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61

Montag, 7. Juni 2010, 12:00

Moin,
wegen der Zecken, Fliegen und Nacktschnecken,
der Spinnen und Würmer,
kurz
wegen der Tiere mit weniger als 2 Beinen
und mehr als 4 Beinen (ausser evtl Schmetterlinge)
nenne ich mich nur "bedingt Tierlieb" ;)
Iris
Zecken müssen bei mir auch nicht lange leiden, sie sterben wie bei dir den Flammentot :wacko:
Fliegen und Mücken werden gnadenlos geklatscht :whistling:
und die ekligen Nacktschnecken werden von meinem Mann mit einem Spezialgerät
kurz und schmerzlos in 2 Teile gehackt. :huh:
Verneigen tu ich mich auch nicht.
Also eigne ich mich keineswegs zum Buddismus, :cursing: wo ich doch auch Teile
von toten Tieren esse und lebende für mich ausbeute (Eier, Milch, usw) ;(
Liebe Grüße
Martina

notenbella

unregistriert

62

Montag, 7. Juni 2010, 18:00

Piri

man, lieber Gott, was bin ich froh, dass ich "nur" zwei Beine habe und keine Zecke bin -:- ... (weil: Hitze kann ich nicht gut ertragen), sonst hätte ich Euren Besuch ja nicht überlebt :exla: :D
LG
Martina

  • »Stefanie« ist weiblich

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63

Samstag, 4. September 2010, 03:18

http://www.rnz.de/RNZ_Kraichgau/00_20100…vor_Gericht.php



27.08.2010



Fall "Joshi" kommt nicht vor Gericht

RNZ

Zuzenhausen. (kel) Die Halterfamilie des elend zugrunde gegangenen ungarischen Hirtenhundes "Joshi" kommt offenbar glimpflich davon. Für vier Familienangehörige habe es Geldbußen gegeben, erklärte die Staatsanwaltschaft Heidelberg auf Anfrage. Ein Gerichtsverfahren wird es somit aller Wahrscheinlichkeit nach nicht geben. Dafür müssten die Angeschuldigten Widerspruch gegen den Strafbefehl einlegen.

Die vom Amtsgericht Sinsheim verhängte Geldstrafe sei "empfindlich" gewesen, so Oberstaatsanwältin Kerstin Anderson. Sie wollte aus Rücksicht auf den Persönlichkeitsschutz keine genaueren Beträge nennen, deutete aber an, dass die Strafen sehr unterschiedlich ausgefallen seien und sich durchweg im vierstelligen Euro-Bereich bewegten. Für die Familie, die neben dem Hund noch etliche Katzen im Haus hatte, gilt außerdem weiter ein Tierhalteverbot.

Bei ihrem Strafbefehl berief sich die Justizbehörde auf Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, der für Tierquälerei Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorsieht. Ein derart hohes Strafmaß wird praktisch aber nicht ausgeschöpft. Die Beschuldigten ließen, so der Vorwurf, dem von ihnen gehaltenen Hund nicht die erforderliche Pflege und tierärztliche Behandlung zukommen, so dass das Tier zusehends verwahrloste und länger andauernde Schmerzen erdulden und schließlich eingeschläfert werden musste.

Der Hund, der ursprünglich "Pit" hieß und unter dem vom Sinsheimer Tierheim verwendeten Namen "Joshi" traurige Berühmtheit erlangte, war Ende April in Zuzenhausen auf der Straße gefunden worden: mit offenen Wunden, in denen Maden hausten, mit gebrochenem Schwanz und derart langem und verfilztem Fell, dass ihm das Laufen unmöglich geworden war. Das Tierschicksal hatte viele Menschen erschüttert. Zu einem Schweigemarsch und einer Mahnwache waren im Juni rund 550 Teilnehmer gekommen. Eine eigens für "Joshi" gegründete Internet-Gruppe zählt heute immer noch über 28 000 Mitglieder und organisiert einen Informationsaustausch über Tierquälereien in ganz Deutschland.

Mehr über den Fall in der RNZ Sinsheim am Samstag.
Signatur von »Stefanie« ()_()_.-" "-.,/)
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"Wir geben dem Hund den Rest unserer Zeit, unseres Raumes und unsere Liebe, doch der Hund gibt uns alles, was er hat!" unbek.

64

Samstag, 4. September 2010, 06:53

Danke Stefanie,

wann haben wir mal den Arsch in der Hose unsere Gesetzt zu Wohl der Tiere
auch anzuwenden?
Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren ist möglich, aber soweit ich weiss,
ist in Deutschland noch keiner "eingefahren" der die "Sache" Tier
gequält hat. :cursing:
Zum Kotzen, (sorry)
Wütende Grüße
Martina,
die wirklich hofft, das unsere Gesellschaft weiter und stärker Druck macht.
Aber was will man schon verlangen, wenn sogar Mörder, Vergewaltiger und sonstige
Schwerverbrecher in diesem Land eine größere Lobby haben, wie ihre Opfer :thumbdown: :thumbdown:

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