Hallo alle Hundefreunde,
habe neulich mit Uta gesprochen, sie gab mir den Tip, daß es unter Euch eine Rechtsanwältin gibt, die sich ein bißchen MEHR mit demThema Hunderecht auskennt.
Mein Mann und ich leben in Scheidung, ohne Absprachen behielt er den Hund. Ich wollte ihn auch nicht aus der gewohnten Umgebung herausnehmen. Am Anfang war es auch kein Thema, da ich sowieso noch in dem Haus das Wohnrecht hatte. Als es aber dauernd vor verschlossenen Innentüren und dann auch Außentür stand, habe ich mir eine eigene Wohnung genommen. Bin aber immer noch zum Haus und mit unserem Hund Gassi, wie früher. Irgendwann gefiel auch das nicht mehr meinem Mann und er verbot mir bei Anzeige das Grundstück zu betreten. So hatte ich also keine "legale" Möglichkeit mehr, unseren Hund zum spazieren herauszuholen. Habe es über meinen Rechtsanwalt versucht, mit meinem Mann zu Gunsten des Hundes darüber zu reden, daß unser Hund seine Pflege und Beschäftigung/GAssi weiterhin auch von mir bekommt. Rechtsanwalt darum, weil mein Mann mit mir nicht mehr redet, am Telefon ebenfalls sofort auflegt. Aber ich komme nicht heran und mein Rechtsanwalt meint, der Hund ist vor dem Gesetz eine Sache - man könne nicht wie beim Kind das Umgangsrecht einklagen - ich hätte keine Aussichten, höchstens hohe Prozeßkosten ohnen Erfolgg ???
Bitte um Hilfe, professionellen Rat vielleicht von einem Rechtsanwalt, der schon damit zu tun hatte/hat!!!
Viele Grüße von Esther
mail:
ich223@gmx.net