so das man zwar auf den Klubschauen Anwartschaften für den Ländertitel erwerben kann ,aber es werden keine Titel vergeben . Das geschieht nur über den Dachverband und der FCI .

L. G.
Wotan

24

Montag, 1. November 2010, 14:17

hallo wotan,

guckst du hier:

Ausführungsbestimmungen Titel

gruss
kirsten

25

Montag, 1. November 2010, 14:36

Möglicherweise stehe ich nun total auf der Leitung .
Da steht das die Anwartschaften nur auf termingeschützten PSK oder VDH Ausstellungen vergeben werden und nur an den V1 Hund der jeweiligen Klasse .
Richtig?

Für den deutschen Champion VDH benötigt ein Hund aber auch 5 Anwartschaften ,die er ebenfalls unter den gleichen Bedingungen erwerben kann .
Ist dann ein deutscher Champion PSK nicht gleichzeitg auch VDH Champion ?
:O
L. G.
Wotan

26

Montag, 1. November 2010, 14:54

Für den DtChPSK brauchst du CAC-Anwartschaften, für den DtChVDH die VDH-Ch-Anwartschaften. Beide bekommst du bei nationalen und internationen Austellungen in D. Auch können diese bei sogenannten KSA-Veranstaltungen vergeben werden (muss nicht sein, hat sich aber als so üblich eingebürgert).

Für den PSK-Klubchampion sind die sogenannten KSA-Anwartschaften + VPG1 bei RS, bzw. BH bei den anderen Rassen erforderlich. Damit darfste dann aber auf einer OG-Schau in der Champion-Klasse melden (genauso wie mit einem Klubsieger-Titel 8| ) Würde auf einer KSA keine VDH Anwartschaften vergeben, dann dürfstest du auch da mit diesen Titel in der Ch-Klasse starten).

Es geht aber noch verwirrender, aber das würde den Umfang hier sprengen.

Meiner Meinung nach, müssten die Titelbestimmungen und -vergaben dringenst überarbeitet werden.

Gruß

Gottfried

27

Montag, 1. November 2010, 15:24

Danke ,das ich das nicht alleine als verwirrend empfinde :)
L. G.
Wotan

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